Habe ich das Recht vom Vermieter zu erfahren, wer mein Nachbar ist?

  • Hallo,
    ich habe zu dem Thema nichts im Internet gefunden, deshalb versuche ich es hier:

    ich möchte bitte in Erfahrung bringen, ob ich ein Recht gegenüber dem Vermieter habe zu erfahren, wer mein Nachbar in einer Mietwohnung ist?

    Konkret geht es um eine Mietpartei mit arabisch klingendem Namen direkt über mir, die seit ihrem Einzug einen höllischen Lärm verursacht. Ich musste zu Weihnachten sogar zu meiner Freundin flüchten, weil der Krach nicht auszuhalten war. Insgesamt habe ich viermal mit unterschiedlichen Personen aus der betreffenden Wohnung darüber gesprochen, die aber nie eindeutig auf meine Frage geantwortet haben, ob er oder sie der Mieter seien.

    Auf meine schrftl. Beschwerde beim Vermieter, dem ich die gleiche Frage gestellt habe, habe ich vor Wochen lediglich eine Art Empfangsbestätigung erhalten.

    Ich muss dazu sagen, dass es sich um eine kleine 1 1/2 Zimmerwohnung handelt und ich darin schon einmal 8 (!) Personen gesehen habe!

    Mir geht es darum, dass ich in Zukunft persönlich ausschließlich mit dem Mietvertragspartner über die Angelegenheit sprechen möchte und nicht mit Verwandten, Bekannten oder sonstigen Gästen, deren Aussagen oder Zusagen für mich wertlos sind.

    Danke im Voraus für Hilfe.

    Cheers
    Artus

    Einmal editiert, zuletzt von Artus743 (1. Februar 2015 um 16:52)

  • Hallo,
    Mir geht es darum, dass ich in Zukunft persönlich ausschließlich mit dem Mietvertragspartner über die Angelegenheit spreche möchte
    Danke im Voraus für Hilfe.
    Cheers
    Artus

    Dein Mietvertragspartner ist einzig und allein dein Vermieter, das dürfte doch wohl logisch sein, oder? Darum hast du keinerlei Rechte, zu erfahren, wer deine Nachbarn sind. Denn wer von denen Vertragspartner des Vermieters ist geht dich auch nichts an.

  • Artus743:

    "ob ich ein Recht gegenüber dem Vermieter habe zu erfahren, wer mein Nachbar in einer Mietwohnung ist?"
    - Nein, haste nicht - es sei denn, Ihr habt mietvertraglich ein Auskunftsrecht vereinbart...
    Willkommen im Migrationsland...:( Tut mir leid.

  • Vielen Dank für die Antworten!
    Ich hätte die Angelegenheit ja lieber mit einem persönlichen Gespräch geregelt, aber wenn ich nicht in Erfahrung bringen kann, wer der berechtigte Ansprechpartner der Mietpartei ist, muss es eben über Polizei und Anzeige gehen. Sollte der Vermieter trotz meiner Lärmprotokolle weiterhin untätig (oder dessen Maßnahmen unbeachtet) bleiben, werde ich eben eine Mietkürzung ankündigen.
    Auf jeden Fall lasse ich mich nicht länger verarschen und ganz sicher nicht noch einmal aus meiner Wohnung vertreiben.

    Cheers
    Artus

  • Ein Bekannter hat wegen zu lauter Nachbarn und der Untätigkeit der Vermieter zwar eine Mietminderung durchgeführt, aber nicht mal das hat gefruchtet und mehr war dann auch unzulässig. Der hat dann mal das hier probiert, in dem er für eine Türisolierung Geld vom Vermieter gefordert hat, da wurden die dann wach... aber am Ende mussten sie das tatsächlich bezahlen. Untätigkeit vom Vermieter ist das Dümmste, was dieser machen kann, da kann man gut drauf aufbauen später (was ja nicht immer zum Äußersten führen muss, aber manche hören eben nur durch finanzielles Fühlen...)

  • Ich hätte die Angelegenheit ja lieber mit einem persönlichen Gespräch geregelt, aber wenn ich nicht in Erfahrung bringen kann, wer der berechtigte Ansprechpartner der Mietpartei ist, muss es eben über Polizei und Anzeige gehen.
    Artus

    Ich glaube, dass man in einem solchen Fall kaum etwas tun kann, außer selbst ausziehen. Es gibt Wohnungsverwaltungen, die sich darum kümmern und den Mieter anschreiben, anderen ist es egal. Ich würde konsequent die Polizei rufen (bitte nicht die 110, sondern beim zuständigen Revier anrufen). Vielleicht hilfts ja.

  • Vielen Dank für die Antworten!
    Ich hätte die Angelegenheit ja lieber mit einem persönlichen Gespräch geregelt, aber wenn ich nicht in Erfahrung bringen kann, wer der berechtigte Ansprechpartner der Mietpartei ist, muss es eben über Polizei und Anzeige gehen. Sollte der Vermieter trotz meiner Lärmprotokolle weiterhin untätig (oder dessen Maßnahmen unbeachtet) bleiben, werde ich eben eine Mietkürzung ankündigen.
    Auf jeden Fall lasse ich mich nicht länger verarschen und ganz sicher nicht noch einmal aus meiner Wohnung vertreiben.

    Cheers
    Artus

    Hallo,

    das ist mit Verlaub nicht das mietrechtliche Problem des Vermieters, dessen Rechte nur soweit gehen, als dass er bei der zuständigen Verwaltung eine Beschwerde einreicht, recht viel mehr kann er das schon gar nicht machen.

    Wenn es Ihnen zu laut ist, dann ist das ein zivilrechtliches und nachbarrechtliches Problem und man sollte bei Lärm nach 22.00 Uhr mal zum Hörer greifen und die Polizei kommen lassen.

    Was glauben Sie eigentlich, was für ein Anspruchsdenken bei manchen Mietern herrscht, was der Vermieter hier großartig auf die Beine stellen könnte?

    Gruß

    BHShuber

  • Zitat

    ich möchte gerne in Erfahrung bringen, ob ich ein Recht gegeüber dem Vermieter habe zu erfahren, wer mein Nachbar in einer Wohnung ist.


    Der VM muß Dir nicht sagen wer Deine Nachbarn sind, er darf es vielleicht gar nicht (Datenschutz). Läute doch bei Deinen Nachbarn
    und stelle Dich selbst diesen Mietern vor, dabei erfährst Du sicher was Du wissen möchtest.

    2 Mal editiert, zuletzt von Banane (6. Februar 2015 um 20:29)

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