Beiträge von WiebkeCaroline

    Ich hätte die Angelegenheit ja lieber mit einem persönlichen Gespräch geregelt, aber wenn ich nicht in Erfahrung bringen kann, wer der berechtigte Ansprechpartner der Mietpartei ist, muss es eben über Polizei und Anzeige gehen.
    Artus

    Ich glaube, dass man in einem solchen Fall kaum etwas tun kann, außer selbst ausziehen. Es gibt Wohnungsverwaltungen, die sich darum kümmern und den Mieter anschreiben, anderen ist es egal. Ich würde konsequent die Polizei rufen (bitte nicht die 110, sondern beim zuständigen Revier anrufen). Vielleicht hilfts ja.

    Eine Aufrechnung wäre ja eine Rechnung und keine Liste mit aufgezählten Mängeln. Woher sollt Du daraus erkennen, wie hoch die Kosten der Mängelbeseitigung sind.

    Das wäre natürlich ideal. Vielleicht hat er sich auch mit Schreiben, in dem steht, dass er noch prüft, selbst ein Bein gestellt. Diese Aussage wurde ja nach Ablauf der Frist getätigt.

    Außerdem: Der Vermieter ist verpflichtet, Dir die Möglichkeit einzuräumen, die Mängel selbst zu beseitigen. Hat er das getan?

    Das hat er getan und ich habe abgelehnt. Ich war zu dem Zeitpunkt leider total im Stress und hatte schon kleinere Dinge selbst erledigt. Ich wollte es einfach hinter mir haben.

    Wie dem auch sein, für die Reparatur der aufgelisteten Mängel sind auf keinen Fall 700 € fällig. V. spielt auf Zeit und möchte die Kaution gern selbst behalten.

    Danke für die Antworten. Leider scheint die Sache doch sehr komplex. Es gibt nämlich die Möglichkeit, verjährte Forderungen einzutreiben (Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht nach Eintritt der Verjährung), wenn die Leistung innerhalb der Frist erstmals aufgerechnet wurde. Die erwähnte Mängelliste existiert und ist auch von mir unterschrieben. Fraglich ist, ob das eine solche Aufrechnung sein kann. Ich denke, ich muss Geld in die Hand nehmen und die Erfolgsaussichten prüfen lassen.

    Das Problem mit der Finanzierung ist, dass ich keine Mitglied im Mieterverein bin. Selbst wenn ich jetzt eintrete, greift die dortige Prozesskostenversicherung nicht, da der Konflikt schon schwelt. Da ich Studentin bin, sind meine Eltern noch unterhaltsverpflichtet mir gegenüber und daher wird bei einem PKH-Antrag auch ihr Einkommen berücksichtigt. Und das ist definitiv zu hoch. Natürlich möchte ich meine Eltern ungern zur Kasse bitten, was heißt, dass ich die Verfahrens- und Beratungskosten allein stemmen muss. Ich finde das ein bisschen unfair, da ich vermute, dass mein Ex-Vermieter eine Rechtsschutzversicherung hat und es daher ohne eigenes Risiko drauf ankommen lassen kann.

    Vielen Dank nochmal und einen schönen Tag:)

    Hallo liebe Foris,

    ich bin neu hier und habe ein verzwicktes Problem mit meinem Ex-Vermieter (Herr V.). Vielleicht hat jemand von euch ja ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Tipps geben.
    Folgendes Problem:
    Vor sieben Monaten bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen, was zwischen mir und V. für Ärger sorgte. Nach der Wohnungsübergabe hörte ich nichts mehr von V. und die Kaution gabs auch nicht zurück. Vor einem Monat schrieb ich V. einen Brief mit der Bitte um Auszahlung der Kaution und Abrechnung der zu beseitigenden Mängel (der Typ hat sich an lächerlichen Kleinigkeiten hochgezogen.) Eine Mängelliste ist vorhanden. Er reagierte erst auf meinen nächsten Brief (Einschreiben) mit folgender Antwort: die Wohnung sei längst verkauft - und das zu einem Spottpreis durch die von mir verursachten Mängel. Er prüfte noch, inwieweit ich dafür haftbar gemacht werden könne.

    Folgendes ist zu bedenken:
    - es sind keine Nachzahlungen aus der noch fälligen Betriebskostenabrechnung für mich zu erwarten
    - in der Regel hat der Vermieter 6 Monate zeit, die Wohnung auf nicht sichtbare Mängel zu überprüfen. Alles war bis dahin an Schönheitsreparaturen noch nicht abgerechnet ist, verjährt (scheint aber dennoch eine komplexe und einzelfallabhängige Sachlage zu sein)
    - die Mängelliste umfass im wesentlich das Kürzen einer Tür um sie wieder gäng zu machen und tiefe Kratzer im Fensterrahmen, die ich mir aber nicht erklären kann. Ich denke sie stammen aus Bautätigkeiten vor meinem Einzug.
    -sollte die Wohnung innerhalb der 6 monatigen Schonfrist wieder vermietet worden sein oder verkauft, verfällt die Frist
    -es sind keine Mietrückstände vorhanden

    Glaubt ihr, es hat Sinn auf Auszahlung der kompletten Kaution zu klagen? Das wären 700 €. Die Verfahrenskosten würden ich auf etwas mehr aus 700 € belaufen. Ich bin Studentin und habe keinen Anspruch auf PKH.

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