Danke für die Antworten. Leider scheint die Sache doch sehr komplex. Es gibt nämlich die Möglichkeit, verjährte Forderungen einzutreiben (Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht nach Eintritt der Verjährung), wenn die Leistung innerhalb der Frist erstmals aufgerechnet wurde. Die erwähnte Mängelliste existiert und ist auch von mir unterschrieben. Fraglich ist, ob das eine solche Aufrechnung sein kann. Ich denke, ich muss Geld in die Hand nehmen und die Erfolgsaussichten prüfen lassen.
Das Problem mit der Finanzierung ist, dass ich keine Mitglied im Mieterverein bin. Selbst wenn ich jetzt eintrete, greift die dortige Prozesskostenversicherung nicht, da der Konflikt schon schwelt. Da ich Studentin bin, sind meine Eltern noch unterhaltsverpflichtet mir gegenüber und daher wird bei einem PKH-Antrag auch ihr Einkommen berücksichtigt. Und das ist definitiv zu hoch. Natürlich möchte ich meine Eltern ungern zur Kasse bitten, was heißt, dass ich die Verfahrens- und Beratungskosten allein stemmen muss. Ich finde das ein bisschen unfair, da ich vermute, dass mein Ex-Vermieter eine Rechtsschutzversicherung hat und es daher ohne eigenes Risiko drauf ankommen lassen kann.
Vielen Dank nochmal und einen schönen Tag:)