Beiträge von Kirstidam

    Da gibt es Anweisungen im Jobcenter (neuerdings), solche Informationen nicht zu archivieren, da sie nicht gerichtsverwertbar sind. Mein Vermieter darf keine Auskünfte geben, die nicht vertraglich geregelt sind. Punkt. Alles andere ist rechtswidrig und verstößt gegen Datenschutz und Co. Ganz einfach. Der Vermieter hat sich ausschließlich an den Mieter zu wenden, ganz egal, woher der sein Geld bezieht.

    Ja das kenne ich, in einer Vermieterhausgemeinschaft schaffen die es nicht, sich auf ein Vorgehen zu einigen, da erhält jeder Mieter zu anderen Zeiten seine Abrechnungen, ein Muster wie "Muss nachzahlen/muss nicht" gibt es nicht. Dein Vertrag ist das Einzige, was zählt. Mein Vermieter war redebereit, aber rein rechtlich: Abwarten und Tee trinken. Geht ja nichts verloren, falls man was zurückbekommen soll, aber die Abrechnungen falsch sind...

    Ein Bekannter hat wegen zu lauter Nachbarn und der Untätigkeit der Vermieter zwar eine Mietminderung durchgeführt, aber nicht mal das hat gefruchtet und mehr war dann auch unzulässig. Der hat dann mal das hier probiert, in dem er für eine Türisolierung Geld vom Vermieter gefordert hat, da wurden die dann wach... aber am Ende mussten sie das tatsächlich bezahlen. Untätigkeit vom Vermieter ist das Dümmste, was dieser machen kann, da kann man gut drauf aufbauen später (was ja nicht immer zum Äußersten führen muss, aber manche hören eben nur durch finanzielles Fühlen...)

    Ich meine Kleintiere umfasst alles, was in Käfigen, Aquarien und Terrarien gehalten werden kann. Goldfische, Ratten, Hamster und Kaninchen darf jeder Mieter ohne weitere Nachfrage beim Vermieter halten. Unzulässig sind generelle Halteverbote für Katzen und Hunde, aber man muss sich dann auf die Gegebenheiten, Vermieterbedenken und Co. einlassen bzw. diese beachten. Gegen eine Katze habe ich noch nie gehört, dass es da zu Problemen kommt.

    Also Eigenbedarf anmelden ist ein Grund, allerdings gibt es auch hier klare Regeln für. Wenn der Knatsch schon vorprogrammiert ist, dann helfen immer auch eigene Zeugen bei der Übergabe und anderen Begehungen, die darüber hinaus immer immer immer mit Protokoll und Co. abgesichert werden. Die sind dann Grundlage für deine rechtlichen Schritte. Tapezierung nach 2,5 Jahren sehe ich kritisch, ist aber auch abhängig von den Klauseln im Vertrag (also die, die nicht unter gesetzl. Standards gehen).

    Noch nie eine NK spricht für Pauschale Abgeltung, müsste ebenfalls im Vertrag stehen, die Leute erhalten dann keine Nachzahlung (aber auch keine Rückerstattung, beliebtes WG-Modell).

    Ich hab das mal erlebt, dass da gleich ein neuer Mietvertrag kommt, aber die meisten Vermieter geben sich den Aufwand nicht. Der eventuelle Widerspruch gegen eine Mieterhöhung hatte da aber in einem Fall mal Auswirkungen, da hat der Vermieter gleich einen neuen Vertrag gemacht (Ausnahmen bestät. Regel...)

    Ich ahne nur grob was er meint. Bin selbst gerade stressvoll umgezogen und meine zumindest, dass der Vermieter bis Ende 2014 Zeit hat, die NK für 2013 zuzustellen (wenn er denn kann). Meinem alten Vermieter hab ich die neue Anschrift mitgeteilt. Aber 28.02.2013 schon wieder ausgezogen, hm, merkwürdig das Ganze, aber denke Geduld wird der Fragesteller bei der Grammatik ohnehin brauchen/haben.

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