Beiträge von firehead

    Ich finde es halt etwas verwirrend, und will es eigentlich nur begreifen. Ich möchte hier auch keinen persönlich angreifen und entschuldige mich, falls es so rüber gekommen ist.

    Es ist auch nicht so, dass ich gerne Zahlen will.
    Was ich will ist eigentlich eine rechtliche Grundlage, mit der ich dem Vermieter kommen kann, dass er im Unrecht ist.
    Aber für mich ist das jetzt noch nicht so eindeutig herausgekommen.

    Ich versuche mal zusammen zu fassen, was ich jetzt verstanden habe, und wie ich es verstehe.

    Ich zitiere hierzu mal aus dem Mietrechtslexikon.

    Zitat

    Die Instandhaltung und Instandsetzung des Mietobjekts ist gesetzliche Aufgabe des Vermieters. Gemäß § 535 Abs 1 BGB ist er dazu verpflichtet, „die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten“, wie es der Gesetzgeber formuliert hat.

    Das ist das Zitat, was ja von Euch auch angebracht wird. Dies gilt aber nicht uneingeschränkt, da es ja diese Kleinreparaturklausel gibt.

    Zitat

    Eine Mietvertragsvorschrift, die Kosten für Kleinreparaturen auf den Mieter abwälzt, muss den von Rechtsprechung herausgearbeiteten Kriterien entsprechen, sonst ist sie (wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters) unwirksam.

    Die Kriterien sind:

    1.Beschränkung auf Kleinreparaturen
    2.Höchstgrenze für Kosten einer einzelnen Reparatur
    3.Höchstgrenze pro Jahr

    Kriterien 2 und 3 sind ja ohne weitere Zweifel erfüllt.
    Dass die Reparatur notwendig war, steht auch außer Frage.
    Das auch der Hausmeister so eine Reparatur beauftragen kann, ist korrekt, oder.???
    Die Frage ist, ob Kriterium 1 zutrifft. Dazu steht ja im Gesetz nur folgendes:

    § 28 Abs. 3 der II. BV

    Zitat

    (3) Trägt der Mieter die Kosten für kleine Instandhaltungen in der Wohnung, so verringern sich die Sätze nach Absatz 2 um 1,05 Euro. Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlußvorrichtungen von Fensterläden.

    und grundlegendes Urteil: NJW 1989/ 2248

    Zitat

    begrenzt die Möglichkeit der Abwälzung der Kosten für Kleinreparaturen auf Gegenstände, die dem „häufigen Zugriff“ des Mieters unterliegen.

    Wo finde ich nun, dass der Tausch der Duschwanne nicht zur Kleinreparatur zählt?

    Gibt es vielleicht noch die Möglichkeit diesen Mangel als eine Art versteckten Mangel zu Übergabe der Wohnung nachträglich geltend zu machen?

    Ich finde es halt schon etwas unfair, dass ich für einen nicht von mir verursachten Schaden an einem Gebrauchsgegenstand bezahlen soll, obwohl ich erst seit einem halben Jahr in der Wohnung lebe.
    Und so einen Schaden sieht man ja bei der Übergabe der Wohnung nicht.

    Ich wollte eigentlich nur wissen, ob ich aufgrund irgendeiner miet-rechtlichen Grundlage diese Zahlung vermeiden kann.
    Da dies ja nun nicht mein Fachgebiet ist, habe ich mich hier an Euch gewendet.

    Aber scheinbar ist der Vermieter mit seiner Forderung im Recht.

    MfG Firehead

    Zitat

    Nö! Ein Austausch ist keine Reparatur. Deswegen heißt das auch KleinstreparaturKlausel

    Falsch !!

    laut Wikipedia: Man unterscheidet zwei Arten der Reparatur an technischen Anlagen, Maschinen und Geräten:

    Die regenerative Reparatur: Defekte Bauteile oder Komponenten werden wieder instand gesetzt und weiterverwendet, z. B. Nachdrehen von Bremsscheiben oder Laufbuchsen beim Auto.
    Die Austauschreparatur: Verschlissene oder defekte Teile werden gegen Neuteile ausgetauscht.

    Ich möchte eigentlich nur wissen,ob die Forderung des Vermieters gerechtfertigt ist.
    Nach den jetzigen Kommentaren, denke ich nun eher, dass sie es ist.

    Zählt das Teil unter die Kleinreparaturklausel?

    Ich würde sagen JA , da
    „Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden“

    Kann der Hausmeister die Reparatur anordnen?

    Ich konnte im Gesetz nichts gegenteiliges finden, also JA

    Zitat

    "Zusätzlich währe noch interessant, ob es für die Wirksamkeit der Klausel von Belangen ist, wer die Reparatur in Auftrag gibt. " Nein

    Zur Sache mit den 100 Euro. Es sind nicht genau 100 Euro, ich habe es blos gerundet, da der Betrag keine genaue Rolle spielt.
    Eine passende Rechnung der Sanitärfirma liegt mir auch vor.

    Durch die Benutzung der Dusche unterliegt die Duschwanne und damit auch der Abfluss einem ständigen Gebrauch durch mich. Da könnte man sich aber auch wieder streiten, oder sehe ich das falsch?

    Gibt es ein Teil im Gesetz, der die unter die Kleinreparaturklausel fallenden Teile explizit erwähnt?

    Zusätzlich währe noch interessant, ob es für die Wirksamkeit der Klausel von Belangen ist, wer die Reparatur in Auftrag gibt.

    Hi,

    Ich habe folgende Frage zum Thema Kleinreparatur:

    Ich bin vor ca einem halben Jahr in die neue Wohnung eingezogen.
    Im Übergabeprotokoll wurden Mängel an den Duschverkleidungen (alte Plastiktüren die nicht mehr richtig schlossen) und an den Fugen vermerkt.

    Die Mängel wurden vom Hausmeister abgestellt. Im selben Atemzug kontrollierte er den Abfluss der Duschwanne und kam zu dem Entschluss, das dieser nicht mehr in Ordnung ist (rostig). (Es gab bereits einen Wasserschaden in einer anderen Wohnung im Haus)

    Daraufhin beauftragte der Hausmeister eine Firma, die noch am selben Tag die komplette Duschwanne wechselte.

    Nun habe ich vom Vermieter eine Rechnung für den Austausch der Duschwanne (100€) bekommen.
    Er beruft sich dabei auf die Kleinreparaturen- Klausel. Diese ist auch ordungsgemäß im Mietvertrag vermerkt.

    Meine Frage hierbei ist nun: Zählt diese Reparatur nun unter diese Reparaturen-Klausel, obwohl ich diese nicht in Auftrag gegeben habe und erst ein halbes Jahr in der Wohnung wohne. (Kann ja nun nicht durch meine Benutzung entstanden sein)

    Mfg Firehead

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!