Rauchen in der Wohnung

  • Hallo liebe Community!

    In 2 Wochen werde ich in meine erste eigene Wohnung ziehen.

    Habe heute endlich den Mietvertrag unterschrieben und freue mich schon sehr :D

    Was mir leider ein wenig Kopfschmerzen bereitet ist die Sache mit dem Rauchen...

    Als ich die Wohnung besichtigte wurde ich gefragt, ob ich Raucher sei, ich habe daraufhin auch wahrheitsgemäß geantwortet. Die Vermieterin, die dann unter mir wohnen würde (es handelt sich um ein 1-Familienhaus) meinte, dass mir das Rauchen nur am Fenster gestattet sei. Soweit so gut, damit war ich auch einverstanden.

    Heute als ich den Mietvertrag unterschrieben habe, hat sie die "Problematik" mit dem Rauchen noch einmal angesprochen und meinte diesmal, das Rauchen sei mir grundsätzlich in der Wohnung nicht gestattet. Ich war ziemlich baff und habe nichts darauf erwidert. Auch, weil ich so froh war, endlich eine Wohnung gefunden zu haben.

    Im Mietvertrag ist keine entsprechende Klausel zum Rauchen vorhanden.

    Ich weiß nicht, wie ich mich jetzt verhalten soll. Ich würde die Sache gerne nochmal ansprechen, weiß aber nicht wie, ohne, dass Sie sich auf den Schlips getreten fühlt. Leider gehört zur Wohnung kein Balkon, ich könnte zum Rauchen lediglich den Hof nutzen.

    Für jegliche Tipps/Meinungen bin ich dankbar!

    LG

    abcde

  • Was ist, wenn mir dann trotzdem die Kündigung droht?

    Sie wäre nicht begründet. Denn grundsätlich darf der Vermieter dir das Rauchen in der Wohnung nicht verbieten, solange du die anderen Mieter nicht beeinträchtigst.

  • Sie wäre nicht begründet.


    Muß sie in dem Fall auch nicht.


    Zitat

    Die Vermieterin, die dann unter mir wohnen würde (es handelt sich um ein 1-Familienhaus)


    abcde

    Zitat

    Was ist, wenn mir dann trotzdem die Kündigung droht?

    Bei der Konstellation (Mieter und Vermieter in einem Haus mit nur 2 Wohnungen) kann sie Dir jeder Zeit ohne Grund kündigen. Kündigungsfrist aber mindestens 6 Monate.

  • Vorschlag: es gilt der MV. Dann einfach mal zurückhalten und extrem wenig am Fenster rauchen. Mittelfristig gibt es halt Theater, aber vllt kannst Du schon langsam was Neues suchen....

    besser wäre Rauchstopp. Auch der Hof wird nicht viel helfen, sobald sie sieht dass Du rauchst

  • Naja sie hat ja den Hof vorgeschlagen, beim letzten Mal meinte Sie allerdings noch, rauchen könne ich am Fenster.. im Mietvertrag (Standardmietvertrag)steht die Kündigungsfrist von 3 Monaten. Also unterschrieben haben wir ihn gemeinsam gestern, ich hab ihn mitgenommen um mir ne Kopie zu machen..

  • Naja sie hat ja den Hof vorgeschlagen, beim letzten Mal meinte Sie allerdings noch, rauchen könne ich am Fenster.. im Mietvertrag (Standardmietvertrag)steht die Kündigungsfrist von 3 Monaten. Also unterschrieben haben wir ihn gemeinsam gestern, ich hab ihn mitgenommen um mir ne Kopie zu machen..


    Ein Vertrag besteht immer aus je einem Exemplar mit Originalunterschriften für jede Partei.

  • Selbst wenn im Mietvertrag das Rauchen verboten wäre, würde dieses Verbot unter die unwirksamen Klauseln fallen.
    Wäre das ein Mehrfamilienhaus, könntest du also nach Herzenslust deine Bude vollqualmen.
    Wie von Anitari schon angesprochen, wird deine Vermieterin aber auf § 573a zurückgreifen können.
    Das bedeutet, wenn du rauchst oder der Vermieterin von heute auf morgen deine Nase nicht mehr passt, dann kann dir gekündigt werden.
    Wobei ich das Verhalten der Vermieterin etwas seltsam finde: wer einen Nichtraucher sucht, der vermietet normalerweise nicht an einen "geständigen" Raucher.

  • Die Vermieterin, die dann unter mir wohnen würde (es handelt sich um ein 1-Familienhaus) meinte, dass mir das Rauchen nur am Fenster gestattet sei.


    Verständlich, wenn Du solch' schweren Knaster quarzt, dessen Qualm nach unten zieht...:mad:

  • sprich die Vermietern auf jeden Fall zeitig auf die Problematik an, Kommunikation ist in solche Fällen wohl besser als stillschweigen. Ansonsten verhärten sich die Fronten wovon beide Parteien nichts haben.

    Ich war ziemlich baff und habe nichts darauf erwidert.

    in solchen Fällen würde ich dir empfehlen bei den Gesprächen mit der Vermieterin noch eine dritte Partei mit einzubeziehen (mit einem guten Freund o.Ä kommen) Nicht so das sie sich "überrumpelt" fühlt, die Person sollte sich auch (nicht vollständig aber weitgehend) neutral verhalten und kann dann zwischen euch beiden vermitteln. So etwas kann helfen... Besonders wenn du eine Person findest welche mit deiner Vermieterin auf einer ähnlichen Wellenlänge ist (alter, ähnliche Lebenssituation, etc...) und von ihr als freundlich empfunden wird... Schlagt ihr vor das du erst einmal mit offenen Fenster rauchst und das du überzeugt davon bist das sie dadurch nicht belästigt wird... o.Ä.

    Auch, weil ich so froh war, endlich eine Wohnung gefunden zu haben.

    Versuchst du in einem Gebiet eine Wohnung zu finden in welcher es schwierig ist? Wenn es nicht in Aussicht steht eine gute Alternative zu finden würde ich versuchen mich so weit wie es geht mit deiner Jetzigen zu arrangieren, ansonsten schau dich parralel schon einmal nach einer Alternative um aber halte dir immer alle Möglichkeiten offen.

    gruß und viel Erfolg

  • Ansprechen möchte ich sie auf jeden Fall, der Vorschlag mit einer dritten Person hinzugehen ist zwar sehr gut, leider kenne ich aber so niemanden in ihrem Alter/ihrer Lebenssituation :(

    Schwierig ist es nicht, in meinem Gebiet eine Wohnung zu finden, vielmehr liegt das Problem darin, dass ich meine Ausbildung dieses Jahr beendet habe und noch keine Arbeitsstelle gefunden hab und, naja, die wenigsten Vermieter daran interessiert sind, jemanden bei sich einziehen zu lassen, dessen Miete vom Amt bezahlt wird.

    Den Mietvertrag "stornieren" kann ich leider auch nicht, da ich aus familiären Gründen bei meiner Schwester auf der Couch untergekommen bin und deshalb so dringend eine Bleibe gesucht habe.

    Nach § 573a (BGB nehme ich an?) habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, im MV stehen aber 3 Monate... Gilt in diesem Fall dann nicht das, was im Mietvertrag steht?? :confused:

    LG und danke für eure vielen Beiträge!

  • Nach § 573a (BGB nehme ich an?) habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, im MV stehen aber 3 Monate... Gilt in diesem Fall dann nicht das, was im Mietvertrag steht?? :confused:


    Für M 3 Monate, für VM 6 Monate.

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