ich verstehe nur nicht das ein unterschied in den Wartungskosten durch eine Dusche entstehen kann. Klar warum die Viermieterpartei das sagt und das der Fall hier so gelaufen ist aber darf man eine solche Begründung abgeben welche ja offensichtlich "Käse" ist?
Beiträge von tjano
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sprich die Vermietern auf jeden Fall zeitig auf die Problematik an, Kommunikation ist in solche Fällen wohl besser als stillschweigen. Ansonsten verhärten sich die Fronten wovon beide Parteien nichts haben.
Ich war ziemlich baff und habe nichts darauf erwidert.
in solchen Fällen würde ich dir empfehlen bei den Gesprächen mit der Vermieterin noch eine dritte Partei mit einzubeziehen (mit einem guten Freund o.Ä kommen) Nicht so das sie sich "überrumpelt" fühlt, die Person sollte sich auch (nicht vollständig aber weitgehend) neutral verhalten und kann dann zwischen euch beiden vermitteln. So etwas kann helfen... Besonders wenn du eine Person findest welche mit deiner Vermieterin auf einer ähnlichen Wellenlänge ist (alter, ähnliche Lebenssituation, etc...) und von ihr als freundlich empfunden wird... Schlagt ihr vor das du erst einmal mit offenen Fenster rauchst und das du überzeugt davon bist das sie dadurch nicht belästigt wird... o.Ä.
Auch, weil ich so froh war, endlich eine Wohnung gefunden zu haben.
Versuchst du in einem Gebiet eine Wohnung zu finden in welcher es schwierig ist? Wenn es nicht in Aussicht steht eine gute Alternative zu finden würde ich versuchen mich so weit wie es geht mit deiner Jetzigen zu arrangieren, ansonsten schau dich parralel schon einmal nach einer Alternative um aber halte dir immer alle Möglichkeiten offen.
gruß und viel Erfolg
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Dies ist schon relevant[...]
Verstehe leider deine Aussage nicht. Was ist in welcher weise Relevant, kann ich für Geräusche welche durch normale Nutzung verursacht werden und subjektiv als Lärm empfunden werden verantwortlich gemacht werden.
PS: Ich habe jetzt erfahren dass deren Schlafzimmer genau unter meinem ist, autsch...
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Lärm in Wohngebäuden, ausgenommen notwendige Arbeiten von etwa 7 bis 20 Uhr, ist alles was außerhalb der eigenen 4 Wände gehört wird. [...]
Danke dir anitari für diese Anschauliche Definition. Meine Frage ist nun bin ich bei nicht ausreichender Dämmerung dafür verantwortlich wenn Geräusche welche bei einer normalen Nutzung einer Mietwohnung entstehen durch unzureichende Dämmerung des Hauses zu Lärm führen?
Bleibt immer noch die Frage ob Du mit der Vermieterin gemeinsam in einem Haus mit nicht mehr als 2 Wohnungen wohnst.Prinzipiell sind es 3 Wohnungen, allerdings sind bis auf eine (unserer) Mietpartei alle in Familiären (o.ä.) Verhältnissen... Ist dies Mietrechtlich relevant?
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Hellhörig wäre ein Grund mehr, sich rücksichtsvoll zu verhalten, Lärm mach krank.
Ich beziehe mich mit dem Begriff "Hellhörig" nicht auf meine Vermieter als Person sondern auf das Bauwerk des Hauses. Auch ich mag kein Lärm. Duschen tue ich (imho) "normal", das heißt nicht auf Zehenspitzen aber ich trample ja auch nicht durch die Wohnung...Als Vermieterin würde ich ebenfalls Lärm verur-
sachen, und zwar um 3 Uhr nachts wenn Sie schlafen möchten. Mal sehen.
Ich habe kein Interesse daran das sich diese Situation auf schaukelt und bin an einer friedlichen Lösung interessiert. Ich wünsche mir ein friedliches Missverhältnis mit dem alle Parteien glücklich sind. Gar nicht will ich das jemand wie Sie sagten durch verhalten anderer Krank wird, allerdings bin ich nun mal ein nichtaktiver Mensch...
Wie diese Situation rechtens aussieht steht in der Hausordnung.Ich schaue noch mal nach aber ich glaube so etwas wurde mir nicht ausgehändigt.
Danke auch für deine Antwort Banane welche ich durch die Eigenheiten dieses Forensystems erst später bemerkt habe.
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Vielen Dank schon einmal für deine Einschätzung,
[...] normalen Nutzung einer Mietwohnung gehört [...] muß der Vermieter tolerieren.
ja das sehe ich genau so, duschen muss gewährleistet sein und wenn Sie früh schlafen geht, eventuell einen unruhigen Schlaf hat und die Schallschutzisolierung des Hauses nicht anständig ist sollte das nicht mein Problem sein.
Nun könnte man auch über den Begriff Lärmbelästigung unendlich streiten.
Das ist wohl war... Wo kann ich denn genau die Definition von Lärm in rechtlichen sinne nachlesen?
VerBieterin ist übrigens ein lustiger Verbschreiberlie:D
ja, war aber echt unbeabsichtigt.
tjano
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Zitat
Verbieterin beklagt sich über Lärm
autsch, dieses peinliche typo war nicht beabsichtigt.
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Die Frage ist doch hier ob der Mietvertrag der neuen Wohnung schon abgeschlossen war bevor Ihnen Jotainjotain vom neuen Vermieter bekannt gemacht wurde das sich der Einzug wegen Wasserschaden um einen Monat verzögert. Wenn ja dann würde ich sagen das der neue Vermieter für die Umstände aufkommen muss (doppelte Miete zahlen oder mit altem Vermieter etwas aushandeln). Wenn Sie Jotainjotain allerdings vor Unterschrift des Mietvertrages von den zusätzlichen Monat zur Beseitigung des Wasserschadens gewusst hatten und zum Vermieter gesagt haben "ja ok, alles klar passt schon" wird es schwierig...
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naja mit meiner laienhaften Rechtskenntnis würde ich sagen:
Zweck von Leerrohre ist die Möglichkeit später einfach Leitungen zu verlegen; Zweck von Leerrohre ist keine Luftzirkulation. Luftzirkulation findet trotzdem statt = Mangel an der Mietsache. => Nachbesserung oder Mietminderung durch Vermieter. Oder ist meine Einschätzung hier falsch und wenn wieso.
Da hättest du vorher genauer "hinriechen" müssen. [...] Mietminderung kannst du vergessen, wenn es vorher schon war.
[...] Geruch kommt von unserem Nachbarn, der seit kurzem wieder in seiner Wohnung ist. [...]
Somit steht ja auch fest das der Mangel vor Mietvertragsabschluss nicht erkennbar war also zusammengefasst würde ich mit meinem Verständnis von Recht und Moral (und als überzeugter Nichtraucher) sagen das die Viermieterpartei zur Nachbesserung verpflichtet ist...
Gruß tjano
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Hi,
bin ein junger Mann (21) der zusammen mit 2 anderen Personen in einer WG lebt. Auf grund meines Alters habe ich sicher einen anderen Tagesrhythmus als meine Vermieter so das es auch manchmal vor kommt das ich um 2 Uhr morgens dusche und schlafen gehe. Noch da hinzu kommt dass das Haus sehr hellhörig ist...
Nun wurde ich bereits schon mehrere male von meiner Vermieterin angesprochen das sie nachts nichts schlafen könnten weil ich "über den Boden trample". Ich kann dies nicht nachvollziehen da ich mich nicht lauter verhalte als es meiner Ansicht nach beim Duschen üblich ist. Somit steht ihre Ansicht gegen meine...
Ich bin so der (laienhaften) Ansicht eine normale Nutzung einer Mietwohnung das Duschen um diese Zeit einschließt und das Problem entweder auf mangelhafte Schallisolierung der Wohnung/des Hauses oder auf eine Überempfindlichkeit der Vermieterpartei zurückzuführen ist. Ich bin auf jeden Fall nicht bereit schon um 22 Uhr ins Bett zu gehen oder mein Duschen auf morgens zu verschieben.
Aber wie sieht das alles rechtlich aus? Ich habe leider im Netz nur Beiträge zu Situationen gefunden welche andersherum laufen, sprich die Mieter haben mit Lärm der Vermieter zu kämpfen, oder auf Extrembeispiele hinauslaufen (Mieter nutzt Kreis säge am Sonntag).
Ich hoffe das mir jemand hier näher bringen kann wie diese Situation rechtens aussieht.
Danke und gruß
tjano
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