Ist dieser Mietvertrag überhaupt insgesamt rechtswirksam?

  • Hallo,

    Ich habe hier einen Mietvertrag vorliegen der noch nicht unterschrieben ist und will die Forumsmitglieder mal fragen was noch alles dort angekreuzt und verfasst werden muss damit ich in keine Falle tappe. Ich unterschreibe erst das zweite Mal in meinem Leben einen Mietvertrag. Beim ersten Vermieter hatte ich das Gefühl als sei dieser sehr fair und transparent. Bei diesem hier bin ich eher etwas skeptisch. Ich habe den Mietvertrag mal abfotogragiert und die Namensdaten geschwärzt, sodass man hier nicht sehen kann um wen es sich als Vermieter handelt. Lediglich der Inhalt wird wiedergegeben.

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    Ich wohne seit dem 1. Oktober in der Wohnung. Der Mietvertrag ist "noch" nicht unterschrieben. Mit dem Vermieter habe ich für diesen Freitag einen Termin vereinbart. Frage 1: Wie lange habe ich überhaupt Zeit den Mietvertrag zu unterschreiben. Also wie lange darf ich mir rechtlich gesehen "Zeit lassen"? Die erste Miete habe ich schon überwiesen. So gesehen ist der erste Mietmonat "bezahlt"?


    Mir kommt es so vor als würde er durch die Klausel mit den Schönheitsreperaturen und der Bagatellschädenklausel ziemlich viel anfallende Kosten auf mich abwälzen wollen. Ist das mit diesen beiden Klauseln heutzutage so üblich? Bin ich dazu verpflichtet oder kann man da noch handeln? Ich bin vor allem skeptisch, weil ich mit dem Vermieter MÜNDLICH vereinbart hatte, dass ich bei Einzug in die neue Wohnung streichen muss und bei Auszug NICHT. Mir wurde diesbezüglich schon verraten, dass ich für die Unkosten die ich durch das Streichen hatte eine Mietminderung im Folgemonat fordern kann. Frage 2: Habe ich ein Anrecht darauf?

    Frage 3: Sind die Klauseln die dort stehen überhaupt gültig so wie sie dort formuliert sind?

    Frage 4: FEHLT irgendwas oder muss noch etwas aus dem Vertrag rausgestrichen werden solange dort nichts angekreuzt ist? (Auf die Gefahr hin, dass falls der Vermieter unseriös ist NACHTRÄGLICH ein Kreuz setzen könnte?)

    Frage 5: Zu §3 im Vertrag: Der Vermieter hat mir gesagt, dass ich für die Wohnung nur Gas und Strom anmelden müsste. Nun steht da etwas von Wasserkosten. Ich kenne das so, dass das in den Nebenkosten abgerechnet wird? Allerdings steht nun im Vertrag, dass auch Wasserkosten direkt bezahlt werden sollen? Was soll ich davon halten? Ich hab nu die antwort bekommen: "Mit der Wassergeschichte kläre ich noch". Die Heizkosten laufen über die Gastherme. Warmwasser/Heizung läuft über die Therme selbst.

    Frage 6: Zu §5 im Vertrag: Dort habe ich reingeschrieben, dass sich der Vermieter noch um die folgenden Dinge zu kümmern hat: Balkon streichen (schon erledigt) und eine Überprüfung der Gastherme. Diese wurde zuletzt 2011 geprüft . Dann wurde auf dem Siegel einfach 2011 durchgestrichen und 2012 draufgeschrieben. Ungültiges Siegel.... Als ich den Vermieter darauf ansprach hieß es nur "Also diese Firma arbeitet auch manchmal echt merkwürdig..."

    Jetzt kann ich ja im §5 im Vertrag dem Vermieter eine Frist setzen bis wann das erledigt sein soll. Inwieweit darf ich diese setzen? Also wie lange darf ich ihm Zeit dafür geben?

    Frage 7: Zu Beschädigungen die vor!!! Einzug in der Wohnung waren habe ich im letzten Punkt des Vertrages etwas geschrieben. Jetzt habe ich gelesen, dass es so etwas wie ein Übergabeprotokoll gibt. Ist mein Punkt "Vermerk:" im Vertrag also völlig unwirksam um die Vorschäden in der Wohnung zu beweisen für die ich nichts kann?

    Frage 8: Ich habe mit ihm tatsächlich vereinbart (mündlich) die Mietsicherheit etwas später zu erbringen. Nur das "wie" hatten wir nie geklärt. Ich dachte eine Überweisung wäre üblich. Nun wird ein hinterlegtes Sparbuch verlangt? Das war nie zur Sprache gebracht worden vorher? Was hat das für einen Grund warum der Vermieter ausgerechnet ein hinterlegtes Sparbuch will?

    Vielen Dank schonmal für alle Antworten im Thread.

    abschließende Frage:

    Soll ich einen neuen Mietvertrag verlangen?

    (PS: Die Mietvertragsanbieter von "bestform24" stellen in ihren Erklärungen den Mieter als potenziell böswilligen Mietnomaden da vor dem man sich so gut wie es geht absichern muss. Ich jedoch bin Beamter und biete wenig Vermutungen für Ärger und unregelmäßige Zahlungen....)

  • Allgemein gilt es zu sagen, dass der MV zwar umfangreich aussieht, jedoch gibt er fast nur das Gesetz wieder. Da es sich um einen vorformulierten Vertrag handelt und somit die Regelungen über die AGB gelten, gehen unklare Regelungen zu Lasten des Verwenders, sprich den Vemieter. Sind Regelungen enthalten, die anderweitig gegen das Gesetz verstoßen, ist die Regelung ebenfalls nichtig. Von daher braucht man nicht so viel Angst haben.

    Frage 1: Wie lange habe ich überhaupt Zeit den Mietvertrag zu unterschreiben. Also wie lange darf ich mir rechtlich gesehen "Zeit lassen"? Die erste Miete habe ich schon überwiesen. So gesehen ist der erste Mietmonat "bezahlt"?


    hier gibt es keine Frist, jedoch wird der MV in der Regel vor dem Einzug unterschrieben. Da Vertragsbeginn der 01.10. ist und du die Wohnung nutzt, war die erste Miete auch schon fällig


    Mir kommt es so vor als würde er durch die Klausel mit den Schönheitsreperaturen und der Bagatellschädenklausel ziemlich viel anfallende Kosten auf mich abwälzen wollen. Ist das mit diesen beiden Klauseln heutzutage so üblich? Bin ich dazu verpflichtet oder kann man da noch handeln?


    typisch, Regelungen gehen so in Ordnung (mit den Bagatellschäden fährst du sogar gut, denn du musst im Jahr nur max 100€ bezahlen. 8 % der Jahresmiete würde ebenfalls gehen, und dann sind mehr als die 100€). Verhandeln kannst du, ergibt aber kein Sinn.


    Ich bin vor allem skeptisch, weil ich mit dem Vermieter MÜNDLICH vereinbart hatte, dass ich bei Einzug in die neue Wohnung streichen muss und bei Auszug NICHT. Mir wurde diesbezüglich schon verraten, dass ich für die Unkosten die ich durch das Streichen hatte eine Mietminderung im Folgemonat fordern kann. Frage 2: Habe ich ein Anrecht darauf?


    § 23 - Vereinbarungen bedürfen der Schriftform! Sprich eure mündliche Absprache heißt nichts. Du schuldest ggf. zum Auszug eine Renovierung. Ihr müsstet das im Vertrag festhalten, dass du beim Auszug kein Streichen schuldest.

    Normalerweise zieht der Mieter in eine renovierte Wohnung ein. Ab und zu verhandeln der Vermieter und Mieter und dann renoviert der Mieter und der Vermieter erlässt dann eine Mietminderung. Das sollte ebenfalls vertraglich festgehalten werden!


    Frage 3: Sind die Klauseln die dort stehen überhaupt gültig so wie sie dort formuliert sind?


    Ist ein Standardvertrag mit den gesetzlichen Regelungen. ja.


    Frage 4: FEHLT irgendwas oder muss noch etwas aus dem Vertrag rausgestrichen werden solange dort nichts angekreuzt ist? (Auf die Gefahr hin, dass falls der Vermieter unseriös ist NACHTRÄGLICH ein Kreuz setzen könnte?)


    Kreuz bei § 3 Nr. 2 BK VZ. Die Treppenhausreinigung ist ebenfalls nicht geklärt. Wie oben gesagt, dass geht im Zweifel zu deinen Gunsten.


    Frage 5: Zu §3 im Vertrag: Der Vermieter hat mir gesagt, dass ich für die Wohnung nur Gas und Strom anmelden müsste. Nun steht da etwas von Wasserkosten. Ich kenne das so, dass das in den Nebenkosten abgerechnet wird? Allerdings steht nun im Vertrag, dass auch Wasserkosten direkt bezahlt werden sollen? Was soll ich davon halten? Ich hab nu die antwort bekommen: "Mit der Wassergeschichte kläre ich noch". Die Heizkosten laufen über die Gastherme. Warmwasser/Heizung läuft über die Therme selbst.


    Frage 6: Zu §5 im Vertrag: Dort habe ich reingeschrieben, dass sich der Vermieter noch um die folgenden Dinge zu kümmern hat: Balkon streichen (schon erledigt) und eine Überprüfung der Gastherme. Diese wurde zuletzt 2011 geprüft . Dann wurde auf dem Siegel einfach 2011 durchgestrichen und 2012 draufgeschrieben. Ungültiges Siegel.... Als ich den Vermieter darauf ansprach hieß es nur "Also diese Firma arbeitet auch manchmal echt merkwürdig..."

    Jetzt kann ich ja im §5 im Vertrag dem Vermieter eine Frist setzen bis wann das erledigt sein soll. Inwieweit darf ich diese setzen? Also wie lange darf ich ihm Zeit dafür geben?


    Ne angemessene Frist. 2- 3 Wochen.


    Frage 7: Zu Beschädigungen die vor!!! Einzug in der Wohnung waren habe ich im letzten Punkt des Vertrages etwas geschrieben. Jetzt habe ich gelesen, dass es so etwas wie ein Übergabeprotokoll gibt. Ist mein Punkt "Vermerk:" im Vertrag also völlig unwirksam um die Vorschäden in der Wohnung zu beweisen für die ich nichts kann?


    Nein, der Vermerk ist nicht unwirksam. Ein Übergabeprotokoll mit allen Mängel und wer was beseitigen soll mit Zählerständen, wäre empfehlenswert!


    Frage 8: Ich habe mit ihm tatsächlich vereinbart (mündlich) die Mietsicherheit etwas später zu erbringen. Nur das "wie" hatten wir nie geklärt. Ich dachte eine Überweisung wäre üblich. Nun wird ein hinterlegtes Sparbuch verlangt? Das war nie zur Sprache gebracht worden vorher? Was hat das für einen Grund warum der Vermieter ausgerechnet ein hinterlegtes Sparbuch will?


    Es gibt die verschiedensten Variante eine Kaution zu hinterlegen, unter anderem ein Sparbuch mit einem Sperrvermerk. Ist Verhandlungssache und sollte vertraglich festgehalten werden!



    Soll ich einen neuen Mietvertrag verlangen?

    nö.

  • Frage 4:
    § 3, Punkt 2. das Zureffende sollte unbedingt angekreuzt werden, da nicht eindeutig hervorgeht ob Pauschale oder Vorschußzahlung

    Frage 8:
    Siehe hierzu § 551 BGB - Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

    Eine Überweisung auf das Konto des Vermieters sollten Sie nicht vornehmen. Regeln Sie das über ein Sparbuch. Details erfahren Sie Auf Ihrer Bank.
    Ansonsten kann es bei der Insolvenz des Vermieters dazu führen, das Ihre bezahlte Kaution auch mit den Bach runter geht.

  • Zitat

    Ich dachte eine Überweisung wäre üblich. Nun wird ein hinterlegtes Sparbuch verlangt? Das war nie zur Sprache gebracht worden vorher? Was hat das für einen Grund warum der Vermieter ausgerechnet ein hinterlegtes Sparbuch will?

    Damit ist die Kaution, wie gesetzlich vorgeschrieben, insolvenzsicher getrennt vom Vermögen des Vermieter angelegt. Also vollkommen korrekt und gesetzeskonform.

    Wie auch der Mietvertrag, den ich zugegebenermaßen nicht komplett gelesen habe.

    Tip am Rande, ich würde als Betriebskostenvorschuss noch einen 10er drauflegen. Unter 1 € pro m² erscheinen mir etwas wenig. Auch Wenn Gas und Wasser separat gezahlt werden.

    Zitat

    Ich jedoch bin Beamter ...

    Merkt man

  • Grosses zu beanstanden finde ich nicht, ausser, dass ein Kreuzchen in §3 2. erstes Kästchen (50€) fehlt.
    Und des Mieters Unterschrift...
    - Pic-Upload ist ja widerlich.

  • Ich hab den Mietvertrag gar nicht gelesen. Muss ich auch nicht um zu wissen, dass du auf jeden Fall besser fährst, wenn du den Vertrag nicht unterschreibst. Musst du auch nicht. Du hast die Wohnung, du hast die erste Miete gezahlt und fertig.
    Pech gehabt für den Vermieter jemand ohne unterschriebenen Vertrag einziehen zu lassen.

  • Ich hab den Mietvertrag gar nicht gelesen. Muss ich auch nicht um zu wissen, dass du auf jeden Fall besser fährst, wenn du den Vertrag nicht unterschreibst. Musst du auch nicht. Du hast die Wohnung, du hast die erste Miete gezahlt und fertig.
    Pech gehabt für den Vermieter jemand ohne unterschriebenen Vertrag einziehen zu lassen.

    hab ich auch überlegt. Jetzt weiß man aber nicht, welche Abreden zw. dem Vermieter und Mieter bestehen. Letztendlich wurde eh nur das Gesetz wieder gegeben. Und förderlich für das Vermieter-Mieter-Verhältnis ist es auch nicht. Deshalb würde ich es nicht zwingend empfehlen nicht zu unterschreiben.

  • Zitat

    Letztendlich wurde eh nur das Gesetz wieder gegeben.


    Nicht ganz. Die Schönheitsreparaturen trägt per Gesetz der Vermieter und die Kleinreparaturklausel ist ebenfalls nachteilig für den Mieter.
    Klar, förderlich für das Verhältnis ist es nicht, aber irgendwie ist der Vermieter da auch selber schuld.

  • Es schließt sich mir zu meinem Mietvertrag noch eine Frage an. Ich habe gestern bei der Trinkwasserversorung angerufen und dort wurde mir gesagt, dass mein Wasser noch nicht angemeledet ist und dass das EIGENTLICH Sache des Vermieters ist. Eine private Anmeldung würde mich 22,50 Euro kosten. Mein Vermieter will sich diesbezüglich nochmal bei mir melden aber ich denke wieder mal, dass ich die Kosten tragen soll wenn es nach ihm geht. Darum meine Frage. Findet ihr irgendwo in meinem Mietvertrag, dass schriftlich vereinbart wurde, dass ich diese Anschlussgebühr tragen muss bzw es selbst anmelden soll? Ich kann nix finden aber ich entdecke manchmal die Feinheiten bei solchen Verträgen einfach nicht und will nochmal sichergehen.

  • Zitat

    Findet ihr irgendwo in meinem Mietvertrag, dass schriftlich vereinbart wurde, dass ich diese Anschlussgebühr tragen muss bzw es selbst anmelden soll?

    Seite 3 § 3 Pkt. 2 handschriftlich

  • Ich hab den Mietvertrag gar nicht gelesen. Muss ich auch nicht um zu wissen, dass du auf jeden Fall besser fährst, wenn du den Vertrag nicht unterschreibst. Musst du auch nicht. Du hast die Wohnung, du hast die erste Miete gezahlt und fertig.
    Pech gehabt für den Vermieter jemand ohne unterschriebenen Vertrag einziehen zu lassen.

    Hallo,
    es ist traurig in was für einer Welt wir inzwischen leben. Der Vermieter scheint kein schlechter Typ zu sein. Er benutzt einen Standardmietvertrag (was sollte er auch anderes tun?) und läßt den Mieter einziehen ohne den Vertrag unterschrieben zu bekommen. Er ist sogar bereit die Kaution etwas später zu bekommen.

    Jetzt kommt von der Dachdeckerin so ein Kommentar "einfach nicht unterschreiben". Die Welt geht vor die Hunde! Kein Wunder, dass sich die Vermieter immer mehr absichern müssen.

    Gruss
    H H

    Seltsam? aber so sthet es geschrieben ...

  • Ich hab den Mietvertrag gar nicht gelesen. Muss ich auch nicht um zu wissen, dass du auf jeden Fall besser fährst, wenn du den Vertrag nicht unterschreibst. Musst du auch nicht. Du hast die Wohnung, du hast die erste Miete gezahlt und fertig.
    Pech gehabt für den Vermieter jemand ohne unterschriebenen Vertrag einziehen zu lassen.


    Ist diese Philosophie Dein "Erfolgs"geheimnis...?:mad:

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