Hallo,
Ich habe hier einen Mietvertrag vorliegen der noch nicht unterschrieben ist und will die Forumsmitglieder mal fragen was noch alles dort angekreuzt und verfasst werden muss damit ich in keine Falle tappe. Ich unterschreibe erst das zweite Mal in meinem Leben einen Mietvertrag. Beim ersten Vermieter hatte ich das Gefühl als sei dieser sehr fair und transparent. Bei diesem hier bin ich eher etwas skeptisch. Ich habe den Mietvertrag mal abfotogragiert und die Namensdaten geschwärzt, sodass man hier nicht sehen kann um wen es sich als Vermieter handelt. Lediglich der Inhalt wird wiedergegeben.
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Ich wohne seit dem 1. Oktober in der Wohnung. Der Mietvertrag ist "noch" nicht unterschrieben. Mit dem Vermieter habe ich für diesen Freitag einen Termin vereinbart. Frage 1: Wie lange habe ich überhaupt Zeit den Mietvertrag zu unterschreiben. Also wie lange darf ich mir rechtlich gesehen "Zeit lassen"? Die erste Miete habe ich schon überwiesen. So gesehen ist der erste Mietmonat "bezahlt"?
Mir kommt es so vor als würde er durch die Klausel mit den Schönheitsreperaturen und der Bagatellschädenklausel ziemlich viel anfallende Kosten auf mich abwälzen wollen. Ist das mit diesen beiden Klauseln heutzutage so üblich? Bin ich dazu verpflichtet oder kann man da noch handeln? Ich bin vor allem skeptisch, weil ich mit dem Vermieter MÜNDLICH vereinbart hatte, dass ich bei Einzug in die neue Wohnung streichen muss und bei Auszug NICHT. Mir wurde diesbezüglich schon verraten, dass ich für die Unkosten die ich durch das Streichen hatte eine Mietminderung im Folgemonat fordern kann. Frage 2: Habe ich ein Anrecht darauf?
Frage 3: Sind die Klauseln die dort stehen überhaupt gültig so wie sie dort formuliert sind?
Frage 4: FEHLT irgendwas oder muss noch etwas aus dem Vertrag rausgestrichen werden solange dort nichts angekreuzt ist? (Auf die Gefahr hin, dass falls der Vermieter unseriös ist NACHTRÄGLICH ein Kreuz setzen könnte?)
Frage 5: Zu §3 im Vertrag: Der Vermieter hat mir gesagt, dass ich für die Wohnung nur Gas und Strom anmelden müsste. Nun steht da etwas von Wasserkosten. Ich kenne das so, dass das in den Nebenkosten abgerechnet wird? Allerdings steht nun im Vertrag, dass auch Wasserkosten direkt bezahlt werden sollen? Was soll ich davon halten? Ich hab nu die antwort bekommen: "Mit der Wassergeschichte kläre ich noch". Die Heizkosten laufen über die Gastherme. Warmwasser/Heizung läuft über die Therme selbst.
Frage 6: Zu §5 im Vertrag: Dort habe ich reingeschrieben, dass sich der Vermieter noch um die folgenden Dinge zu kümmern hat: Balkon streichen (schon erledigt) und eine Überprüfung der Gastherme. Diese wurde zuletzt 2011 geprüft . Dann wurde auf dem Siegel einfach 2011 durchgestrichen und 2012 draufgeschrieben. Ungültiges Siegel.... Als ich den Vermieter darauf ansprach hieß es nur "Also diese Firma arbeitet auch manchmal echt merkwürdig..."
Jetzt kann ich ja im §5 im Vertrag dem Vermieter eine Frist setzen bis wann das erledigt sein soll. Inwieweit darf ich diese setzen? Also wie lange darf ich ihm Zeit dafür geben?
Frage 7: Zu Beschädigungen die vor!!! Einzug in der Wohnung waren habe ich im letzten Punkt des Vertrages etwas geschrieben. Jetzt habe ich gelesen, dass es so etwas wie ein Übergabeprotokoll gibt. Ist mein Punkt "Vermerk:" im Vertrag also völlig unwirksam um die Vorschäden in der Wohnung zu beweisen für die ich nichts kann?
Frage 8: Ich habe mit ihm tatsächlich vereinbart (mündlich) die Mietsicherheit etwas später zu erbringen. Nur das "wie" hatten wir nie geklärt. Ich dachte eine Überweisung wäre üblich. Nun wird ein hinterlegtes Sparbuch verlangt? Das war nie zur Sprache gebracht worden vorher? Was hat das für einen Grund warum der Vermieter ausgerechnet ein hinterlegtes Sparbuch will?
Vielen Dank schonmal für alle Antworten im Thread.
abschließende Frage:
Soll ich einen neuen Mietvertrag verlangen?
(PS: Die Mietvertragsanbieter von "bestform24" stellen in ihren Erklärungen den Mieter als potenziell böswilligen Mietnomaden da vor dem man sich so gut wie es geht absichern muss. Ich jedoch bin Beamter und biete wenig Vermutungen für Ärger und unregelmäßige Zahlungen....)
