Beiträge von chrstinaw


    Desweiteren möchte ich gerne wissen, ob es ein Mangel ist, wenn es 15 Sekunden dauert, bis das Wasser aus dem Wasserhahn warm wird? Laut einer Mietminderungstabelle schon aber nur in Verknüpfung mit 5 Liter Wasserverbrauch.

    Eher nein.


    Und die letzte Sache: Meine Wohnung vibriert, wenn unten Busse bzw große PKW´s vorbeifahren. Beispielsweise Anlieferwagen von Penny etc. Muss ich damit leben, ohne zu murren oder kann ich da auch der Hausverwaltung sagen: "Lasst euch bitte etwas einfallen!"?
    Dazu muss ich sagen, dass ich im 5ten Stock wohne.

    Da lachen ja die Hühner. :mad: Pech gehabt. Such dir ne ruhigere Wohnung.

    Zitat

    @ h hamburg ich weiß wie man mit menschen umgeht. ich muss mir aber auch nicht sagen lassen wie ich was schreibe oder das ich hier irgend einen provozieren will was total aus der luft gegriffen ist. wollte nur hilfe und nicht schikaniert werden wie ich was zu schreiben habe dafür bin ich alt genug um mich nicht von irgend einem in die schranken weißen zu lassen aber ok meldet alle meinen beitrag ich werde hier nichts mehr äussern das ist mir zu blöd hier

    Oh man... beim nächsten Mal schaue ich meiner Uhr beim Ticken zu. Da ist meine Lebenszeit weniger verschwendet, als wenn ich sowas lese.

    Und die bekommst du beim örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht. Ich denke, dass du hier deinen Bonus verspielt hast.


    na wollen wir mal nicht so kaltherzig sein ;)

    Zitat


    4. Rohre in Wand nicht isoliert! Erhöhter Energieverbrauch, Heizung lässt sich nicht in der Übergangszeit regeln, Räume zu warm. ( Einrohrsystem )

    Wenn die in den Gerichten dieses Landes mehrfach bestätigten Mindesttemparaturen erreicht werden, stellt das kein Mangel da. Wie viel ihr an Heizkosten zahlen müsstet lässt sich schließlich anhand der Informationen vom Vormieter oder Vermieter abschätzen. Dass Rohre in Wänden unisoliert verlegt werden war jahrzentelang normal, also kein Mangel.

    Zitat

    5. Betrag versiegelte Oberfläche zahlen wir – Sache des Vermieters?

    Mit Sicherheit nicht Sache des Vermieters, das sind ganz normale umlagefähige Kosten wie die Grundsteuer.

    Zitat


    1. Hauseingangstür und Wohnungseingangstür ist undicht
    2. Glasbausteine im Eingangsbereich hat Schimmelbefall, keine Belüftungsmöglichkeit

    Schimmelbefall naja. Keine Belüftungsmöglichkeit konnte man vorher wissen. Undichtigkeit war sicher vorher absehbar.

    Siehe oben!

    Zitat


    3. Strom über Verlängerungsleitung hab ich gesehen und selbst geändert.

    Das würde ich dem Vermieter besser nicht auf die Nase binden!


    Man sollte aber wenn man sich eine Wohnung ansieht auf solche Dinge achten. Wenn man das nicht auf die Reihe bekommt: Pech gehabt! So ist das eben.

    Beim Mieterbund werdet ihr offene Türen einrennen, für manch irrsinnige Forderung sind die immer zu haben.


    Könnt ihr bis hierhin schon mal komplett vergessen. Es gilt: Gemietet wie gesehen.

    Zitat

    7. Durch Abfluss der Badewanne kommt Ungeziefer

    Berechtigt. Könnte auch eure Schuld sein. Vielleicht habt ihr die Tierchen mit irgendwas leckerem gefüttert?

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    8. Bad wurde angeblich ca.: 2013 komplett erneuert – FI fehlt, FI seit 1984 Pflicht

    Berechtigt.

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    9. 2 Lüftungslöcher vorhanden ohne Dämmung nach außen, waren vom Vormieter zugeklebt, ständige Kältebrücke

    Ooh.. ich fang gleich an zu weinen. Es gilt: Gemietet wie gesehen.

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    10. Info: Spiegelschrank mit defekter Beleuchtung, durch uns behoben

    Eventuell berechtigt.

    Zitat

    11. Info: Steckdose bei Waschbecken ohne Funktion , durch uns behoben

    Berechtigt.

    Zitat


    Wohnzimmer

    1. Balkontür ohne Griff außen, Tür ist undicht

    Es gilt wahlweise: Gemietet wie gesehen. Oder: Is nen Altbau - muss so sein.

    Zitat

    2. nicht alle Steckdosen mit Funktion (bei Doppel und Dreiersteckdosen geht immer eine nicht)

    Berechtigt.

    Gemietet wie gesehen bzw. geht euch nichts an.

    Zitat

    4. Brandmelder fehlen
    5. Klingelanlage mit Türöffner defekt

    Berechtigt.

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    6. Gartenhäuschen Dach undicht

    Berechtigt.

    Zitat

    7. Nachweis über Verbleib der Kaution unklar

    Vielleicht schlecht ausgedruckt? Oder vergessen die Brille aufzusetzen?

    Zitat

    8. Laminat uneben verlegt, bewegt (senkt) sich beim drüber laufen

    Ich lach mich schief. Es gilt: Gemietet wie gesehen.

    Auf eure komischen Abrechnungsmängel hab ich gerade keine Lust. Gut, dass ich nicht solche Bruchbuden im Bestand habe und die auch noch an solche Leute wie euch vermiete. Was erwartet ihr eigentlich? Meine Güte...

    Du musst auf jeden Fall um Erlaubnis fragen. Das ist keine normale Nutzung, wie zum Beispiel das Aufhängen einer Deckenlampe. Typisch ist zum Beispiel, dass das Aufstellen eines Wasserbettes oder eines großen Aquariums der Erlaubnis des Vermieters bedarf. Ich kenne da Fälle, wo sogar vom Vermieter ein statisches Gutachten gefordert wurde und der Nachweis von ausreichendem Versicherungsschutz falls das Wasserbett oder Aquarium ausläuft.

    Du solltest erstmal herausfinden, woraus die Decken bestehen... sowas wie Schwerlastanker gehen eben nur bei Betondecken. Wenn es eine Betondecke ist, dann mal nachfragen und notfalls ein statisches Gutachten machen lassen. Aber selbst mit Gutachten muss der Vermieter wahrscheinlich nicht zustimmen. Solche Sachen klären dann am Ende üblicherweise Gerichte. Wenn dir schon 150 Euro zu viel sind, dann willst du sicher weder ein Gutachten noch einen Prozess bezahlen :D

    Hallo Meike,
    diesen Satz verstehe ich nicht.

    Hat vielleicht was mit der Deckenhöhe zu tun?

    Scherz beiseite: Wenn die Miete seit 25 Jahren nicht erhöht wurde habt ihr den dümmsten Vermieter der Welt und solltet lieber ruhig sein.. :)

    Wenn damit gemeint ist, dass die Wohnung sich nicht verbessert hat, die Miete jedoch erhöht wurde dann kann man nur sagen: das ist ganz normal, nennt man Inflation (des Geldes!).

    Außerdem wird, nebenbei bemerkt, die Meitpreisbremse zu nichts Vernünftigem führen. Sozialschwache werden weiterhin keine Wohnung bekommen und die Yuppies, die die Wohnungen jetzt schon bekommen, lachen sich ins Fäustchen, weil sie für ihr Hipster-Loft in bester Lage weniger zahlen müssen.

    Alle Mietpreisbremsen in der Vergangenheit haben dazu geführt, dass Wohnraum in erschreckendem Maße verschwendet wurde. In den USA war das zum Beispiel richtig extrem. Noch schlimmer nur noch in der DDR...

    Hallo :)
    Der Mieter ist verpflichtet, Reparaturen für Installationsgegenstände, die seinem direkten und häufigen Zugriff ausgesetzt sind, wie die Installationen für Wasser und Gas, Elektrizität, heiz-und kocheinrichtungen, Fenster und Türverschlüsse sowie rollläden zu tragen,soweit die Kosten der einzelnen Reparatur 100euro nicht übersteigen und der jährliche Reparaturaufwand nicht mehr als Eine monatsmiete beträgt.

    Ganz unabhängig davon sind regelmäßig nötige Wartungen grundsätzlich als Betriebskosten umlagefähig.

    Aber lass' Dich nicht erwischen...:cool:

    Ich würds vor Allem ganz sein lassen. Leerrohre haben den hehren Zweck, dass man problemlos neue Kabel einziehen kann, wenn man was verändern oder erneuern will. Wenn du da Bausschaum reinsprühst, muss man die Wand aufstemmen wenn man was ändern will. Der Schaden kann in die Tausende gehen!

    Ich weiß nicht was "Abzoge" ist, aber wir können feststellen:
    1. Die Mängel müssen im Übergabeprotokoll schon festgehalten worden sein, sofern es sich nicht um verdeckte Mängel handelt
    2. Da es sich offenbar nicht um verdeckte Mängel handelt und du das Übergabeprotokoll, in dem die Mängel vermerkt sein sollten, vermutlich unterzeichnet hast, musst du die Mängel ausgleichen.
    3. Der VM muss dir Gelegenheit geben die Mängel selbst zu beseitigen, tust du das nicht, musst du zahlen.
    4. Stehen die Mängel nicht im Übergabeprotokoll, bist du fein raus.
    5. Es gibt eine Hochstelltaste und vor Kommata gehört kein Leerzeichen, dafür aber dahinter.

    CW

    Also ist schon schräg die Abrechnung. Zwei Dinge kann ich aber anmerken:
    1. die Liftwartung ist auf jeden Fall umlagefähig, die musst du zahlen
    2. https://www.energieberaterkurs.de/export/sites/d…erverbrauch.pdf Seite 1 oben, Seite 3 mitte sind interessant. Die 30m³ kommen hin, wenn man die höchsten Werte annimmt aus Seite 3 mitte (Brauchwasser bei 60° 80L*365=29200L=29,2m³), wenn man aber nach Seite 1 oben, 3. Spalte (MFH) geht kommt man auf deutlich weniger: 10,95m³

    Was nicht so richtig aus der Abrechnung hervorgeht ist, auf welcher Grundlage geschätzt wurde. Soweit ich weiß lässt die Heizkostenverordnung jedoch nur einen Vergleich mit anderen Abrechnungszeiträumen oder ähnlichen Räumen bzw. Wohnungen zu. Frag also einen Nachbarn, wie viel er im gleichen Zeitraum verbraucht hat, der Wert abzgl 15% sollte dir dann berechnet werden.

    dazu aus http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heizkostenv/gesamt.pdf:

    Es gibt im deutschen Mietrecht einen einzigen Paragraphen der für Vermieter und nicht gegen sie ist:

    Zitat

    § 573 a Erleichterte Kündigung des Vermieters

    (1) 1 Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. 2 Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate. (2) 1 Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist. (3) 1 In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird. (4) 1 Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam

    Wenn euer Haus also nur 2 Wohnungen enthält und eine davon vermietet ist, kann dem Mieter ohne Angabe von Gründen wie im Zitat beschrieben gekündigt werden.

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