Beiträge von weserdeich

    Zur Küche, wenns im Mietvertag steh das bei Auszug nur eine "Funktionstüchtige" Küche übergeben werden muss is es ja halb so wild. Dennoch kann er die Gewährleistung nicht einfach ausschließen wenn er für dei Nutzung extra Geld verlangt. Wie gesagt lass dir das mit den 30 Euro MIetnutzungsgebühr auch so im Vertrag bescheinigen. Sonst kommst du alleine für Defekte auf !h


    Im Mietvertrag steht:

    Die Miete beträgt monatlich 330 Euro

    davon für die Wohnräume ..... freies Feld

    für die gewerblich/freiberuflich genutzten Räume ...... freies Feld

    für den Stellplatz /die Garage.....-> durchgestrichen und mit Einbauküche ersetzt. 30 Euro.


    Uns ist aufgefallen, dass die 30 Euro die er monatlich für die Einbauküche verlangt wird gar nicht drinstehen. Ich war sogar so ehrlich und hab darauf hingewiesen und Stellplatz und Garage durchgestrichen und "Einbauküche" daneben gesetzt und die 30 Euro hinzugefügt. Er meinte, dass seine Sekretärin den Eintrag bestimmt vergessen habe und hat sich noch bedank für meine Ehrlichkeit. Hätt ich mal nichts gesagt, aber...

    Im Endeffekt fällt mir erst gerade jetzt auf das da die monatliche Miete von 330 Euro steht. Diese soll eigentlich die Kaltmiete darstellen. DAVON sind laut Vertrag 30 Euro für die Einbauküche. Wenn ich jetzt streng nach Vertrag gehe müsste ich die 30 Euro also als Teil der Kaltmiete sehen.

    Er wollte aber 30 Euro zusätzlich haben. 330 Euro Kaltmiete, 70 Euro Nebenkosten, 50 Euro Heizkosten = 480 Euro + 30 Euro für die Einbauküche. = 510 Euro

    Wenn ich aber streng nach Vertrag gehe kann bezahle ich einfach nur die 480. Richtig? Vielleicht hat er sich da selber sogar zu seinen Ungunsten "vertan" .

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    Der Vertrag ist ja schon unterschrieben. Nachträglich ändern wird er da nichts mehr da gehe ich mal ganz stark von aus.

    Fakt ist die Einbauküche steht im Mietvertrag mit monatlich 30 Euro unter dem Punkt Miete drin. Verstehe ich das jetzt richtig, dass bei dem Punkt

    mitvermietete Einrichtung: Einbauküche - Vermieter übernimmt keine Gewährleistung!!

    dieser Satz im Mietvertrag unwirksam ist und seine Gültigkeit verliert, weil die 30 Euro im Mietvertrag unter dem Punkt Miete als monatliche Kosten drin stehen?

    so .... also erstmal zu der Küche, wenn der dafür Miete verlangt, muss er auch für Defekte aufkommen, ausser du hast was mutwillig oder grob fahrlässig zerstört, wenn der Herd abraucht muss er sogar einen gleichwertigen Neuen stellen. Im übrigen 30 Euro pro Monat ist auf Dauer auch ein echt mieser Deal. Das muss im Mietvertrag aber auch so stehen, das für die Nutzung eine Pauschale von 30 Euro anfällt. Alter der Geräte , genaue Bezeichnung, jeder Kratzer. Dann der Passus das nach MIetende die Küche im gleichen quasi neuwertigem Zustand zurückgegeben werden muss, hätte ich nie unterschrieben. Alleine durch die Nutzung in 2-3 Jahren oder so entstehen Gebrauchsspuren, egal wie gut man damit umgeht. Dir ist schon klar das du die Küche mit Sicherheit komplett ersetzen sollst wenn du ausziehst ? Alleine das Thema gibt nen netten Rechtsstreit.

    Die von dir genannten Mängel sind nicht sonderlich gravierend, aber dennoch alles festhalten.Kratzer am Türschloß hmm ok, da entstehen grundlegend Kratzer mit der Zeit. Aus nem kleinen Fleck (Schimmel) kann aber schnell ein echtes Problem werden. Wer weiß wieviel Schimmel unter einer dicken Farbschicht verborgen wurde ?

    hab beim lesen ohnehin arge Bauchschmerzen verspürt, der Kollege Immomensch ist genau einer dieser Herren die grundlegend nur Lügen und bescheißen. Ohne jetzt noch auf Übernahmeprotokoll einzugehen kann ich dir nur etwas ans Herz legen. Schau das du aus dem Vertrag rauskommst, mit der Wohnung und dem Typen wirst du nur Ärger und erhebliche KOsten haben. Da ist sicher noch einiges Faul so wie der sich verhält.

    Eine Kündigung der Wohnung bereits jetzt wäre vielleicht sogar sinnvoll. Das würde ich aber wirklich mal mit nem Anwalt besprechen. Geb besser jetzt Geld für ne gute Beratung aus und 2-3 Briefe als später vermutlich ein Vielfaches. MItglied beim Mieterbund zu werden kann da auch nicht Schaden.

    Unter Punkt 2. des Mietvertrags steht

    2. Mitvermietet werden folgende Einrichtungen:

    Einbauküche : - Vermieter übernimmt keine Gewährleistung!! (mit 2 Ausrufezeichen).

    in den sonstigen Vereinbarungen: "Die Wohnung wird mit funktionstüchtiger Einbauküche übernommen. Bei Auszug wird die Wohnung mit funktionstüchtiger Küche übergeben."

    - Eigentlich hab ich doch damit nur gewährleistet, dass die Geräte der Küche funktionieren? Nicht, dass sie "neuwertig" ist. Oder meinen sie der will das damit erreichen und will damit dann zu Gericht ziehen wenn die Küche danach nicht mehr 100% neuwertig aussieht?

    Ich hab mir jetzt sowieso gesagt, dass ich da nicht jahrelang wohnen werde. Eigentlich dacht ich mir ich warte bis einer der teureren Geräte das erste mal kaputt geht und sage dann: "Okay dann muss ich wohl ausziehen". Da ich eigentlich sogar ne Person bin um die sich die Vermieter förmlich reissen (öffentlicher Dienst, Geld kommt immer pünkltich, dazu baue ich noch keinen Mist) werde ich auf die Taktik fahren. "Das mit der Küche ist mir zu teuer entweder ein neuer Vertrag oder ich ziehe aus". Dann hätte er wieder den Stress mit Nachmieter suchen etc pp.

    Meinen sie dieser..........Typ.......... lässt sich darauf ein wenn ich einen neuen Mietvertrag will? Danke erstmal für die Antwort.

    Hallo,

    Ich ziehe demnächst wieder um und habe eine echt schöne Wohnung gefunden. Modern, energietechnisch auf einem guten Stand und gehobene Ausstattung:

    Nun gibt es aber mit dem Vermieter/Eigentümer der Wohnung ein paar Differenzen. Besonders bezüglich des Übergabeprotokolls. Ich muss dazu ein wenig ausholen damit der Zusammenhang klar wird.

    Gefunden habe ich die Wohnung über das Internet. Es stellte sich heraus, dass der "Vermittler" so nenne ich ihn mal ein alter Schulfreund meines Bruders ist und dafür zuständig ist die Wohnungen zu zeigen. Der erste Kontakt war freundlich. Die Wohnung hat auf den ersten Blick überzeugt. Absoluter Kampfpreis im Vergleich zu einer echt gehobenen Ausstattung: 71qm, Heizuung über Fußbodenheizung in jedem Raum regulierbar, Licht im Flur über Bewegungsmelder, elektrische Markisen ringsum, Bad mit Wanne, Einbauküche mit Geschirrspüler, Ceranfeld etc pp. Alle Räume sind recht groß. Das Haus mit mehreren Parteien ist insgesamt nur ein paar Jahre alt. Also gibt es auch moderne Kunststofffenster.

    Das was als erstes bei der ersten Besichtigung an Mängeln aufgefallen war, waren Kratzer im Laminat in den zwei Zimmern der Wohnung.

    Ich konnte dann wenige Tage später den eigentlichen Eigentümer kennenlernen. Es stellt sich heraus, dass auch dieser ein Bekannter meines Bruders ist. Er hat sogar das Geld für die Hochzeit meines Bruders vorgestreckt und ich habe auf Anfrage bei meinem Bruder nur Gutes von dem Mann gehört. Dennoch: Ich hatte schon Skepsis als ich das Büro betrat und dort "Name des Vermieters" IMMOBILIEN stand. Um solche Immobilienfirmen mache ich nämlich lieber einen großen Bogen und miete lieber von Privat. Man hört ja doch oft wie unseriös diese Firmen sind. Ähnlich wie bei Gebrauchtwagenhändlern.

    Nach einigem Smalltalk begannen wir dann tacheles zu Reden. Als erstes ging es um den Zeitpunkt des Mietbeginns. Ich wollte dort etwas verhandeln da der Einzug erst im April folgt und ich so lange noch in meiner alten Wohnung in einer anderen Stadt wohne.

    1.Er wollte aber keinen Leerstand in der Wohnung haben und meinte es gäbe genug Kandidaten die auch sonst dort sofort einziehen würden. Ich wäre aber aufgrund meiner beruflichen Position (öffentlicher Dienst) bevorzugt. Ich habe dann mit ihm ausgehandelt, weil die Wohnung eben so toll ist, dass ich ihm für Februar und März die Kaltmiete zahle obwohl ich noch nicht dort wohne.

    2. Dann ging es um die Einbauküche. Diese sieht recht neu aus und ist auch mit guten Geräten versehen (Ceranfeld von Schott, Geschirrspüler von Bosch). Er hat mir dann klipp und klar gesagt, dass er für die Dauer der Miete, egal ob ich nun 2 , 5 oder 10 Jahre da wohne für die Küche 30 Euro im Monat haben möchte. Er würde im Gegenzug aber auch keine Gewährleistung auf die Geräte der Küche geben. Sollte etwas ausfallen müsste ich mich darum kümmern, dass alle Geräte ordnungsgemäß funktionieren am Ende des Mietverhältnisses. Das kannte ich so auch noch nicht und empfand das ganze auch als sehr happig aber die Kosten insgesamt waren immer noch unschlagbar darum habe ich nach langem hin und her auch dem zugestimmt. Ich dachte mir dabei, dass auf ein paar Jahre die ich da wohne bei den Geräten bei sachgemäßer Bedienung nichts großartig kaputtgehen kann. Länger als 10 Jahre wollte ich dort eh nicht wohnen.

    3. In Punkt Renovierung hab ich nach Schönheitsreparaturen gefragt. Wie also das gehandhabt wird. Da erhielt ich als Antwort: "Solche Klauseln gab es früher mal, das ist gar nicht mehr aktuell heutzutage". Verwunderung machte sich breit bei mir... Was die Renovierung angeht so haben wir vereinbart, dass er mir die Wohnung unrenoviert übergibt und ich die Wohnung auch am Ende des Mietverhältnisses unrenoviert übergebe. Ich also nicht streichen muss. Die Wohnung sieht im Wohnzimmer noch gut aus. Im Schlafzimmer nicht perfekt aber bewohnbar. Flur, Bad und Küche sehen noch weiss und gut aus. Ich kann dort so leben.

    4. Wir haben verabredet, dass wir uns schon im Februar treffen um den Mietvertrag zu unterschreiben und das Übergabeprotokoll zu fertigen. Wirkte erstmal seriös: Das ganze geschah am 21.02.2015.

    Ich las mir dann vor Ort den Mietvertrag durch und bekam gleich den Satz : "Kein Vertrauen?" entgegengebracht. Ich entgegnete "Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser". Er hat mir dann noch kurz erzählt wie vorbildlich das ist dass ich einen Vertrag durchlese und , dass das die allerwenigsten seiner Mieter machen etc pp.

    Jedenfalls war es gut, dass ich mir den Mietvertrag nochmal angesehen habe denn es tauchte der erste Fehler auf der mich skeptisch machte.

    Unter §26 Zustand der Mieträume bei Beginn des Mietverhältnisses:

    1. Der Mieter übernimmt die Wohnung im gegenwärtigen Zustand.

    - DIE WOHNUNG IST KOMPLETT WEIß GESTRICHEN (was schon mal nicht stimmt , 2 Zimmer sind in terracotta Farben,) UND IST BEI AUSZUG RENOVIERT ZU ÜBERGEBEN. :mad:

    -> Darauf angesprochen meinte er, dass da seine Sekretärin wohl einen Fehler gemacht hat komisch komisch. :confused: Der Punkt wurde also gestrichen!

    Unter den sonstigen Vereinbarungen wurde festgehalten, dass die Wohnung mit funktionstüchtiger Einbauküche übernommen wird (hab ich auch getestet es funktioniert alles) und bei Auszug auch in diesem Zustand übergeben wird. Zudem hab ich den Satz eingefügt, dass die Wohnung unrenoviert übergeben und bei Mietende unrenoviert/besenrein wird.

    Im Mietvertrag steht als offizieller Mietbeginn der 1.2.2015 drin obwohl ich erst zum 01.04.2015 das erste mal dort schlafen werde. In der Zwischenzeit habe ich bis jetzt nur Umzugskartons dort hingebracht um den Hauptumzug etwas zu entlasten. Ich dachte bis dato der 01.02 wurde eingetragen, damit er die ihm überwiesene Kaltmiete erklären kann. Die habe ich auch ordnungsgemäß überwiesen.

    Dann ging es zum Übergabeprotokoll:

    Ich hab ihn auf die Schäden im Laminat hingewiesen, die anscheinend der Vormieter hinterlassen hat. Wir haben dann debattiert darüber ob eine Firma reinkommen soll die das macht oder ob das mit ins Protokoll sollte. Er meinte, dass er da nochmal ne Firma reinschickt und wir das Übergabeprotokoll dann später machen....Soweit so gut...

    Ich erhielt dann einige Wochen einen Anruf:

    "Ja also ich hab jetzt ne Firma beauftragt. Das kostet insgesamt 900 Euro und ähhh ähm ich zahl ähhh 600 und du 300."

    Da ist mir dann fast die Hutschnur geplatzt. Bin aber ruhig geblieben und habe ihm sachlich erklärt, dass ich für keine Schäden zahle die ich nicht verursacht habe, dass er den Auftrag zurücknehmen müsse und wir das ganze doch ins Protokoll schreiben müssten. Das war so nicht abgemacht und dann muss es eben so laufen... Darauf erhielt ich die Antwort "Ne bleib mal ruhig war ja nur ein Scherz"...und ich dachte mir nur

    "Ahhhhhhhhhjaaaaaa alles klar, einer der irgendwie versucht seine Ausgaben in seine eigene Immobilie zurück zu kriegen egal mit welchen Methoden, na da bist du ja an einen tollen, seriösen Immobilienhai geraten." -> Ab da war der Punkt Vertrauen dann schon für mich im Eimer. Letztendlich hat also er die Kosten übernommen!

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    >----- Zeitsprung: Der Auftrag ist durch, die Arbeit wurde sehr gut gemacht. das Laminat sieht aus wie neu. Bis dahin kein Kontakt mit dem Vermieter gehabt.

    Ich habe in der Zwischenzeit als ich weitere Kartons in die Wohnung brachte weitere Mängel festgestellt: Am Türschloss der Haupteingangstür sind mir bereits am ersten Besichtigungstag schon leichte Kratzer aufgefallen. Beim näheren Hinsehen sind es für mich klare Spuren von Schraubendrehern mit denen mal versucht worden ist ins Schloss zu stechen.

    Als ich Fotos betrachtete von der Wohnung (Laut Smartphone am 13.02.2015 erstelltes Bild -> Stichwort Beweislage dass ich es nicht verursacht habe?) ist mir im Wohnzimmer ein kleiner dunkler Fleck aufgefallen. Bei näherem Hinsehen könnte das entweder Dreck oder auch Schimmel sein. (Ich werde hierzu noch Bilder posten)


    Ich rief den Vermieter an um ihn auf die Punkte anzusprechen: Auf das Schloss wusste er überraschend schnell die Antwort: Das war bevor ich die Wohnung gekauft habe da war irgendwas gewesen, das war vor meiner Zeit.

    AHA....toll......

    Dann auf den dunklen Fleck der Dreck aber auch Schimmel sein könnte......und das ich möchte, dass das im Übergabeprotokoll festgehalten wird wurde er auf ein mal ausfallend. :mad:

    "Willst du die Wohnung nicht mehr haben oder was? Ich könnte die jederzeit vermieten!?" -> wirkte fast schon wie ne Drohung. Dann: "Ich hab dir mit dem Laminat nur einen Gefallen getan....". Als ob ich jetzt für SEINE Investition in SEINE EIGENE IMMOBILIE jetzt auch noch dankbar für weitere Mängel sein soll?

    Ich völlig perplex: "Was soll das denn jetzt?" Ich rede doch nur davon, diese Mängel mit in das Protokoll aufzunehmen. Dann hat er sich wieder etwas heruntergefahren und meinte "ja ja schriftlich..."

    In nem Nebensatz erwähnte er "Ab Februar zahlst du ja auch schon voll" ganz willkürlich. Worauf ich gesagt habe "Nein, ich hab dir wie vereinbart die Kaltmiete für Februar und März überwiesen". Dann fing er an zu lachen und meint "hmm du bist ja schlau"...Als ob es diese Abmachung nie gegeben hätte und ich mir das auf ein mal selbst ausdenke. Hab nichts weiter zu diesem Humbug gesagt.

    Derzeiter Stand:

    Am 28.03. soll der Umzug stattfinden. Also macht es Sinn die Übergabe zu machen bevor lauter Möbel in der Wohnung sind. Bisher ist nur ein Tisch und diverse Kartons in der Wohnung und der Rest im Keller.

    Ich muss nächste Woche viel arbeiten und habe ihm gesagt, dass ich nur an 3 Tagen inklusive des Umzugstages wo der Hauptteil der Möbel in die Wohnung kommt, in der Woche Zeit hätte, da ich ne Fahrtstrecke von 260 Km habe für das Übergabeprotokoll. Er meint, dass er sich Montag melden und mir nen Termin nennen will.

    Irgendwie hab ich das Gefühl, dass er mit Absicht nen Termin wählen will wo ich arbeitstechnisch gebunden bin oder sich irgendwie um dieses Protokoll drumherum bringen will. Er hat meine ich insgeheim darauf gehofft, dass das Protokoll nur zu seinem Vorteil geschrieben wird. Es ist aber ne Sicherheit sowohl für MIETER als auch Vermieter...Scheint er nicht zu begreifen. Ich glaube er besitzt weder Moral, Anstand und Gewissen und versucht aus allem einen Gewinn zu erzielen und jegliche Verantwortung als Vermieter abzulegen.

    Ich habe für mich auch beschlossen dort nicht lange zu wohnen und mir irgendwann ne Eigentumswohnung zu kaufen. Mit über 2000 Euro Netto im Monat sollte da irgendwie was zu finanzieren sein. Anderes Thema....

    1. Wie gehe ich jetzt am taktisch klügsten mit diesem "Menschen" um?

    2. Was ist wenn er die Mängel verweigert für das Übergabeprotokoll?

    3. Was ist wenn er vor Einzug um das Protokoll drumherum kommen will?

    4. Kann ich ein eigenes Protokoll mit Bilder und Zeugen anfertigen und hat es das gleiche Gewicht wie das was im Mietvertrag vereinbart ist? Es ist ein Punkt angekreuzt, dass das gemeinsame Protokoll mit Mieter und Vermieter Teil des Mietvertrages wird.

    5. Wenn er Mängel im Protokoll weglässt, die ich finde kann ich die Unterschrift verweigern? Falls ich unterschreibe hab ich dann noch das Recht auf ein zweites eigenes Übergabeprotokoll?


    Mein schlimmster Verdacht ist ja: Er hat nen Doofen gesucht, und offensichtlich auch gefunden, der ihm den Leerstand der Wohnung bezahlt, weil es nie Kandidaten gab... Am Ende will er versuchen mich fristlos zu kündigen und dann steh ich da....Zwar mein schlimmster Verdacht aber ich trau ihm alles zu.

    Vielen Dank schon mal für alle Antworten...

    Hallo,

    Ich habe hier einen Mietvertrag vorliegen der noch nicht unterschrieben ist und will die Forumsmitglieder mal fragen was noch alles dort angekreuzt und verfasst werden muss damit ich in keine Falle tappe. Ich unterschreibe erst das zweite Mal in meinem Leben einen Mietvertrag. Beim ersten Vermieter hatte ich das Gefühl als sei dieser sehr fair und transparent. Bei diesem hier bin ich eher etwas skeptisch. Ich habe den Mietvertrag mal abfotogragiert und die Namensdaten geschwärzt, sodass man hier nicht sehen kann um wen es sich als Vermieter handelt. Lediglich der Inhalt wird wiedergegeben.

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    Ich wohne seit dem 1. Oktober in der Wohnung. Der Mietvertrag ist "noch" nicht unterschrieben. Mit dem Vermieter habe ich für diesen Freitag einen Termin vereinbart. Frage 1: Wie lange habe ich überhaupt Zeit den Mietvertrag zu unterschreiben. Also wie lange darf ich mir rechtlich gesehen "Zeit lassen"? Die erste Miete habe ich schon überwiesen. So gesehen ist der erste Mietmonat "bezahlt"?


    Mir kommt es so vor als würde er durch die Klausel mit den Schönheitsreperaturen und der Bagatellschädenklausel ziemlich viel anfallende Kosten auf mich abwälzen wollen. Ist das mit diesen beiden Klauseln heutzutage so üblich? Bin ich dazu verpflichtet oder kann man da noch handeln? Ich bin vor allem skeptisch, weil ich mit dem Vermieter MÜNDLICH vereinbart hatte, dass ich bei Einzug in die neue Wohnung streichen muss und bei Auszug NICHT. Mir wurde diesbezüglich schon verraten, dass ich für die Unkosten die ich durch das Streichen hatte eine Mietminderung im Folgemonat fordern kann. Frage 2: Habe ich ein Anrecht darauf?

    Frage 3: Sind die Klauseln die dort stehen überhaupt gültig so wie sie dort formuliert sind?

    Frage 4: FEHLT irgendwas oder muss noch etwas aus dem Vertrag rausgestrichen werden solange dort nichts angekreuzt ist? (Auf die Gefahr hin, dass falls der Vermieter unseriös ist NACHTRÄGLICH ein Kreuz setzen könnte?)

    Frage 5: Zu §3 im Vertrag: Der Vermieter hat mir gesagt, dass ich für die Wohnung nur Gas und Strom anmelden müsste. Nun steht da etwas von Wasserkosten. Ich kenne das so, dass das in den Nebenkosten abgerechnet wird? Allerdings steht nun im Vertrag, dass auch Wasserkosten direkt bezahlt werden sollen? Was soll ich davon halten? Ich hab nu die antwort bekommen: "Mit der Wassergeschichte kläre ich noch". Die Heizkosten laufen über die Gastherme. Warmwasser/Heizung läuft über die Therme selbst.

    Frage 6: Zu §5 im Vertrag: Dort habe ich reingeschrieben, dass sich der Vermieter noch um die folgenden Dinge zu kümmern hat: Balkon streichen (schon erledigt) und eine Überprüfung der Gastherme. Diese wurde zuletzt 2011 geprüft . Dann wurde auf dem Siegel einfach 2011 durchgestrichen und 2012 draufgeschrieben. Ungültiges Siegel.... Als ich den Vermieter darauf ansprach hieß es nur "Also diese Firma arbeitet auch manchmal echt merkwürdig..."

    Jetzt kann ich ja im §5 im Vertrag dem Vermieter eine Frist setzen bis wann das erledigt sein soll. Inwieweit darf ich diese setzen? Also wie lange darf ich ihm Zeit dafür geben?

    Frage 7: Zu Beschädigungen die vor!!! Einzug in der Wohnung waren habe ich im letzten Punkt des Vertrages etwas geschrieben. Jetzt habe ich gelesen, dass es so etwas wie ein Übergabeprotokoll gibt. Ist mein Punkt "Vermerk:" im Vertrag also völlig unwirksam um die Vorschäden in der Wohnung zu beweisen für die ich nichts kann?

    Frage 8: Ich habe mit ihm tatsächlich vereinbart (mündlich) die Mietsicherheit etwas später zu erbringen. Nur das "wie" hatten wir nie geklärt. Ich dachte eine Überweisung wäre üblich. Nun wird ein hinterlegtes Sparbuch verlangt? Das war nie zur Sprache gebracht worden vorher? Was hat das für einen Grund warum der Vermieter ausgerechnet ein hinterlegtes Sparbuch will?

    Vielen Dank schonmal für alle Antworten im Thread.

    abschließende Frage:

    Soll ich einen neuen Mietvertrag verlangen?

    (PS: Die Mietvertragsanbieter von "bestform24" stellen in ihren Erklärungen den Mieter als potenziell böswilligen Mietnomaden da vor dem man sich so gut wie es geht absichern muss. Ich jedoch bin Beamter und biete wenig Vermutungen für Ärger und unregelmäßige Zahlungen....)

    Hallo,

    Ich bin seit Anfang Oktober in eine neue Wohnung eingezogen. Ich habe aber kein wirkliches Vertrauensverhältnis zu dem Vermieter bzw. bin etwas skeptisch geworden.

    Vor dem Einzug waren die Wände nicht gestrichen, bzw in einem Zimmer noch Kindermalereien auf den Tapeten. Er sagte mir "Ich halte das so, dass bei Einzug der neue Mieter streicht." Daraufhin entgegnete ich. "Bei Einzug also streichen und bei Auszug nicht?" Was er mit einem "ja genau" erwiderte.

    Dann als das Streichen erledigt war wollte er mir ein paar Tage später den Mietvertrag zum unterschreiben geben. Es waren aber dort mehrere Lücken zu sehen. Insbesondere auch bei der Summe der Kaltmiete etc pp.... Ich hätte also einen "blanko" Mietvertrag unterschrieben und hab ihm gesagt, dass er doch bitte nochmal wiederkommen möge mit vollständig ausgefülltem Mietvertrag...

    Nun hatte ich Post im Briefkasten. Diesmal mit ausgefülltem Mietvertrag.

    Streichen/Renovieren. Nun steht hier laut Mietvertrag:

    8."Die Schönheitsreperaturen übernimmt der Vermieter / Mieter auf eigene Kosten x

    Die Schönheitsreperaturen umfassen insbesondere: Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie Außentüren und Fenster von innen sowie sämtlicher Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Streichen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände.

    Der Verpflichtete hat die Schönheitsreperaturen fachgerecht vorzunehmen.
    9. Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsreperaturen gelten im Allgemeinen, entsprechend dem Stand der Abnutzung:

    In Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre,
    in Wohn und Schlafräumen , Fluren, Dielen Toiletten alle 5 Jahre
    in anderen Räumen alle 5 Jahre.......

    Somit wäre sein "mündliches" Versprechen "Bei Auszug nicht streichen HINFÄLLIG was mich ziemlich misstrauisch und ärgerlich stimmt.

    Nun habe ich aber entdeckt, dass die angegeben 5 Jahre für den Punkt "in anderen Räumen" eigentlich laut BGH Urteilen mit 7 Jahren angesetzt ist und aus diversen Quellen rausgelesen, dass wenn eine Frist falsch im Vertrag gesetzt ist und sich nicht an diesen Urteilen orientiert die GESAMTE Schönheitsreperaturklausel UNGÜLTIG und UNWIRKSAM ist.

    Falls einer von euch SICHER weiß ob das stimmt könnt ich doch den Vermieter dann einfach auflaufen lassen und sagen "ne ne die Klausel ist ungültig wegen falscher Fristsetzung, kann mich darauf berufen und bin fein raus bei einem Auszug... richtig?

    Er will sich wohl morgen nochmal mit mir treffen und das "besprechen"

    Nun habe ich ja leider schon cirka 100 - 130 Euro investiert für Farbe, Pinsel etc pp. und die Wohnung gestrichen. Habe ich jetzt nicht einen Anspruch auf Kostenerstattung, sollte ich seine "Schönheitsreperaturklausel" akzeptieren? Die Sachen die man dazu im Netz findet sind diesbezüglich leider nicht immer eindeutig....

    In Anbetracht der Lage bin ich aber eher für eine Vertragsänderung indem er das x schön bei "Vermieter" kommt für die Schönheitsreperaturen auf, setzt...

    PS: Eigentlich macht der Vermieter SONST keinen schlechten Eindruck. Hat das Bad renoviert und auch den Balkon neu streichen lassen. Dennoch macht mich die Vorgehensweise skeptisch. Siehe "Blanko Vertrag" und die Erzählerei gegenüber dem was er im Mietvertrag angekreuzt hat.

    PPS: Kann ich eine rechtwirksame Streichung der Klausel verlangen und durch ein einfaches:

    "mieter und vermieter einigen sich darauf, dass nach dem auszug NICHT gestrichen werden muss, dies übernimmt der nachmieter beim einzug"

    ersetzen? Sofern sich der Vermieter darauf einlässt?

    PPPS: Wie lange habe ich Zeit den Mietvertrag zu unterschreiben damit ich die nötige Zeit habe mich von euch hier beraten zu lassen? Wie lange kann ich die Unterschrift eines Mietvertrags hinauszögern? Wohne seit dem 1. Oktober in der Wohnung...

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