Beiträge von neuer Mieter

    Hallo liebes Mietrecht-Hilfe Forum,

    In meinem ersten thread habe ich ja beschrieben, dass unser Mehrfamilienhaus (10 Parteien) auch die Flut getroffen hat. Das war Ende Juli. Leider gingen die Anworten im ersten thread etwas am Thema vorbei und zwei user haben sich in die Haare bekommen. Deswegen mein zweiter Anlauf.

    Was sich bis jetzt in der Ausgangssituation getan hat: Nichts!

    - Der gesamte Kellerbereich stinkt weiterhin.

    - Die Wände sind immernoch braun gefärbt

    - dort wo es nicht braun ist wächst der Schimmel

    - die eingeweichten Holztüren zu unseren privaten Kellern sind weiterhin ausgehängt und gammeln im Keller vor sich hin. Die privaten Kellerräume sind somit nicht nutzbar

    - Es bevölkern inzwischen eine ganze Horde von Mücken den Keller die sich stetig vermehren. Jedes Mal zum Betreten des Waschmaschinenraums im Keller muss man sich da durch kämpfen.

    - Ich habe schon den ersten Käfer gesichtet. Bestimmt 8 cm lang. Oder eine Kakerlake? Ich hab es jedenfalls fotografiert

    Es hat sich also noch mal verschlimmert:

    Das Haus hat seit dem 01.09.2017 einen neuen Eigentümer. Die Miete sollten wir dennoch trotzdem an den alten Eigentümer überweisen. Dieser ist auch noch zuständig für die Behebung der Schäden am Haus. An wen die Miete für den Monat Oktober gehen soll wissen wir noch nicht. Der neue Eigentümer hat jedenfalls vorsorglich einen Brief mit Erreichbarkeiten und seiner Bankverbindung angegeben und uns bei einer persönlichen Vorstellung gesagt, dass die Mieter noch Bescheid bekommen werden ab WANN die Miete an ihn geht.

    Auf die Missstände im Haus wurde mehrfach hingewiesen. Per whatsapp wurden auch Bilder geschickt an den alten Eigentümer.


    Meine Fragen:

    a) Gibt es ein Urteil zu einer rechtmäßigen Mietminderung die die Nichtnutzbarkeit des Kellers, Fäkalienverseuchung und Ungeziefer im Haus mit einbezieht?

    b) Darf ich die Miete mindern, auch wenn die NEUE Miete an den NEUEN Eigentümer geht, der aber nicht für die Beseitigung der Schäden zuständig ist? Falls ja , muss der neue Eigentümer sich den "Schaden" bzw. die "weniger Zahlung" durch die Mietminderung ihm Gegenüber vom alten Eigentümer wiederholen?

    c) Kann das ganze auch gesammelt über alle Mietparteien von einem Anwalt aufgesetzt werden und falls ja, weiß jemand wie viel so ein Brief mit Begründung und Berechnung der Höhe der Mietminderung im Schnitt bei einem Anwalt UNGEFÄHR kostet? (Mir geht es darum, dass man natürlich keine 100 Euro an den Anwalt zahlt, wenn man die Miete nur um 50 Euro mindern kann, macht keinen Sinn).

    d) Wie weit darf ich die Mietminderung auch auf den Monat davor rückwirkend geltend machen? IN meiner Überweisung zur Miete September steht extra "Unter Vorbehalt der Beseitigung der Mängel" als kleine "Vorwarnung" an den Vermieter.

    Pikant wird die Situation dadurch noch, dass sich Anfang des Monats August ein neuer Eigentümer vorgestellt hat, welcher das Haus zum 01.09.2017 gekauft haben soll. Ob dieser nun vom Kaufvertrag zurückgetreten ist , weil er sich um die Beseitigung der Schäden nun mit dem grausigen Vermieter zofft, weiß leider keiner von uns. Dazu eine Frage: Ist der Vermieter zu einer Auskunft wann und wer der neue Eigentümer des Hauses ist verpflichtet?

    Hallo liebes Forum,

    uns hat es am 25./26, Juli 2017 leider auch mit Hochwasser erwischt. Glücklicherweise wurde nur für einen Tag Strom und Wasser abgestellt. Das Ausmaß der Katastrophe zeigte sich dann als das Wasser am nächsten Tag abgepumpt worden ist. Die Keller sind bis auf eine Höhe von cirka 1.30 Meter komplett mit Wasser vollgelaufen. Alle Türen im Keller (aus Holz) sind durchgeweicht. Sämtliche Waschmaschinen sind im Waschkeller gleich mit abgesoffen. Also doch schon ein ziemlich großer Schaden.

    Nun haben wir als Mieter damit gerechnet, dass sich der Vermieter um die entstandenen Schäden zeitig kümmert. Aber Fehlanzeige. Wir können unsere Keller aufgrund des fäkalienverseuchten Wassers und der immer noch nicht beseitigten Feuchtigkeit an den Wänden nicht als Lagerraum für Lebensmittel nutzen. Die Keller sind weiterhin nicht mehr abschließbar, da die Türen ja durchgeweicht und ausgebaut worden sind. Seitdem gammeln und schimmeln die vor sich rum. Auch die Wände schimmeln inzwischen und haben einen weiss-grünlichen Pelz. Bis heute kam kein Betrieb der den Keller trocken legt.

    Die Miete für August ist leider schon im vollen Betrag überwiesen worden. Kann ich nachträglich eine Mietminderung für den Monat August mit der Miete für September verrechnen? Muss ich eine Mietminderung vorher schriftlich ankündigen oder reicht es wenn ich im nachhinein einen Brief per Einschreiben an den Vermieter schicke, dass ich auf Grundlage der Nichtnutzbarkeit des Kellerraums und des gesundheitsgefährdenen Aspekts des Schimmels die Miete mindern möchte?

    REDEN ist mit diesem Vermieter nicht drin. Der kennt nur Nehmen und nicht Geben. Sobald es ums Geld geht, wird der zum Choleriker. Die Fluktuation der Mieter im Haus ist deswegen auch sehr hoch. Ständig kommen neue Mieter und die alten Mieter ziehen aus, weil der Vermieter schlichtweg eine Katastrophe ist.

    Darf ich als Privatperson die Mietminderung selbst berechnen oder muss ich das über einen Anwalt für Mietrecht abwickeln? Falls nicht: Wo gibt es gesetzlich gültige Tabellen mit denen ich die Mietminderung berechnen kann.

    mit freundlichen Grüßen

    neuer Mieter

    Hallo,

    mir wurde vor Kurzem per Schriftwechsel mit Einschreiben per Rückschein eine Belegeinsicht der Betriebskosten / Nebenkostenabrechnung zugesichert.

    Ich habe daraufhin um Portogebühren zu sparen, aber dennoch einen "schriftlichen" Nachweis zu haben eine e-mail an den Vermieter geschickt mit der Bitte um der Nennung eines Termins. Nun meldet sich der Vermieter nach dieser e-mail nicht.

    Ist ER derjenige den es interessieren sollte, möglichst zu antworten? Schließlich habe ich jetzt alles getan um diese Belegeinsicht vorzunehmen. Wenn der Vermieter sich jetzt gar nicht meldet muss ich doch im Prinzip nichts zahlen? Eine Zahlung mit Verzugszinsen bei einem evtl neuen Anschreiben des Vermieters kann ich doch getrost ignorieren aufgrund meines Kontaktversuchs zur Belegeinsicht die an IHM gescheitert ist?

    Mfg

    Hallo neuer Mieter,

    Da bei solchen Antennen eigentlich keine Wartungen anfallen,
    dürften auch keine Kosten anfallen.

    Wartung bei einer Terrestischen/Sat-Antenne sind m.E. höchstens das Ausrichten der Antennen.
    Sollten Teile getauscht worden sein LNB/Multiswitch ist das Instandhaltung und nicht umlegbar.


    VG Syker

    Meine Nachbarin hat mir jetzt von ihrem Termin zur Belegeinsicht erzählt.

    Was die Antenne betrifft so hat der Vermieter SELBST eine Rechnung dazu geschrieben.

    1. Darf er das? 2. Falls ja, welche "Ausrichtungsgebühren" kann er als Höchstmaß festsetzen und was wäre ein realistischer Wert in einer Nebenkostenabrechnung für meinen Abrechnungszeitraum?

    2. Der Vermieter hat mir auch bereits geantwortet , ist aber nur auf die wenigsten Punkte meines Widerspruchs eingegangen. Ich werde dazu den Widerspruch und seine Antwort hier noch ein mal separat posten.

    Als er auf die Transparenz der Belege hingewiesen worden ist und darum gebeten worden ist die Belege speziell von der Gartenarbeit zu zeigen wurde er ganz ungehalten hab ich mir sagen lassen...

    3. Meine Nachbarin wollte dann noch Belege abfotografieren. Das wollte er nicht. Darf er das verweigern?

    Schon mal Danke für alle Antworten :)

    Dann wundert mich eine Nachzahlung überhaupt nicht.

    Inklusive Heiz- und Warmwasserkosten ist das schlicht zu wenig. Und zwar etwa 50 %.

    Möglicherweise ist das bei den anderen Mietern auch so. Darum die hohen Nachzahlungen.

    Naja es ist eine sehr energietechnisch moderne effiziente Fußbodenheizung. Zudem war ich nicht so oft zu Hause und habe sehr sparsam geheizt da vom Kellergeschoss auch sehr viel Wärme von der Wohnung unter mir hochkam.

    Zitat

    Was mir allgemein aufgefallen ist,
    ist das die Zählermiete nicht zusammen mit den Heizkosten verteilt werden,
    sondern einzeln abgerechnet werden. das ist m.E. ein inhaltlicher Fehler

    Ist das denn ein inhaltlicher Fehler bei dem jeder der Mietparteien drauf zahlt?

    Zitat

    Dazu wäre nachzufragen was ihr für einen Anschluss habt.
    für eine Terrestische bzw. Sat.-Antenne sind die Kosten m.E. zu hoch.
    Sollte es sich um einen Gemeinschaftskabelanschluss handeln kommt das aber hin.

    Es ist eine terrestrische / Sat. Antenne. Ich habe von einem anderen Mieter gehört, dass die anzusetzenden Kosten für diese Antenne durchaus variabel sind. Ich hab nur nie jemanden gesehen der diese Antenne mal "gewartet" hat. Die ist da seit Jahren und hat einmalig Geld gekostet.


    Zitat

    Natürlich darf dadurch nicht der Leerstand auf andere M umgelegt werden,
    bei Personenabrechung ist für die Leerstandszeit eine Person zu lasten des VM anzunehmen.
    Dies kannst du bei der Überprüfung der Personentage feststellen.

    Dementsprechend muss der Vermieter ja eine Art Liste führen wer wann wo ausgezogen ist und einen Nachweis in seinem Computer Programm haben, dass er den Leerstand auch dort angegeben hat. Von einer anderen Mieterin weiß ich, dass er für die Berechnung der Nebenkosten ein Computerprogramm nutzt. Muss er mir hier nicht theoretisch auch zeigen was er dort eingetippt hat?

    Zitat

    Wo sollen die Zählerstände mysteriös sein?

    Es kann nur um den Warm/Kaltwasserstand oder den Heizkostenzähler gehen . Beim Strom rechnen wir privat über einen individuellen Stromanbieter ab. Inwiefern die Zählerstände mysteriös sein sollen hat er nicht durchblicken lassen. Ich finde es nur auffällig wenn er einer anderen Mieterin sagt, dass er mich mal erreichen muss weil was mit den Zählerständen nicht stimmt und dann aber sich deswegen nicht bei mir meldet. Weder telefonisch noch sonstwie. Dann kommt plötzlich die Abrechnung und sein dringender Gesprächsbedarf hat sich erledigt? ...Kann ja nur zu seinem Vorteil sein....

    Hallo liebes Mietrecht-Hilfe Forum,

    Ich bewohne seit dem 01.04.2015 eine Wohnung in einem 8 Parteien Haus. Nun wurde mir die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.04.2015 bis 31.12.2015 zugesandt. Die Abrechnung wurde am 30.06.2016 geschrieben und ich erhielt sie am 14.07.2016 in meinem Briefkasten (ohne postalischen Nachweis, unfrankiert per Hand eingeworfen)

    1. Ich habe im Internet gelesen, dass man grundsätzlich 12 Monate Zeit habe auf Fehler in der Nebenkostenabrechnung hinzuweisen. Muss ein Widerspruch vorher zwangsläufig stattfinden oder kann man sich damit Zeit lassen und man zahlt beispielsweise 1.5 Monate nicht und beanstandet dann erst die Nebenkostenabrechnung. Der Vermieter verweist hierzu auf Verzugszinsen wenn man nicht innerhalb von 30 Tagen zahlt. Im Mietvertrag sind sogar von 21 Tagen nach Erhalt der Abrechnung die Rede. Was gilt?

    2. Falls man sich nicht Zeit lassen kann. Ab wann gilt die Widerspruchsfrist? Ab Erhalt des Schreibens und ist der Vermieter in der Nachweispflicht / Beweispflicht WANN man die Nebenkostenabrechnung erhalten hat? Er könnte schließlich auch behaupten er habe sie einen Tag nach dem 30.06. in den Briefkasten geworfen.

    3. Dürfen die Posten die der Vermieter aufgezählt hat so zusammengefasst werden wie sie hier in meiner hochgeladenen Nebenkostenabrechnung zu sehen sind? Beispielsweise Gartenarbeiten / Winterdienst ?

    4. Den Punkt Gartenarbeiten betreffend. Hier glauben alle Mieter des Hauses, dass der Vermieter hier Kosten abrechnet die nie entstanden sind. Der Garten des Grundstücks ist NICHT betretbar. Pflanzbewuchs und Unkraut ragen bis 1.50 Meter Höhe in die Landschaft. 1 mal im Jahr 2015 war ein Unternehmen da um den Bewuchs zu schneiden. SONST NIE. Der Garten verkommt. Auf das Thema angesprochen reagierte der Vermieter so : "Ich weiß auch nicht ich hab den Auftrag gegeben aber weiß auch nicht was die da machen" . -> Macht es überhaupt Sinn Belegeinsicht einzufordern wenn der Vermieter einem gefälschte Rechnungen vorlegt? (Was diesem Vermieter durchaus zuzutrauen ist)

    5. Der Punkt "Antenne/Kabel Tv" kommt auch allen Mietern etwas merkwürdig vor. Wir haben hier nie ein Unternehmen gesehen welche die Antenne überprüft hat und somit Kosten verursacht.

    6. Eine Mieterin die vor kurzem ausgezogen ist hat ebenfalls ihre Nebenkostenabrechnung erhalten. In dieser wurden jedoch ganz andere Verteilerschlüssel verwendet als in meiner Abrechnung. Sie hat mich darauf hingewiesen, dass der Vermieter wohl versucht durch Änderung der Verteilerschlüssel im Falle eines Leerstands die Kosten für die leerstehende Wohnung auf die Mieter abzuwälzen. Da die 8 Parteien im Haus leider sonst nicht viel miteinander zu tun haben weiß keiner von uns auswendig wann es in welcher Wohnung zu einem Auszug oder Neu - Einzug gekommen ist. Wie lässt sich die richtige Einberechnung von "Leerstand" plausibel überprüfen für einen Laien? Der Vermieter gibt an für die Nebenkostenabrechnung ein Programm zu benutzen. Wenn man aber in dieses Programm schon von vornherein die falschen Zahlen eingibt....Nunja....

    7. Die Mieterin die vor kurzem ausgezogen ist hat mir mitgeteilt, dass mein Vermieter letztens bei mir geklingelt hat (vor dem Erhalt der Nebenkostenabrechnung), da er wohl meinte, dass irgendwas mit meinen Zählerständen nicht stimmen sollte. Das kam mir spanisch vor.... Ich dachte mir wenn da was nicht stimmt und es ist zu seinen Ungunsten wird er sich schon melden. Habe aber nichts mehr weiter von ihm gehört. Weder telefonisch noch sonstwie. Ich gehe also davon aus , dass der mysteriöse Fehler bei den Zählerständen eher zu seinen Gunsten ist. Ich habe ihn noch nicht darauf angesprochen.

    8. Es geht um einen Streitwert von knapp 140 Euro. Da ich leider eine Selbstbeteiligung von 150 Euro bei meiner Rechtsschutzversicherung habe würde das ein wirtschaftliches Schattenboxen darstellen. Ich würde daher darum bitten, dass sich evtl jemand meine Nebenkostenabrechnung hier ansieht und mit meinem Mietvertrag vergleicht den ich hier hochladen werde. Vielleicht sind es ja auch schon einfache Formfehler die die Nebenkostenabrechnung unwirksam machen und mir somit auch mehr Zeit verschafft.

    9. ALLE Mieter haben Nachzahlungen erhalten. Darunter auch mehrere mit weit über 400 Euro. Der Vermieter hat einen sehr schlechten Ruf. Auch beim Mieterbund. Dort soll er schon mehrfach aufgefallen sein beim Betreten von Wohnungen ohne Genehmigung des Mieters und beim beschäftigen von Putzfrauen die wohl schwarz bezahlt worden seien (Gerüchte über die ich nichts sagen kann).

    Vielen Dank schon mal im Voraus!

    .....

    Hier die Nebenkostenabrechnung und mein Mietvertrag mit der Regeleung der Nebenkosten:

    Regelung im Mietvertrag:

    Es schließt sich mir zu meinem Mietvertrag noch eine Frage an. Ich habe gestern bei der Trinkwasserversorung angerufen und dort wurde mir gesagt, dass mein Wasser noch nicht angemeledet ist und dass das EIGENTLICH Sache des Vermieters ist. Eine private Anmeldung würde mich 22,50 Euro kosten. Mein Vermieter will sich diesbezüglich nochmal bei mir melden aber ich denke wieder mal, dass ich die Kosten tragen soll wenn es nach ihm geht. Darum meine Frage. Findet ihr irgendwo in meinem Mietvertrag, dass schriftlich vereinbart wurde, dass ich diese Anschlussgebühr tragen muss bzw es selbst anmelden soll? Ich kann nix finden aber ich entdecke manchmal die Feinheiten bei solchen Verträgen einfach nicht und will nochmal sichergehen.

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