Hallo zusammen,
da Ihr einmal so gut weitergeholfen habt hätten wir noch eine/zwei Frage/n an euch:
In unserer neuen Wohnung müssen wir (beide Studenten) einmal 3MM Mietkaution hinterlegen und die Eltern noch eine selbstschuldnerische Mitbürgschaft unterschreiben. Ist dies so zulässig?
Nach § 551 Abs. 4 BGB dürfte das doch eigentlich falsch sein, oder? Danach wäre die Mietkaution wirksam aber die Bürgschaft nichtig.
Ausserdem habe ich bezüglich der Mietbürgschaft gelesen dass aus der Bürgschaft heraus hervorgehen sollte dass diese vom Vermieter und nicht vom Mieter aus gewünscht ist. Wie mach ich das in der Bürgschaft deutlich?
Sorry für die vielen Fragen aber Mietverträge sind Neuland für mich und meine bessere Hälfte ![]()
vielen Dank für Eure Hilfe
Gorma