Beiträge von lenima

    Normalerweise gilt:

    Bei einem Zahlungverzug in Höhe von zwei Monatsmieten ist eine fristlose Kündigung möglich.

    Die Frage ist nur: Hat er auch einen Mietvertrag mit den Vermietern? Sind das Einzelmietverträge oder habt ihr gemeinsam einen Mietvertrag?
    Wenn ihr gemeinsam einen habt, dann haften alle für die gesamte Miete, ihr also auch für ihn, und dann wird es problematisch.
    Denn, wenn ihr seinen Teil nicht mittragt, dann werdet ihr alle Schwierigkeiten mit dem Vermieter bekommen, vielleicht sogar gekündigt werden. Ich glaube, dann kann euch nur der Mieterbund oder ein Rechtsanwalt helfen.
    Wenn ihr tatsächlich an ihn untervermietet, er persönlich keinen Mietvertrag mit den Vermietern hat, dann könnt ihr ihn fristlos kündigen, wenn er euch zwei volle Monatsmieten schuldet und diese nicht unverzüglich nachzahlen kann.
    Darüber hinaus könnt ihr im je nach Wohnungssituation regulär innerhalb von drei Monaten kündigen, (unter Umständen sogar innerhalb von zwei Wochen)
    Macht es aber schriftlich. Und informiert euch genau über die Modalitäten.

    Ich wünsche euch viel Glück, ich weiß, wie bescheiden es sich wohnt, wenn man so jemanden in der WG hocken hat und ihn ums Verrecken nicht los wird...

    Nun, ich weiß nicht wieviel Strom und Wasser und ähnliches eine Baufirma nutzt....

    Fakt ist, dass sie Kübelweise Wasser aus dem Keller geschafft haben, und fast zwei Monate lang nahezu täglich schwere Maschinen liefen. Außerdem ist den ganzen Tag lang in allen Kellergängen und Nebenräumen das Licht an (selbst wenn keiner drin ist)

    In dem letzen Haus, in dem ich gewohnt habe, fanden auch Sanierungsarbeiten statt und oh Wunder oh Wunder sind die Betriebskosten in dem Jahr um fast 40% höher gewesen als sonst. Wir mussten sogar nachzahlen, was sonst nie der Fall war. Auch da haben die Handwerker einfach Strom aus Steckdosen im Treppenhaus und Wasseranschlüsse im Keller genutzt).

    Da die Miete auch hier wieder erhöht wird, und das nicht zu knapp (immerhin ca 10% fast 60 Euro im Monat also mindestens 700 Euro im Jahr und das nachhaltig) wir also die Sanierungsarbeiten ohnehin mittragen müssen (und einige Arbeiten dienten nur dem Zweck der Schadensbehebung da nach Kellerarbeiten vor einigen Jahren die Wände anfingen Wasser zu ziehen und wir in einer Ecke des Hauses innen und außen Schimmel hatten und plötzlich feuchte Keller, sowie im Winter feuchte Außenwände und dann auch Schimmel an diesen Stellen) ist es nicht unbedingt kleinlich, sowas zu beachten. Die Wohnungsgesellschaft unterscheidet auch nicht in Anteilen, was als Sanierung und was als Erhaltung des Standards anzusehen und abzurechnen ist...

    Hallo, Gorma,

    in meinem Fall war das damals auch so, der Vermieter war eine große Wohnungsbaugesellschaft.
    Allerdings war das Voraussetzung bevor wir überhaupt einen Mietvertrag bekommen haben. Da wir kein geregeltes Einkommen im eigentlichen Sinne hatten, war unsere Zahlungsfähigkeit wohl nicht gewährleistet. Häufig lassen Vermieter sich Einkommensnachweise geben und überprüfen die künftigen Mieter bei diversen Schuldnerverzeichnissen.
    Unsere Eltern mussten für die Miete bürgen, ansonsten hätte der Vermieter gar nicht erst mit uns weiterverhandelt. Allerdings hat ein formloses Schreiben der Form:

    Hiermit versichere ich, dass ich im Falle der Zahlungunfähigkeit meiner Tochter die Miete im Rahmen ihrer Zahlungspflicht übernehme bis sie über eigenes Einkommen verfügt etc...

    Ich gehe einfach davon aus, dass das vor Abschluss des Mietvertrages rechtens ist.
    Sollte der Vermieter erst nach Abschluss des Mietvertrages auf die Idee gekommen sein, ohne, dass das vorher darüber verhandelt worden wäre, dann geht das natürlich nicht, es ist höchstens bindend, worauf man sich per Unterschrift im Mietvertrag geeinigt hat.

    Danke für deine schnelle Antwort
    Nun, ich miete ja ebenfalls ein Drittel des Wohnzimmers...

    Im Prinzip sind (nach m² gerechnet) 2/3 der von mir gemieteten und bewohnten Wohnräume möbliert und durch andere mitbenutzt. Nur mein "privater" Bereich ist unmöbliert.
    Ich miete ja nicht nur das Zimmer, sondern einen Teil der restlichen Wohnung auch.

    Ein befreundeter Rechtsanwalt sagt zwei Wochen, auf der Grundlage der Gemeinschaftsräume, ein sachkundiger Mieter sagt drei Monate aufgrund des unmöblierten Privatraumes. Ich habe zwar nicht vor derzeit auszuziehen, aber ich im Falle eines Interessenkonfliktes sollte ich wissen, wie der Gesetzgeber das sieht.

    In dem Miethaus, in dem ich wohne wird gerade eine große, durch die Wohnbaugesellschaft veranlasste Sanierung durchgeführt.

    Die Kosten für die Sanierung werden im Anschluss auf die Mieter umgelegt. (Die Kaltmiete erhöht sich dadurch bereits um ca 10 %)

    Wir haben nun festgestellt, dass die Baufirma die Wasser- und Stromanschlüsse im Waschkeller benutzt.
    Diese werden nicht gesondert abgerechnet.

    Wir haben für den Wasserverbrauch generell keine Einzelabrechnung. Die Kosten werden am Ende des Jahres einfach durch alle Bewohner geteilt. Darüber beschwert sich auch keiner, weil wir bislang immer ganz gut weggekommen sind und darüber hinaus keine teuren Mieten für Wasseruhren, Ablesung, Wartung etc... bezahlen müssen, da sind sich alle Mieter einig.

    Nun meine Frage:
    Darf die Baufirma die Anschlüsse ohne gesonderte Erfassung und Berechnung nutzen? Die Wohnbaugesellschaft kümmert sich nicht darum.

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