Normalerweise gilt:
Bei einem Zahlungverzug in Höhe von zwei Monatsmieten ist eine fristlose Kündigung möglich.
Die Frage ist nur: Hat er auch einen Mietvertrag mit den Vermietern? Sind das Einzelmietverträge oder habt ihr gemeinsam einen Mietvertrag?
Wenn ihr gemeinsam einen habt, dann haften alle für die gesamte Miete, ihr also auch für ihn, und dann wird es problematisch.
Denn, wenn ihr seinen Teil nicht mittragt, dann werdet ihr alle Schwierigkeiten mit dem Vermieter bekommen, vielleicht sogar gekündigt werden. Ich glaube, dann kann euch nur der Mieterbund oder ein Rechtsanwalt helfen.
Wenn ihr tatsächlich an ihn untervermietet, er persönlich keinen Mietvertrag mit den Vermietern hat, dann könnt ihr ihn fristlos kündigen, wenn er euch zwei volle Monatsmieten schuldet und diese nicht unverzüglich nachzahlen kann.
Darüber hinaus könnt ihr im je nach Wohnungssituation regulär innerhalb von drei Monaten kündigen, (unter Umständen sogar innerhalb von zwei Wochen)
Macht es aber schriftlich. Und informiert euch genau über die Modalitäten.
Ich wünsche euch viel Glück, ich weiß, wie bescheiden es sich wohnt, wenn man so jemanden in der WG hocken hat und ihn ums Verrecken nicht los wird...