Beiträge von Gorma

    Hallo zusammen,

    da Ihr einmal so gut weitergeholfen habt hätten wir noch eine/zwei Frage/n an euch:

    In unserer neuen Wohnung müssen wir (beide Studenten) einmal 3MM Mietkaution hinterlegen und die Eltern noch eine selbstschuldnerische Mitbürgschaft unterschreiben. Ist dies so zulässig?
    Nach § 551 Abs. 4 BGB dürfte das doch eigentlich falsch sein, oder? Danach wäre die Mietkaution wirksam aber die Bürgschaft nichtig.

    Ausserdem habe ich bezüglich der Mietbürgschaft gelesen dass aus der Bürgschaft heraus hervorgehen sollte dass diese vom Vermieter und nicht vom Mieter aus gewünscht ist. Wie mach ich das in der Bürgschaft deutlich?

    Sorry für die vielen Fragen aber Mietverträge sind Neuland für mich und meine bessere Hälfte ;)

    vielen Dank für Eure Hilfe
    Gorma

    Tut mir leid dass es etwas länger mit meiner Antwort gedauert hat, aber im Moment gehts bei uns sehr hektisch zu ;)

    Danke für Eure Antworten. DIe haben mir sehr weitergeholfen. Bei dem komischen deutsch in Verträgen komm ich nie so wirklich zurande und lieber einmal zu oft nachfragen als hinterher blöde dastehen.

    Danke für Eure Mühe
    Gorma

    Hallo zusammen,

    da bei uns eine neue Wohnung ansteht haben wir in dem Mietvertrag die Kleinreparaturklausel entdeckt. Dazu haben wir allerdings ein paar Fragen bei denen Ihr uns weiterhelfen könntet.

    Kosten:
    einmalige Reparatur: 75€
    letzten 12 Monate: 150€, höchstens aber 8% der Jahres-Grundmiete

    Das heisst also das wir bis 75€ Einzelreparaturen tragen müssen, oder? Sobald es 75.01€ sind fällt dies nicht mehr unter Kleinreparatur und der Vermieter muss selbst aufkommen.

    Pro Jahr (Mietjahr/Kalenderjahr??) darf die Summe der Reparaturen die 150€ nicht übersteigen.
    Wofür stehen dann aber die 8% noch dabei? Wir haben eine Kaltmiete von 400€/Monat. Die 8% wären also 384€ pro Jahr. Was wäre jetzt die Obergrenze? Die 150€ oder die 384€?

    Ausserdem haben wir im Internet gelesen dass im Mietvertrag stehen muss dass der Mieter die Reparaturen nicht selbst in Auftrag geben muss sondern dies Sache des VERmieter ist. Steht dies nicht im Mietvertrag ist die Klausel ungültig.
    Stimmt das so? Dies fehlt nämlich bei uns im Abschnitt der Kleinreparaturen. Das würde sonst bedeuten dass wir gar nicht für solche Reparaturen belangt werden können, oder?

    vielen Dank für Eure Hilfe
    Gorma

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