Beiträge von annelie

    Liebes Forum,

    im Mietvertrags wurde Gartennutzung erlaubt.

    Wie der Garten bei Auszug zu überlassen ist, wurde im Vertrag nicht festgelegt.

    mündlich wurde das Anlegen von Blumenbeeten erlaubt, wenn bei Auszug der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. (was für mich selbstverständlich ist)

    Der Auszug naht, die Beete wurden geräumt, umgegraben, Mutterboden aufgefüllt und Rasen eingesäät, wie es vorher gewesen war.

    Durch das Wetter ist die Rasensaat noch nicht überall aufgegangen, ist aber im Werden.

    Vermieter verlangt jetzt die Lieferung von Rollrasen für das gesamte Grundstück, obwohl nur ein Teil der Rasenfläche ersetzt werden muß.

    Darf der Vermieter die teuerste Version der Wiederherstellung in Form von Rollrasen fordern?
    Oder ist das einsäen ausreichend?

    Hier er neueste Brief des Vermieters:

    Zitat


    die Hausverwaltung hat eine Sonderleerung angeordnet. Ja, das können und dürfen die auch (übrigens auch ohne mich zu fragen), da die Mülltonnen für die nächsten 10 Tage nicht mehr befüllbar waren, weil durch Sie befüllt.
    Das können viele Mitbewohner und die Hausverwaltung bestätigen.
    Auszugsmüll muss separat z.B. auf dem Recyclinghof entsorgt werden.

    Vielleicht war, wie Sie sagen, die Müllsituation auch in der Vergangenheit schwierig, doch gab es nie einen Aufschrei, wie jetzt, der sich im Moment des Auszugs ereignet hat. Die Hausgemeinschaft ist auf Zinne.
    Die jetzige Überlast an Müll kann auch leider nicht mit den nicht ausgenutzten Kapaziäten der Monate Aug - Sep verrechnet werden, weil Tonnen entweder zu leer oder zu voll sind. Es hätte in dieser Zeit auch von Ihnen befüllt werden können.

    Ich sehe zur Zeit keine andere Möglichkeit, als die Kosten für diese Auzugsaktion an Sie weiterzugeben.

    Eine Nachbarin, mir der ich heute telefoniert habe, teilte mir mit, daß die Nachbarn unseren Müll offensichtlich aus der Tonne entfernt haben!!!
    Wohin der Müll verbracht wurde, war nicht herauszubekommen.

    Hier der heutige Brief des Vermieters:

    Zitat


    die Hausverwaltung hat eine Sonderleerung angeordnet. Ja, das können und dürfen die auch (übrigens auch ohne mich zu fragen), da die Mülltonnen für die nächsten 10 Tage nicht mehr befüllbar waren, weil durch Sie befüllt.
    Das können viele Mitbewohner und die Hausverwaltung bestätigen.
    Auszugsmüll muss separat z.B. auf dem Recyclinghof entsorgt werden.

    Vielleicht war, wie Sie sagen, die Müllsituation auch in der Vergangenheit schwierig, doch gab es nie einen Aufschrei, wie jetzt, der sich im Moment des Auszugs ereignet hat. Die Hausgemeinschaft ist auf Zinne.
    Die jetzige Überlast an Müll kann auch leider nicht mit den nicht ausgenutzten Kapaziäten der Monate Aug - Sep verrechnet werden, weil Tonnen entweder zu leer oder zu voll sind. Es hätte in dieser Zeit auch von Ihnen befüllt werden können.

    Ich sehe zur Zeit keine andere Möglichkeit, als die Kosten für diese Auzugsaktion an Sie weiterzugeben.

    Hallo,

    Zunächst zur Kaution:
    Der Vermieter kann die Kaution insbesondere auch im Bezug auf die Betriebskostenabrechnung zurückhalten. Dies aber nur in maximal 3 facher Höhe der Betriebskostenvorauszahlung.

    Das ist schonmal gut zu wissen, danke für die Information, ich werde sie in meinem nächsten Anschreiben verwenden.;)


    Zu den Mülltonnen:

    Zitat

    Ja er kann die Kosten der Sonderleerung auf Sie abwälzen, wenn diese von Ihnen verursacht wurde.

    Die Behauptung stützt sich auf die Aussage einiger Nachbarn, daß die Tonne VOR der Befüllung durch uns bereits randvoll war kann durch Zeugen belegt werden.

    Der Vermieter stützt sich jetzt auf die Behauptung, "Auszugsmüll" dürfe nicht dort entsorgt werden...

    Was bitte ist ""Auszugsmüll"?


    Zitat

    Die Begründung, dass diese zu klein ist kann entlastend für Sie wirken. Die Größe der Mülltonne wird dabei in der Regel anhand der Personenanzahl festgemacht.... die Kapazität der Mülltonne ungefähr 20-30 l pro Person betragen muss. Eine Sonderleerung dürfte in etwa 70 -80 € kosten.

    Hier habe ich mir bereits die entsprechenden Zahlen, die mit Ihren übereinstimmen ,bei der Stadtreinigung besorgt.

    Jedoch belaufen sich die Kosten für die Sonderentleerung auf 116€. Geringfügig mehr.

    Ist herauszubekommen, ob das Dach eine Isolierung hat?
    Ich hatte mal so eine Wohnung, da war zwischen Dach und Hauswand ein unisolierter "Belüftungsspalt", es zog unter den Fußoden im 1. Stock.

    Ich habe Fotos zur Dokumentation gemacht und an den Vermieter geschickt, der hat dann mit Steinwolle isloiert und alles war gut.

    Oft ist in alten Häusern hinter den Wänden der Dachschrägen keine Isolation vorhanden. Das sollte geprüft werden.

    Hat das Haus einen Energiepass?

    Hallo liebes Forum, ich habe eine Frage, ob der Vermieter so etwas überhaupt machen darf, und wie ich am besten mit dem Vermieter damit umgehen sollte...


    Wir haben am 28.09.14 eine Wohnungsabnahme mit dem Vermieter ohne Beanstandung erledigt.
    Am selben Tag haben wir die letzten Sachen ausgeräumt und sind dann mit vier Mülltüten zu 40 Ltr. zum Container der Wohnanlage gegangen.
    Bevor wir den Müll entsorgen konnten, sahen wir dort einen Nachbarn stehen, der uns die Müllentsorgung verbieten wollte. Angeblich hätten wir die Tonne bereits bis zum Anschlag gefüllt. (hatten wir nicht)

    In der Wohnanlage gibt es nur eine 1100Ltr. Tonne für 30 Haushalte. Seit Jahren ist bekannt, daß diese eine Tonne nicht ausreichend ist.

    Wir entsorgten unseren Müll (Hausmüll) und fuhren ab. Schließlich ist die Müllgebühr ja in der Miete enthalten und wir haben keine übermäßigen Mengen oder Müllfremde Sachen entsorgt.
    Zumal wir in den vergangenen 6 Wochen gar nicht dort waren und von uns in dieser Zeit kein Müll angefallen ist.

    Gestern erhielt ich folgende Mail vom Vermieter:

    heute war großer ALARM in der Anlage, weil Sie die Mülleimer vollgestopft haben.
    Ich hatte böse Anrufe auf dem Anrufbeantworter und mehrfache Beschwerden, die darin münden, dass vom Hausverwalter eine Sonderleerung der Mülltonnen durchgeführt wird.
    Das wird nicht billig und die Kosten werde ich an Sie weitergeben müssen.
    Die Kaution kann ich aufgrund dieser Zusatzkosten und übrigens auch wegen der Heizkostenabrechnung 2014 erstmal nicht freigeben.
    Wir sind auf die Rückzahlung der Kaution dringend angewiesen, ich bin mir auch nicht sicher, ob dieses Vorgehen des Vermieters überhaupt rechtens ist.

    Darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
    Darf der Vermieter ohne vorherige Ankündigung einfach eine Sonderleerung der Gemeinschaftstonne auf unsere Kosten beauftragen?

    Wie gehe ich am besten damit um?

    Hallo liebes Forum, ich habe eine Frage, ob der Vermieter so etwas überhaupt machen darf, und wie ich am besten mit dem Vermieter damit umgehen sollte...


    Wir haben am 28.09.14 eine Wohnungsabnahme mit dem Vermieter ohne Beanstandung erledigt.
    Am selben Tag haben wir die letzten Sachen ausgeräumt und sind dann mit vier Mülltüten zu 40 Ltr. zum Container der Wohnanlage gegangen.
    Bevor wir den Müll entsorgen konnten, sahen wir dort einen Nachbarn stehen, der uns die Müllentsorgung verbieten wollte. Angeblich hätten wir die Tonne bereits bis zum Anschlag gefüllt. (hatten wir nicht)

    In der Wohnanlage gibt es nur eine 1100Ltr. Tonne für 30 Haushalte. Seit Jahren ist bekannt, daß diese eine Tonne nicht ausreichend ist.

    Wir entsorgten unseren Müll (Hausmüll) und fuhren ab. Schließlich ist die Müllgebühr ja in der Miete enthalten und wir haben keine übermäßigen Mengen oder Müllfremde Sachen entsorgt.
    Zumal wir in den vergangenen 6 Wochen gar nicht dort waren und von uns in dieser Zeit kein Müll angefallen ist.

    Gestern erhielt ich folgende Mail vom Vermieter:

    Zitat

    heute war großer ALARM in der Anlage, weil Sie die Mülleimer vollgestopft haben.
    Ich hatte böse Anrufe auf dem Anrufbeantworter und mehrfache Beschwerden, die darin münden, dass vom Hausverwalter eine Sonderleerung der Mülltonnen durchgeführt wird.
    Das wird nicht billig und die Kosten werde ich an Sie weitergeben müssen.
    Die Kaution kann ich aufgrund dieser Zusatzkosten und übrigens auch wegen der Heizkostenabrechnung 2014 erstmal nicht freigeben.

    Wir sind auf die Rückzahlung der Kaution dringend angewiesen, ich bin mir auch nicht sicher, ob dieses Vorgehen des Vermieters überhaupt rechtens ist.

    Darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
    Darf der Vermieter ohne vorherige Ankündigung einfach eine Sonderleerung der Gemeinschaftstonne auf unsere Kosten beauftragen?

    Wie gehe ich am besten damit um?

    Hallo liebes Forum, ich habe eine Frage, ob der Vermieter so etwas überhaupt machen darf, und wie ich am besten mit dem Vermieter damit umgehen sollte...


    Wir haben am 28.09.14 eine Wohnungsabnahme mit dem Vermieter ohne Beanstandung erledigt.
    Am selben Tag haben wir die letzten Sachen ausgeräumt und sind dann mit vier Mülltüten zu 40 Ltr. zum Container der Wohnanlage gegangen.
    Bevor wir den Müll entsorgen konnten, sahen wir dort einen Nachbarn stehen, der uns die Müllentsorgung verbieten wollte. Angeblich hätten wir die Tonne bereits bis zum Anschlag gefüllt. (hatten wir nicht)

    In der Wohnanlage gibt es nur eine 1100Ltr. Tonne für 30 Haushalte. Seit Jahren ist bekannt, daß diese eine Tonne nicht ausreichend ist.

    Wir entsorgten unseren Müll (Hausmüll) und fuhren ab. Schließlich ist die Müllgebühr ja in der Miete enthalten und wir haben keine übermäßigen Mengen oder Müllfremde Sachen entsorgt.
    Zumal wir in den vergangenen 6 Wochen gar nicht dort waren und von uns in dieser Zeit kein Müll angefallen ist.

    Gestern erhielt ich folgende Mail vom Vermieter:

    Zitat

    heute war großer ALARM in der Anlage, weil Sie die Mülleimer vollgestopft haben.
    Ich hatte böse Anrufe auf dem Anrufbeantworter und mehrfache Beschwerden, die darin münden, dass vom Hausverwalter eine Sonderleerung der Mülltonnen durchgeführt wird.
    Das wird nicht billig und die Kosten werde ich an Sie weitergeben müssen.
    Die Kaution kann ich aufgrund dieser Zusatzkosten und übrigens auch wegen der Heizkostenabrechnung 2014 erstmal nicht freigeben.

    Wir sind auf die Rückzahlung der Kaution dringend angewiesen, ich bin mir auch nicht sicher, ob dieses Vorgehen des Vermieters überhaupt rechtens ist.

    Darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
    Darf der Vermieter ohne vorherige Ankündigung einfach eine Sonderleerung der Gemeinschaftstonne auf unsere Kosten beauftragen?

    Wie gehe ich am besten damit um?

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