Hallo,
wir haben zum 01.01.2014 einen Mietvertrag geschlossen. In diesem Vertrag sind zwei erhöhungen vorgesehen: die erste nach 9. Monaten (etwa um 27%) und die zweite dann 12 Monate (11%) später nach der ersten.
Festgehalten ist das wie folgt:
Der Mieter beabsichtigt ab Mietbeginn weitere Modernisierungsarbeiten in der Mietwohnung vorzunhemen. Dazu wird die Netto-Miete für die ersten 9 Monate ab Mietbeginn reduziert. Die Netto-Miete beträgt monatlich - vorläufig - ab dem 01.01.2014 XXX Euro. Die Netto-Miete erhöht sich ab dem 01.10.2014 um 27% - 200 Euro - auf XXX / ab dem 01.10.2015 .....
Das wars zur Miete und zur Mieterhöhung.
Meine Frage:
- Ist dies als Staffelmiete zu sehen?
- Gilt der Passus "Mieter beabsichtigt Modernisierung" und ist bindend? (Wir wollten nur ein wenig Malern. Es wurde dazu auch nichts festgehalten.)
- Muss die Miete nicht erstmal 12 Monate Ruhen bevor eine Erhöhung eintreten kann?
- Ist die Erhöhung durch die fehlenden 12 Monate hinfällig?
Danke vorab für den Rat. ![]()