Mieterhöhung: Wohnungsmerkmale für Mietspiegel:Zählen mietbare Tiefgaragenparkplätze?

  • Hallo zusammen,

    Bei der Berechnung des Quadratmeterpreises einer Wohnung gemäß Mietspiegel gibt es 5 Merkmalsgruppen, die positiv, negativ oder auch gar nicht ausgeprägt sein können und mit je 20 % bestimmen, ob für eine bestimmte Wohnung der obere oder der untere Bereich der ortsüblichen Vergleichsmiete anzusetzen ist. Bei der Merkmalgruppe „Wohnumfeld" gibt es dabei das Positivmerkmal, dass Parkplätze zur Verfügung stehen. Hierauf beruft sich mein Vermieter und will deswegen die Merkmalgruppe "Wohnumfeld" bei seiner Mieterhöhung als (mietsteigernd) positiv angesetzt sehen.

    Nun existieren die zur Verfügung gestellten Parkplätze nur in Form einer Tiefgarage, wo man sich solch einen Parkplatz anmieten kann. Da frage ich mich, ob es rechtens ist, den Parkplatz als Positivmerkmal der Wohnung zu werten, obwohl er nicht in dem Mietpreis der Wohnung enthalten ist, sondern separat angemietet werden müsste. In meinen Augen werden diese Tiefgaragenparkplätze dadurch doppelt zugunsten des Vermieters gewertet: zum einen, weil er dafür Miete verlangen kann und zum anderen, weil sie sich mietsteigernd auf die Wohnungen auswirken, selbst wenn man sie gar nicht anmietet. Mir ist aber bewusst, dass letztlich nicht meine Meinung, sondern die geltende Rechtslage relevant ist.

    Daher wäre ich für einen Hinweis dankbar, ob die Auslegung meines Vermieters zulässig ist oder er diese Parkplätze nur geltend machen könnte, wenn sie ohne Zusatzkosten Bestandteil der Wohnungsmiete wären.

    Vielen Dank!

  • Hallo,

    schwer zu sagen. Ich denke, dass das Vorhandensein mietbarer Parkplätze durchaus ein positives Merkmal ist. In einigen begehrten Lagen ist Parkraum weder für Geld noch gute Worte zu bekommen.

    Gruß
    H H

  • Danke für den Link, aber dort wird eine grundsätzlich andere Situation beschrieben. Dort ist der Parkplatz nämlich in der Miete enthalten und damit ein handfester Vorteil. Dann wäre es klar, dass er berücksichtigt werden muss.

    In meinem Fall aber ist der Parkplatz nur mietbar, was entsprechend Geld kosten würde.

  • Hallo,

    schwer zu sagen. Ich denke, dass das Vorhandensein mietbarer Parkplätze durchaus ein positives Merkmal ist. In einigen begehrten Lagen ist Parkraum weder für Geld noch gute Worte zu bekommen.

    Das denke ich auch. In einer Ecke, wo öffentliche Parkplätze nicht oder kaum zur Verfügung stehen, ist auch ein anmietbarer Parkplatz werterhöhend. Ja, der Vermieter kassiert dann quasi doppelt, aber die Schaffung bzw. der Kauf von Parkplätzen kostet in solchen Lagen dann auch viel Geld.

    Man müsste das im Mietspiegel noch mal genauer nachlesen bzw. bei denen fragen, die ihn erstellt haben. Ich kenne kaum Vermieter, die Stellplätze kostenlos mitvermieten, wenn diese genau zugeordnet sind. Deshalb würde ich eher davon ausgehen, dass allein die Tatsache, dass es sie gibt und man sie anmieten kann, bereits positiv gewertet werden kann, aber das ist mit den spärlichen Informationen, um welchen Mietspiegel es geht, nur Spekulation.

  • [INDENT] An der Frage, um welchen Mietspiegel es geht, soll es nicht scheitern:

    http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspi…spiegel2017.pdf

    Der für meine Frage relevante Punkt befindet sich rechts unten auf Seite 17.
    [/INDENT] [INDENT] Wobei ich nicht sagen würde, dass es hier keinen Parkraum gibt. Je nach Uhrzeit muss man mal etwas suchen oder ein Stück weiter weg parken, aber ich parke immer am Straßenrand und funktioniert.
    [/INDENT]

    Einmal editiert, zuletzt von DeathAndPain (12. Juli 2017 um 22:22)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!