Beiträge von mitschelHH

    Richtig. Aber dann sollten Vermieter nicht schreiben das sich die Miete danach erhöht, sondern das ab Monat ... die vertraglich vereinbarte Miete von xxx € zu zahlen ist.

    Und genau das ist mein Knackpunkt. :/ Alles viel zu schwammig und nicht wirklich eindeutig. Was ist also der eigentlich Mietzins etc. Aber ich denke ich lasse mal einen Mieterverein draufschauen. Wenn die eine eindeutige Meinung dazu machen ob gültig oder nicht werde ich da weitere "Schritte" einleiten. Es sei den der Einleitungssatz "Dazu wird die Netto-Miete für die ersten 9 Monate ab Mietbeginn reduziert." hebt das folgende Wort "erhöht" auf.

    Hallo,

    wir haben zum 01.01.2014 einen Mietvertrag geschlossen. In diesem Vertrag sind zwei erhöhungen vorgesehen: die erste nach 9. Monaten (etwa um 27%) und die zweite dann 12 Monate (11%) später nach der ersten.

    Festgehalten ist das wie folgt:

    Der Mieter beabsichtigt ab Mietbeginn weitere Modernisierungsarbeiten in der Mietwohnung vorzunhemen. Dazu wird die Netto-Miete für die ersten 9 Monate ab Mietbeginn reduziert. Die Netto-Miete beträgt monatlich - vorläufig - ab dem 01.01.2014 XXX Euro. Die Netto-Miete erhöht sich ab dem 01.10.2014 um 27% - 200 Euro - auf XXX / ab dem 01.10.2015 .....

    Das wars zur Miete und zur Mieterhöhung.

    Meine Frage:

    - Ist dies als Staffelmiete zu sehen?
    - Gilt der Passus "Mieter beabsichtigt Modernisierung" und ist bindend? (Wir wollten nur ein wenig Malern. Es wurde dazu auch nichts festgehalten.)
    - Muss die Miete nicht erstmal 12 Monate Ruhen bevor eine Erhöhung eintreten kann?
    - Ist die Erhöhung durch die fehlenden 12 Monate hinfällig?

    Danke vorab für den Rat. :)

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