Schönheitsreperatur - Streichen

  • Hallo
    in meinem Mietvertrag steht dass Schönheitsreperaturen von Mitglied auszuführen sind, soweit sie durch seine Abnutzung bedingt sind.
    (es gibt zwar noch mehrere Absätze aber nur Abs.1 wurde mit einem Kreuz markiert).

    Da ich bald ausziehe muss ich wissen was man genau darunter versteht..so habe ich dunkelrote Wände müssen diese nun wieder weiß sein?

    Ich hoffe mir kann jemand von euch weiterhelfen.


    Vielen Danks chon einmal

  • Hallo trying,

    laut Deutschen Mieterbund ist es nicht rechtlich bindend, wenn im Mietvertrag turnusmäßige Schönheitsreparaturen vermerkt werden. Dagegen kannst du widersprechen. Solche Renovierungsfristen sind nur wirksam, wenn sie nicht an zeitliche Abfolge gebunden sind. Normalerweise musst du bei Auszug das renovieren, was von dir abgewohnt wurde. Da kommt es natürlich auch darauf an, wie lange du in der Wohnung gelebt hast und in welchem Sinne Renovierung nötig ist um den Zustand des Einzugs wiederherzustellen. Die Details muss man dann mit dem Vermieter klären.
    Schau doch mal auf der Website vom Deutschen Mieterbund nach, findest du einiges dazu: http://www.mieterbund.de/mietrecht/uebe…eparaturen.html
    oder hier: https://www.friendsurance.de/blog/a/mietrecht-rechtsschutz/

  • SophieR

    Warum liest du den Eingangsbeitrag nicht etwas genauer? Hier geht es doch nicht um turnusmäßige Renovierungen, sondern darum, dass dunkelrote Wände auf jeden Fall durch einen neutralen Anstrich beseitigt werden müssen. Da ändert auch ein Hinweis auf den Mieterbund nichts.

  • SophieR
    Warum liest du den Eingangsbeitrag nicht etwas genauer? Hier geht es doch nicht um turnusmäßige Renovierungen, sondern ...


    ... oder doch eher darum, Werbung zu lancieren..?

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