Hallo trying,
laut Deutschen Mieterbund ist es nicht rechtlich bindend, wenn im Mietvertrag turnusmäßige Schönheitsreparaturen vermerkt werden. Dagegen kannst du widersprechen. Solche Renovierungsfristen sind nur wirksam, wenn sie nicht an zeitliche Abfolge gebunden sind. Normalerweise musst du bei Auszug das renovieren, was von dir abgewohnt wurde. Da kommt es natürlich auch darauf an, wie lange du in der Wohnung gelebt hast und in welchem Sinne Renovierung nötig ist um den Zustand des Einzugs wiederherzustellen. Die Details muss man dann mit dem Vermieter klären.
Schau doch mal auf der Website vom Deutschen Mieterbund nach, findest du einiges dazu: http://www.mieterbund.de/mietrecht/uebe…eparaturen.html
oder hier: https://www.friendsurance.de/blog/a/mietrecht-rechtsschutz/