Hallo
in meinem Mietvertrag steht dass Schönheitsreperaturen von Mitglied auszuführen sind, soweit sie durch seine Abnutzung bedingt sind.
(es gibt zwar noch mehrere Absätze aber nur Abs.1 wurde mit einem Kreuz markiert).
Da ich bald ausziehe muss ich wissen was man genau darunter versteht..so habe ich dunkelrote Wände müssen diese nun wieder weiß sein?
Ich hoffe mir kann jemand von euch weiterhelfen.
Vielen Danks chon einmal