Hallo. Direkt zu meinen Fragen.
1.) Muss ein Vermieter im Sozialen Wohnungsbau Dienstleistungen (Grünflächenpflege) öffentlich ausschreiben und ist dann verpflichtet den günstigsten Anbieter zu nehmen?
2.) Nach Dienstleisterwechsel( macht jetzt eine Tochter der Vermietergesellschaft) ist der Preis um 100% für Grünflächenpflege gestiegen. Der Vermieter hat Weise in keiner Weise kommuniziert und die Mieter so in eine Nachzahlungsfalle laufen lassen. Darf er das so?
3.) Seit Mitte 2013 wurde vom Vermieter, (ohne Nachfrage) der Winterdienst übernommen. Dieser sollte nach Aufwand abgerechnet werden. Nun war es in diesem Winter keiner, so das kein Winterdienst erforderlich war. Auch haben meine Nachbarn und ich keinen Winterdienst oder die Spuren( Streugut) gesehen. Trotzdem wird ein Betrag eingefordert.
4.) Zwischen den Häusern, welche hier für Grünflächenpflege und Winterdienst abgerechnet wird, befinden sich Garagen. Müssten die eigentlich an den Kosten, (wird alles auf m² umgerechnet) anteilig mit bezahlen?
5.) Allgemeinstrom. Hier sind für 2 Wohnungseingänge(Hausnummer 7 und 9) je 1 Stromzähler vorhanden. Jedoch wird der Strom für die Hausnummern 7 und 9 gemeinsam abgerechnet. Wobei der Stromzähler den anderen Mieter fast den dreifachen Verbrauch gegenüber meinem Stromzähler ausweist. Muss das nicht eigentlich auch getrennt abgerechnet werden?
Für den ersten Beitrag eine ganze Menge, aber es brodelt gerade.
Für hilfreiche Antworten danke ich schon mal im voraus.