Nebenkostenabrechnung nach formeller Zustellung korrigiert ... Auszahlung verschoben

  • Guten Tag zusammen,

    ich haben den folgenden Sachverhalt zu schildern.

    Der Vermieter hat mir zum 15.07.2016 für das KJ 2015
    die Nebenkostenabrechnung gelegt und zum 18.07.2016
    wurde diese zugestellt.

    In dem Schreiben stand eine Auszahlung bis zum 15.09.2016

    Ich bin aktuell nicht mehr Mieter bei diesem Vermieter.

    Der Vermieter erklärte dann zum 24.08.2016 diese zugestellte und
    formell richtige Nebenkostenabrechnung als gegenstandlos dar,
    da hier einige bestehende Mieter Einspruch erhoben haben.
    (Diese Post konnte ich erst nach meinem Urlaub lesen (02.09.2016)

    Ich habe dazu einige Fragen.
    A) Müsste der Vermieter das Geld nicht eigentlich 30 Tage nach Eingang
    (nach Ausgang bei Ihm/Eingang bei mir) der Rechnung überweisen ?
    Und nicht erst nach 60 Tagen ?

    B) Wie lange hat er Zeit für eine solche Korrektur.
    Angeblich prüfe der Vermieter die Rechnung der Stadtwerke,
    diese würde erst zum "Ende" September 2016 zugestellt.

    C) Ich möchte da jetzt keinen Ärger machen.
    Muss ich mahnen um, im schlimmsten Fall, einen Rechtsanspruch zu
    haben? Denn auf telefonische Anfrage erteilte man mir keine Auskunft.
    Es hieße die Kollegin wäre krank.

    mfg pe

  • Zitat

    B) Wie lange hat er Zeit für eine solche Korrektur.

    Bei Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr bis zum 31.12.2016

    Zitat

    A) Müsste der Vermieter das Geld nicht eigentlich 30 Tage nach Eingang
    (nach Ausgang bei Ihm/Eingang bei mir) der Rechnung überweisen ?

    Normalerweise, ja. Aber hier hat der Vermieter die Abrechnung für gegenstandslos erklärt. Heißt es gibt (noch) gar keine.

  • Hallo Anitari,

    danke für die rasche Klärung. Ich dachte er müsse dann auch bis zum 15.09.2016 die Vorfall klären.

    Denn als Mieter kann ich ja binnen 30 Tagen Einspruch erheben,
    muss dann aber binnen 30 Tagen den Vorfall/Einspruch klären.

    mfg pe

  • Hallo PEHD,

    "Der Vermieter hat mir zum 15.07.2016 für das KJ 2015 die Nebenkostenabrechnung gelegt und zum 18.07.2016 wurde diese zugestellt."
    - Soweit o.k.

    "In dem Schreiben stand eine Auszahlung bis zum 15.09.2016"
    - Dein Guthaben wäre bis spätestens 18.08.2016 an Dich auszuzahlen gewesen.

    "Der Vermieter erklärte dann zum 24.08.2016 diese zugestellte und formell richtige Nebenkostenabrechnung als gegenstandlos dar, da hier einige bestehende Mieter Einspruch erhoben haben."
    - Mit den NK-Abr. anderer Mieter hast Du nichts zu tun.

    "A) Müsste der Vermieter das Geld nicht eigentlich 30 Tage nach Eingang (nach Ausgang bei Ihm/Eingang bei mir) der Rechnung überweisen ?"
    - Ja.

    "B) Wie lange hat er Zeit für eine solche Korrektur. Angeblich prüfe der Vermieter die Rechnung der Stadtwerke, diese würde erst zum "Ende" September 2016 zugestellt."
    - Kann ich leider nicht beantworten.

    "Muss ich mahnen um, im schlimmsten Fall, einen Rechtsanspruch zu haben?"
    - Den Zahlungspflichtigen nachweislich zu mahnen und in Verzug zu stzen könnte nicht schaden.

    "Denn auf telefonische Anfrage erteilte man mir keine Auskunft. Es hieße die Kollegin wäre krank."
    - Oder: Die Unterlagen befinden sich z.Zt. beim Steuerberater oder Finanzamt...Oder der Chef ist gerade in einer wichtigen Besprechung - Wen wundert's...:mad:

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (5. September 2016 um 14:50)

  • Denn als Mieter kann ich ja binnen 30 Tagen Einspruch erheben,
    muss dann aber binnen 30 Tagen den Vorfall/Einspruch klären.

    Hallo PEHD,

    Das steht zwar in den vielen MV drin,
    ist aber unwirksam.

    Du hast als Mieter immer 12 Monate nach Zugang der Abrechnung zeit der Abrechnung zu widersprechen.
    Oder verwechselst du das mit dem Zahlungsziel einer evtl. Nachzahlung?

    VG Syker

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