Guten Tag zusammen,
ich haben den folgenden Sachverhalt zu schildern.
Der Vermieter hat mir zum 15.07.2016 für das KJ 2015
die Nebenkostenabrechnung gelegt und zum 18.07.2016
wurde diese zugestellt.
In dem Schreiben stand eine Auszahlung bis zum 15.09.2016
Ich bin aktuell nicht mehr Mieter bei diesem Vermieter.
Der Vermieter erklärte dann zum 24.08.2016 diese zugestellte und
formell richtige Nebenkostenabrechnung als gegenstandlos dar,
da hier einige bestehende Mieter Einspruch erhoben haben.
(Diese Post konnte ich erst nach meinem Urlaub lesen (02.09.2016)
Ich habe dazu einige Fragen.
A) Müsste der Vermieter das Geld nicht eigentlich 30 Tage nach Eingang
(nach Ausgang bei Ihm/Eingang bei mir) der Rechnung überweisen ?
Und nicht erst nach 60 Tagen ?
B) Wie lange hat er Zeit für eine solche Korrektur.
Angeblich prüfe der Vermieter die Rechnung der Stadtwerke,
diese würde erst zum "Ende" September 2016 zugestellt.
C) Ich möchte da jetzt keinen Ärger machen.
Muss ich mahnen um, im schlimmsten Fall, einen Rechtsanspruch zu
haben? Denn auf telefonische Anfrage erteilte man mir keine Auskunft.
Es hieße die Kollegin wäre krank.
mfg pe