Fragen zur Nebenkostenabrechnung.

  • Hallo. Direkt zu meinen Fragen.

    1.) Muss ein Vermieter im Sozialen Wohnungsbau Dienstleistungen (Grünflächenpflege) öffentlich ausschreiben und ist dann verpflichtet den günstigsten Anbieter zu nehmen?

    2.) Nach Dienstleisterwechsel( macht jetzt eine Tochter der Vermietergesellschaft) ist der Preis um 100% für Grünflächenpflege gestiegen. Der Vermieter hat Weise in keiner Weise kommuniziert und die Mieter so in eine Nachzahlungsfalle laufen lassen. Darf er das so?

    3.) Seit Mitte 2013 wurde vom Vermieter, (ohne Nachfrage) der Winterdienst übernommen. Dieser sollte nach Aufwand abgerechnet werden. Nun war es in diesem Winter keiner, so das kein Winterdienst erforderlich war. Auch haben meine Nachbarn und ich keinen Winterdienst oder die Spuren( Streugut) gesehen. Trotzdem wird ein Betrag eingefordert.

    4.) Zwischen den Häusern, welche hier für Grünflächenpflege und Winterdienst abgerechnet wird, befinden sich Garagen. Müssten die eigentlich an den Kosten, (wird alles auf m² umgerechnet) anteilig mit bezahlen?

    5.) Allgemeinstrom. Hier sind für 2 Wohnungseingänge(Hausnummer 7 und 9) je 1 Stromzähler vorhanden. Jedoch wird der Strom für die Hausnummern 7 und 9 gemeinsam abgerechnet. Wobei der Stromzähler den anderen Mieter fast den dreifachen Verbrauch gegenüber meinem Stromzähler ausweist. Muss das nicht eigentlich auch getrennt abgerechnet werden?

    Für den ersten Beitrag eine ganze Menge, aber es brodelt gerade.
    Für hilfreiche Antworten danke ich schon mal im voraus.

  • 1.) Muss ein Vermieter im Sozialen Wohnungsbau Dienstleistungen (Grünflächenpflege) öffentlich ausschreiben und ist dann verpflichtet den günstigsten Anbieter zu nehmen?

    2.) Nach Dienstleisterwechsel( macht jetzt eine Tochter der Vermietergesellschaft) ist der Preis um 100% für Grünflächenpflege gestiegen. Der Vermieter hat Weise in keiner Weise kommuniziert und die Mieter so in eine Nachzahlungsfalle laufen lassen. Darf er das so?


    Siehe hier: Wirtschaftlichkeitsgebot im Mietrecht | Hausverwaltung Mietverwaltung und WEG-Verwaltung

    Zitat


    3.) Seit Mitte 2013 wurde vom Vermieter, (ohne Nachfrage) der Winterdienst übernommen. Dieser sollte nach Aufwand abgerechnet werden. Nun war es in diesem Winter keiner, so das kein Winterdienst erforderlich war. Auch haben meine Nachbarn und ich keinen Winterdienst oder die Spuren( Streugut) gesehen. Trotzdem wird ein Betrag eingefordert.


    Hier haben Sie, genau wie Ihr Vermieter, offensichtlich noch in keiner Weise kommuniziert, um darauf eine Antwort zu erhalten.
    Bei hier völlig fremden Menschen glauben Sie da fündig zu werden. Kopfschütteln!

    Zitat

    4.) Zwischen den Häusern, welche hier für Grünflächenpflege und Winterdienst abgerechnet wird, befinden sich Garagen. Müssten die eigentlich an den Kosten, (wird alles auf m² umgerechnet) anteilig mit bezahlen?


    Das kommt darauf an, ob diese Garagen Teil des Wohnungsmietvertrages sind.

    Zitat

    5.) Hier sind für 2 Wohnungseingänge(Hausnummer 7 und 9) je 1 Stromzähler vorhanden. Jedoch wird der Strom für die Hausnummern 7 und 9 gemeinsam abgerechnet.


    Das geht so in Ordnung. Der Allgemeinstrom braucht nicht nochmal nach Hausnummern werden, denn er betrifft alle Wohnungen.

    Zitat

    Wobei der Stromzähler den anderen Mieter fast den dreifachen Verbrauch gegenüber meinem Stromzähler ausweist. Muss das nicht eigentlich auch getrennt abgerechnet werden?


    Die Kosten für den Allgemeinstrom werden nach der jeweiligen Wohnfläche umgelegt. Da kann das durchaus richtig sein.

    Für hilfreiche Antworten danke ich schon mal im voraus.

  • Zu 3.) Ich habe mit dem Vermieter telefoniert. Dort sagte man mir, das der Dienst an 2 Tagen durchgeführt worden sei. Wie gesagt. Meine Mitmieter haben weder handelnde Personen noch Streugut gesehen. Und es war weder Schnee noch Glatteis zu erkennen.

    zu 4.) Die Garagen sind vermietet. Allerdings nicht an Bewohner der anliegenden Wohnungen.

    Zu 5.) Wenn man die beiden Häuser zusammen abrechnet, warum ist dann für jedes haus ein eigener Stromzähler vorhanden?? Gegenüber bei 11/13 wird das getrennt abgerechnet.

    2 Mal editiert, zuletzt von ArmerMieter (14. September 2014 um 11:07)

  • Zu 3.) Ich habe mit dem Vermieter telefoniert. Dort sagte man mir, das der Dienst an 2 Tagen durchgeführt worden sei. Wie gesagt. Meine Mitmieter haben weder handelnde Personen noch Streugut gesehen. Und es war weder Schnee noch Glatteis zu erkennen.


    Da muß ich passen. Ich bin kein Richter.

    Zitat

    zu 4.) Die Garagen sind vermietet. Allerdings nicht an Bewohner der anliegenden Wohnungen.


    Kommt auf die Mietverträge an.

    Zitat

    Zu 5.) Wenn man die beiden Häuser zusammen abrechnet, warum ist dann für jedes haus ein eigener Stromzähler vorhanden?? Gegenüber bei 11/13 wird das getrennt abgerechnet.


    Auch dazu wäre interessant, was der Vermieter sagt. Leider werden hier immer wieder Fragen gestellt, welche ganz spezifische Angelegenheiten betreffen. Das Mietrecht hat eben nicht auf alle Fragen eine Antwort.
    Vieles lässt sich nur vor Ort klären und das wäre so ein Fall. Schließlich rechnet der Vermieter ab und sonst niemand hier im Forum. Was liegt da näher als zu allererst den Vermieter fragen. Sollte Ihnen die Erklärung des Vermieters spanisch vorkommen, können Sie hier gern nach Meinung der Forumsmitglieder fragen.

  • Zitat


    1.) Muss ein Vermieter im Sozialen Wohnungsbau Dienstleistungen (Grünflächenpflege) öffentlich ausschreiben und ist dann verpflichtet den günstigsten Anbieter zu nehmen?

    Eine öffentliche Ausschreibung ist nicht notwendig. Weiterhin bedeutet die Wirtschaftlichkeitsgebot nicht, dass der günstigste Anbieter genommen werden muss. Liegt ein solcher Verstoß vor, musst Du dies nachweisen. Du kannst also gern mal ein paar Angebote von Firmen aus der Region einholen und diese beim Vermieter vorlegen.

    Zitat

    2.) Nach Dienstleisterwechsel( macht jetzt eine Tochter der Vermietergesellschaft) ist der Preis um 100% für Grünflächenpflege gestiegen. Der Vermieter hat Weise in keiner Weise kommuniziert und die Mieter so in eine Nachzahlungsfalle laufen lassen. Darf er das so?

    Ja, darf er. Im Zweifel hat der Vermieter im Vorfeld selbst keine Ahnung, wie groß die Kostenerhöhung sein wird. Hier bleibt dann nur die Möglichkeit, nach einem Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot zu suchen.

    Zitat


    4.) Zwischen den Häusern, welche hier für Grünflächenpflege und Winterdienst abgerechnet wird, befinden sich Garagen. Müssten die eigentlich an den Kosten, (wird alles auf m² umgerechnet) anteilig mit bezahlen?

    Nur wenn es bei den Garagenbesitzern vertraglich vereinbart wurde.

    Zitat

    5.) Allgemeinstrom. Hier sind für 2 Wohnungseingänge(Hausnummer 7 und 9) je 1 Stromzähler vorhanden. Jedoch wird der Strom für die Hausnummern 7 und 9 gemeinsam abgerechnet. Wobei der Stromzähler den anderen Mieter fast den dreifachen Verbrauch gegenüber meinem Stromzähler ausweist. Muss das nicht eigentlich auch getrennt abgerechnet werden?

    Nein, muss es meines Wissens nicht. Der Vermieter kann grundsätzlich Wirtschafts-/Abrechnungseinheiten bilden. Das kann den Vorteil haben, dass bei größeren Verbrauchsmengen der Preis pro Einheit sinkt.



    3.) Seit Mitte 2013 wurde vom Vermieter, (ohne Nachfrage) der Winterdienst übernommen. Dieser sollte nach Aufwand abgerechnet werden. Nun war es in diesem Winter keiner, so das kein Winterdienst erforderlich war. Auch haben meine Nachbarn und ich keinen Winterdienst oder die Spuren( Streugut) gesehen. Trotzdem wird ein Betrag eingefordert.

    Hier würde ich einfach mal vom Recht der Belegeinsicht gebrauch machen und die Rechnungen prüfen. Hieraus sollte sich ja ergeben, wann ein Winterdienst stattgefunden hat.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • So. Der erste Erfolg hat sich eingestellt. Die Allgemeinstromabrechnung wurde neu berechnet, mit getrennten Zählern. War aber eine zähe Sache denen das beizubringen. Als Grossvermieter stellen die erst mal alle auf stur, nach dem Motto: Was wollt ihr kleinen Scheisser eigentlich. Winterdienst und Pflege der Aussenanlage laufen über einen Rechtsanwalt.
    Bei der Pflege der Aussenanlage hat sich bei denen auch ein Kartographierungsfehler eingeschlichen. Laut Katasterzeichnung geht das bei mir berechnete Grundstück bis bei den Nachbarn mitten durch die Terasse und ein eingefriedeter garten wurde auch nicht rausgerechnet.
    Wenn Ergebnisse vorhanden werde ich die mitteilen.

  • Hallo,

    ein Winterdienst kostet normalerweise auch Geld, wenn es nicht tätig wurde. Schließlich sind die Dienstleister in Bereitschaft. D.h. die Kosten bestehen aus einem Grundbetrag inkl. einer gewissen Anzahl Einsätze und der Kosten für darüber hinausgehende Räumungen.

    Die Gartenpflege ist immer eine problematische Sache. Ein billiger Anbieter leistet oft auch nur billige Arbeit. Wenn der Vermieter mit dem vorherigen Anbieter nicht zufrieden war, kann er durchaus jemanden beauftragen, der es besser macht und entsprechend teurer ist.

    Es ist nicht nötig so etwas öffentlich auszuschreiben. Nur weil ein Haus öffentlich gefödert wurde, ist es noch lange kein öffentliches Eigentum. Es ist sogar so, dass es nicht einmal Belege geben muß, wenn der Vermieter diese Tätigkeit übernommen hat. Schließlich darf der Vermieter für Tätigkeiten, die er selbst übernimmt, den Betrag ansetzen, den er an einen Dienstleister bezahlen müßte.

    Du könntest bei einigen Punkten durchaus Recht haben, aber so wie du es angehts, ist es kein Wunder, dass der Vermieter einen gewissen Widerstand zeigt.

    Wenn ich so etwas lese wie "Nachzahlungsfalle", "ihr kleine Scheißer", "Grossvermieter" und "Armer Mieter", dann scheinst du zu den Leuten zu gehören, die überall eine Verschwörung wittern. Da du inzwischen einen Anwalt eingeschaltet hast (ist für Bewohner von Sozialwohnungen immer einfach, da der Anwalt vom Steurzahler entlohnt wird), macht es aus meiner Sicht wenig Sinn hier alles im Detail zu diskutieren.


    Gruss
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

  • Da du inzwischen einen Anwalt eingeschaltet hast (ist für Bewohner von Sozialwohnungen immer einfach, da der Anwalt vom Steurzahler entlohnt wird),


    Hoffentlich nur die Erstberatung auf Schein.

  • Hallo, als erstes: Ich bin kein Sozialschmarotzer und werde den Anwalt selbst bezahlen. Auch bin ich kein Verschwörungstheoretiker. Und im Gegensatz zu dir habe ich keine Vorurteile gegen Leute, die versuchen "ihr Recht" durchzusetzen.
    Und die Ausdrücke "ihr kleine Scheißer", "Grossvermieter" entstehen meinem Eindruck auf die Art und Weise wie man die Begründungen von mir als auch die vom Anwalt ignoriert.
    Von oben. Das ein Winterdienst Geld kostet ist klar. Jedoch steht in meinem Mietvertrag, dass ich als Mieter diesen durchzuführen habe. Auch steht drin, dass eine Änderung des Mietvertrages nur in beiderseitigem Einverständnis erfolgen kann. Und in der Hausordnung steht das auch noch mal mit dem Zusatz, dass der Mieter für die Anschaffung von Räumwerkzeug und Streumaterial selbst verantwortlich ist.
    Zur Pflege der Aussenanlage: Der neue Dienstleister (macht zufällig auch den Winterdienst) ist, wie du sicherlich gelesen hast, eine Tochter des Vermieters. Da fehlt mir der Grundsatz des Wirtschaftlichkeitgebots. Hinzu kommt, dass die Flächen neu berechnet wurden. Diese Unterlagen wurden mir zur Einsicht zur Verfügung gestellt. darin ist deutlich zu erkennen, dass die Grenzen völlig falsch( bis zum Nebenhaus über deren Terassen) gelegt wurden. Zusätzlich wurden von Mietern eingefriedete Gärten nicht berücksichtig. Selbst ein Hinweis darauf wird ignoriert.

  • Hinzu kommt, dass die Flächen neu berechnet wurden. Diese Unterlagen wurden mir zur Einsicht zur Verfügung gestellt. darin ist deutlich zu erkennen, dass die Grenzen völlig falsch( bis zum Nebenhaus über deren Terassen) gelegt wurden. Zusätzlich wurden von Mietern eingefriedete Gärten nicht berücksichtig. Selbst ein Hinweis darauf wird ignoriert.


    Dann würde ich vorerst nichts zahlen.

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