Hallo, als erstes: Ich bin kein Sozialschmarotzer und werde den Anwalt selbst bezahlen. Auch bin ich kein Verschwörungstheoretiker. Und im Gegensatz zu dir habe ich keine Vorurteile gegen Leute, die versuchen "ihr Recht" durchzusetzen.
Und die Ausdrücke "ihr kleine Scheißer", "Grossvermieter" entstehen meinem Eindruck auf die Art und Weise wie man die Begründungen von mir als auch die vom Anwalt ignoriert.
Von oben. Das ein Winterdienst Geld kostet ist klar. Jedoch steht in meinem Mietvertrag, dass ich als Mieter diesen durchzuführen habe. Auch steht drin, dass eine Änderung des Mietvertrages nur in beiderseitigem Einverständnis erfolgen kann. Und in der Hausordnung steht das auch noch mal mit dem Zusatz, dass der Mieter für die Anschaffung von Räumwerkzeug und Streumaterial selbst verantwortlich ist.
Zur Pflege der Aussenanlage: Der neue Dienstleister (macht zufällig auch den Winterdienst) ist, wie du sicherlich gelesen hast, eine Tochter des Vermieters. Da fehlt mir der Grundsatz des Wirtschaftlichkeitgebots. Hinzu kommt, dass die Flächen neu berechnet wurden. Diese Unterlagen wurden mir zur Einsicht zur Verfügung gestellt. darin ist deutlich zu erkennen, dass die Grenzen völlig falsch( bis zum Nebenhaus über deren Terassen) gelegt wurden. Zusätzlich wurden von Mietern eingefriedete Gärten nicht berücksichtig. Selbst ein Hinweis darauf wird ignoriert.
Beiträge von ArmerMieter
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So. Der erste Erfolg hat sich eingestellt. Die Allgemeinstromabrechnung wurde neu berechnet, mit getrennten Zählern. War aber eine zähe Sache denen das beizubringen. Als Grossvermieter stellen die erst mal alle auf stur, nach dem Motto: Was wollt ihr kleinen Scheisser eigentlich. Winterdienst und Pflege der Aussenanlage laufen über einen Rechtsanwalt.
Bei der Pflege der Aussenanlage hat sich bei denen auch ein Kartographierungsfehler eingeschlichen. Laut Katasterzeichnung geht das bei mir berechnete Grundstück bis bei den Nachbarn mitten durch die Terasse und ein eingefriedeter garten wurde auch nicht rausgerechnet.
Wenn Ergebnisse vorhanden werde ich die mitteilen. -
Zu 3.) Ich habe mit dem Vermieter telefoniert. Dort sagte man mir, das der Dienst an 2 Tagen durchgeführt worden sei. Wie gesagt. Meine Mitmieter haben weder handelnde Personen noch Streugut gesehen. Und es war weder Schnee noch Glatteis zu erkennen.
zu 4.) Die Garagen sind vermietet. Allerdings nicht an Bewohner der anliegenden Wohnungen.
Zu 5.) Wenn man die beiden Häuser zusammen abrechnet, warum ist dann für jedes haus ein eigener Stromzähler vorhanden?? Gegenüber bei 11/13 wird das getrennt abgerechnet.
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Hallo. Direkt zu meinen Fragen.
1.) Muss ein Vermieter im Sozialen Wohnungsbau Dienstleistungen (Grünflächenpflege) öffentlich ausschreiben und ist dann verpflichtet den günstigsten Anbieter zu nehmen?
2.) Nach Dienstleisterwechsel( macht jetzt eine Tochter der Vermietergesellschaft) ist der Preis um 100% für Grünflächenpflege gestiegen. Der Vermieter hat Weise in keiner Weise kommuniziert und die Mieter so in eine Nachzahlungsfalle laufen lassen. Darf er das so?
3.) Seit Mitte 2013 wurde vom Vermieter, (ohne Nachfrage) der Winterdienst übernommen. Dieser sollte nach Aufwand abgerechnet werden. Nun war es in diesem Winter keiner, so das kein Winterdienst erforderlich war. Auch haben meine Nachbarn und ich keinen Winterdienst oder die Spuren( Streugut) gesehen. Trotzdem wird ein Betrag eingefordert.
4.) Zwischen den Häusern, welche hier für Grünflächenpflege und Winterdienst abgerechnet wird, befinden sich Garagen. Müssten die eigentlich an den Kosten, (wird alles auf m² umgerechnet) anteilig mit bezahlen?
5.) Allgemeinstrom. Hier sind für 2 Wohnungseingänge(Hausnummer 7 und 9) je 1 Stromzähler vorhanden. Jedoch wird der Strom für die Hausnummern 7 und 9 gemeinsam abgerechnet. Wobei der Stromzähler den anderen Mieter fast den dreifachen Verbrauch gegenüber meinem Stromzähler ausweist. Muss das nicht eigentlich auch getrennt abgerechnet werden?
Für den ersten Beitrag eine ganze Menge, aber es brodelt gerade.
Für hilfreiche Antworten danke ich schon mal im voraus.
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