Ok ! Das heißt ich muss kündigen obwohl ich bereits gekündigt wurde. Ich dachte wenn es heißt ich habe 6 Monate Frist um etwas zu finden , bedeutet es ich kann ja schon nach 2 Monaten was finden und kann dann problemlos raus. Also muss ich jetzt kündigen um die neue Wohnung in 3 Monaten beziehen zu können ? Sorry das ich nochmal frag ,aber möchte sicher sein , nicht das ich nachher doppelte Belastung habe
Beiträge von skills
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Hallo zusammen,
Jetzt ist es soweit , Vermieter hat uns wegen eigenbedarf gekündigt , mit einer 6 Monate Frist.
Jetzt hätte ich evtl. Die Möglichkeit mit meiner Familie in 3 Monaten etwas neues zu beziehen , darf ich das ? Oder muss ich 6 Monate warten ? Wie ist hier die Rechtslage. ? oder kann ich selbst auch noch kündigen und nach 3 Monaten raus ? -
Wie dem auch sei ! Ich habe die Armatur jedenfalls nicht kaputt gemacht , das teil ist zehn Jahre alt und bei uns ist das Wasser nachweislich sehr kalkhaltig. Ob es sich lohnt die kartusche zu reparieren oder nicht sei mal dahingestellt , denn das kommt ja sicherlich auch darauf wie teuer die alte War.
Die Armatur wurde jedenfalls erneuert , und es wurde versucht mir eine unvollständige Rechnung mit Selbstbeteiligung vorzulegen.
Das hier versucht wurde mich hinters Licht zu führen , die neuanschaffung einer Armatur und der altersbedingte verkalkte zustand (NICHT AÜSERLICH) gibt mir denke ich recht , zumal mir das jetzt auch mehrmals bestätigt wurde.Gruß
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Du willst mir jetzt also mangelnde Pflege unterstellen !? Wusste nicht das ich was von äußerlich sichtbaren verkalkungen gesagt habe ,hast du dir halt mal so ausgedacht oder !
Lass mich raten ,du bist Vermieter !
Du kannst mir viel erzählen ,ich habe mir zusätzlich noch Infos vom Anwalt geholt der mir in der Sache recht gibt.Du wolltest es so deutlich !!!:-)
Jetzt Tu mir einen gefallen und beglücke jemanden anderen mit deiner Weisheit ...
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Das sehe ich etwas anders , und wenn es die kartusche gewesen wäre ,wäre eine Reparatur möglich gewesen. Und zum verkalkten wasserhahn ! Das sehe ich auch anders ! Vielleicht solltest du das ein oder andere besser verschweigen

Mieter einer Wohnung müssen bei einem verkalkten Wasserhahn nicht die Kosten für den Ersatz tragen. Die sogenannte Kleinreparaturklausel betrifft nur Reparaturen, auf deren Entstehen der Mieter Einfluss hat. Das Verkalken von Wasserhähnen beeinflusst ein Mieter aber nicht. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Gießen hervor, auf das der Deutsche Mieterbund in Berlin in der Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht" hinwies (Az.: 40 M C 125/08).
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In dem Fall tauschte ein Vermieter ein Auslaufventil mit Knebel aus und wollte die Kosten in Höhe von 36,51 Euro vom Mieter erstattet bekommen. Laut Vertrag war der Mieter verpflichtet, die Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Installationsgegenstände im Einzelfall bis zu einem Betrag von 76 Euro zu tragen. Dies galt allerdings nur, soweit die Arbeiten ihrer unmittelbaren Einwirkung unterliegen.Mieter hat keinen Einfluss auf den Kalk im Wasser
Das Gericht wies die Klage deswegen ab. Denn der Austausch des Ventils mit Knebel sei keine Reparatur, sondern eine Erneuerung, die grundsätzlich dem Vermieter obliege. Außerdem hätte der Mieter den Kalkgehalt des Wassers in keiner Form beeinflussen können.
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Alles Klar !
Danke für deine Mühe... -
Hallo anitari,
ich vermute auch das es sich hier um zwei Rechnungen handelt da der Wasserhahn selbst nicht auf der Rechnung ist.
Zudem handelt es sich ja hier nicht mehr um eine Reparatur sondern eine Neuanschaffung aufgrund von Verkalkung.Da die Neuanschaffung und die Monatge dazu zusammen gehören geh ich mal davon aus ich habe dich richtig verstanden und der Vermieter darf das nicht einfach trennen ?!
Kann man also im großen und ganzen sagen ich muss das nicht bezahlen ?
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Habe das hier noch gefunden...
Eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag begründet keine Verpflichtung des Mieters, die Kosten größerer Reparaturen anteilig mitzutragen. 24 U 183/01 OLG Düsseldorf.
Kann ein Schaden nicht mehr repariert werden und ist deshalb eine Neuanschaffung erforderlich, oder ist die Reparatur teurer als 75 EUR, muss sich der Mieter im Rahmen der Reparaturklauseln nicht daran beteiligen.
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Ja scheint neu zu sein ! Tut das speziell was zur Sache ?
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Guten Abend zusammen,
ich habe von meinem Vermieter eine Rechnung erhalten von der ich denke das sie nicht gerechtfertigt ist, dazu gleich mehr.
Kurz zu meinem Mietvertrag, die Küche war von Anfang an in der Wohnung und ist somit also mit vermietet, und es gibt eine Reparatur Klausel mit 100 € und max 300 / Jahr.
Ich hatte seit ca 1-2 Jahren Probleme mit meinem Wasserhahn in der Küche, irgendwo war es Undicht, kurz nach der Benutzung hatte man immer eine kleine Pfütze rund um die Armatur.
Da ich selbst mal Gas und Wasserinstallateur gelernt habe und Handwerklich ganz geschickt bin schaue ich selbst nach solchen klein Reparaturen.Habe versucht das ganze mit Silikon zu dichten, was leider nichts brachte weil die undichte Stelle woanders lag. Danach habe ich ihn ausgebaut und geschaut ob ich Dichtungen wechseln kann, leider gab es an der Undichten stelle keine Dichtung.
Habe mich jetzt dann an den Vermieter gewendet da ich davon ausging das alte Verkalkte Armaturen die erneuert werden müssen Vermieter Sache ist.
Der Handwerker kam ein paar Tage später, und da er den Wasserhahn nicht Reparieren konnte wurde ein neuer Installiert.
Jetzt habe ich gestern eine Rechnung von meinem Vermieter bekommen in der ein Schlauch und die Arbeitszeit des Handwerkers aufgelistet ist . Er möchte von mir jetzt 90 € wegen dem Bagatellschaden, der Wasserhahn ist allerdings nicht aufgelistet.
Das ist doch kein Bagatellschaden mehr, oder irre ich mich !?Jetzt meine Frage an euch , darf er das ?
Ich habe ja schon einiges darüber gegoogelt, und denke auch das ich im Recht bin, aber wäre nicht schlecht wenn mier hier jemand was zu sagen kann.Danke
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Dankeschön für eure Hilfe.
Kann ich als davon ausgehen das mein Vermieter trotz dieser zusatz Klausel für die Neuanschaffung zuständig ist, und ich für die Instandsetzung, so wie auch da steht.
Ich möchte deswegen jetzt nicht unbedingt gleich zum Anwalt rennen, weiß jetzt allerdings auch nicht genau wie ich ihm das am besten sage das er mir glaubt...
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Im Mietvertrag steht auch ganz klar das ich für die Instandhaltung verantwortlich bin, von daher ging ich davon aus das eine Neuanschaffung Sache vom Vermieter ist.
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Was ist ihr Problem ! Ich habe freundlich um Hilfe gebeten und werde hier von ihnen blöd angemacht... Wenn ich so Oberschlau wie sie wäre müsste ich kein Forum besuchen...
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Wozu bin ich dann hier ?
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Hallo,
Hoffe das ist das richtige Forum für mein Anliegen !
Ich habe folgendes Problem mit meinem Vermieter, unsere Spülmaschine hat den Geist aufgegeben und jetzt ist die Frage wer muss bezahlen.
Der Vermieter hat im Mietvertrag unter Zusätzliche Vereinbarungen folgendes geschrieben.Die Einbauküche gehört nicht zur Mietsache sondern zum Hausinventar. Sollte ein Schaden entstehen ist der Mieter selber für die Instandsetzung verantwortlich.
Ist er damit nicht mehr in der Verantwortung ?
Laut der Vereinbarung bin ich für die Instandsetzung verantwortlich, das Gerät ist aber Kaput und es geht daher um eine Neuanschaffung.Und ist das Hausinventar nicht automatisch mitgemietet ? Hätte man hier nicht schreiben müssen das die Küche bereitgestellt wird oder ähnliches ?
Beim Einzug in die Wohnung war die Einbauküche bereits drinnen…
Danke für eure Hilfe...
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