Hallo,
Hoffe das ist das richtige Forum für mein Anliegen !
Ich habe folgendes Problem mit meinem Vermieter, unsere Spülmaschine hat den Geist aufgegeben und jetzt ist die Frage wer muss bezahlen.
Der Vermieter hat im Mietvertrag unter Zusätzliche Vereinbarungen folgendes geschrieben.
Die Einbauküche gehört nicht zur Mietsache sondern zum Hausinventar. Sollte ein Schaden entstehen ist der Mieter selber für die Instandsetzung verantwortlich.
Ist er damit nicht mehr in der Verantwortung ?
Laut der Vereinbarung bin ich für die Instandsetzung verantwortlich, das Gerät ist aber Kaput und es geht daher um eine Neuanschaffung.
Und ist das Hausinventar nicht automatisch mitgemietet ? Hätte man hier nicht schreiben müssen das die Küche bereitgestellt wird oder ähnliches ?
Beim Einzug in die Wohnung war die Einbauküche bereits drinnen…
Danke für eure Hilfe...