Hallo zusammen,
ich versuche mich kurz zu fassen, damit es übersichtlich bleibt.
Unsere Nebenkosten wurden seit Jahren nach der Fläche abgerechnet. In der Abrechnung für das Jahr 2013 wurden die Gebühren für den Müll auf Personen umgestellt. Damit hat sich die Gebühr für den Müll um 200€ erhöht. Laut unserem Mietvertrag ist eine Änderung des Verteilerschlüssels nach billigem Ermäßen erlaubt. Wir haben aber die Änderung nicht akzeptiert und uns auf den § 556a BGB bezogen - Unwirksamkeit zum Nachteil des Mieters, keine Benachrichtigung vor Beginn der Umstellung des Verteilerschlüssels, keine Erfassung nach Verursachung möglich.
Daraufhin bekamen wir eine Mieterhöhung und eine neue Jahresabrechnung. In der neuen Abrechnung ist der Verteilerschlüssel für den Müll weiterhin auf Personen gesetzt, die erhöhten Kosten von 200 € wurden ohne Begründung von dem zu nachzahlenden Betrag abgezogen.
Nun stellen sich für uns mehrere Fragen:
1. Müssen wir die Abrechnung so akzeptieren oder können wir eine neue Abrechnung mit dem alten Verteilerschlüssel fordern? Ist das nicht so, dass mit der Akzeptanz des nachzuzahlenden Betrages wir auch die Änderung des Verteilerschlüssels akzeptieren?
2. Ist die Umstellung des Verteilerschlüssels generell unwirksam und muss die Verwaltung für alle Mieter eine neue Abrechnung mit dem alten Verteilerschlüssel erstellen? (Keine Erfassung nach Verursachung möglich)
Die Änderung des Verteilerschlüssels wurde in der Eigentümerversammlung beschlossen.
Vielen Dank im Voraus
Phoenix