Hallo,
im Mai 2010 eine Wohnung als ALG II Empfänger angemietet.
Damals keine Ahnung von ALG II und das Wohnungsangebot abgegeben und es wurde genehmigt. Wir dachten dann wird auch die Kaution bezahlt.
Jetzt 4 Jahre später stellt sich heraus das dies nicht so ist. Aufgefallen ist es da der Vermieter die Kaution jetzt anmahnt. Das erste mal in 4 Jahren. Hätte er vorher gemahnt wäre reagiert worden.
Fragei: Ist die Forderung der Kaution jetzt nicht verjährt ?