Beiträge von Weejas

    Kein Nachbar kann unsere Vermieterin leiden und alle erzählen sie das gleiche dass ihr Vater nicht besonders nett zu ihr war.
    Das gibt ihr aber noch lange nicht das Recht sich im Leben als Arschloch zu präsentieren.

    Die kommt mit keinem zurecht. Wie gesagt wir verhalten und Vertragskonform und sind leise Mieter, weil wir selbst unsere Ruhe haben wollen.

    Wir können den Garten über unsere Terrasse erreichen.
    Es kann doch aber nicht sein, das ein Vermieter einfach seine Launen ausleben kann....

    Wir wollen einfach nur in Frieden wohnen....

    Wir suchen uns schon nebenbei ein Haus, was auch genau so bescheiden derzeit ist wie eine alternative Wohnung.

    Gar nichts da sie jegliche verbale Kommunikation ablehnt es geht nur auf die Nonverbale Kommunikation via Postweg, obwohl sie nur über uns Wohnt :)
    Hab ihr nun einen Brief geschrieben und um Erklärung gebeten.

    Aber wie ich sie kenne wird sie das ignorieren, das ist bei der Vermieterin Normalzustand.

    Gibt es als aller letzten weg, das ich mir das Recht erwirken kann, die Kelleraußentüre zu nutzen?
    Denn wir konnten sie bis gestern 1 Jahr ja nutzen da es eine Allgemeine Türe ist die nicht zu ihren Räumen führt, sondern die Außentüre der Kellerräume ist, worüber man dann in den Garten gelangt und diese Gartennutzung ist auch im Mietvertrag geregelt als Mitbenutzung. Zumal gleich am Ausgang des Kellers der Wäscheplatz ist wo man seine Wäsche aufhängen kann.

    Nun ist es halt sehr umständlich, entweder wir laufen ums Haus rum über die Haustüre oder über unsere Wohnung die im EG liegt und von da aus in den Garten zum Wäscheplatz.

    Sie will ja das Haus auch verkaufen und versucht es schon seit 5 Monaten ergebnislos und wir waren immer Vertragskonform und haben jegliche Anfrage zu Terminen mit Interessenten eingehalten und zugestimmt und den Interessenten sogar die Wohnung gezeigt, sie selbst war dabei nie Anwesend.

    Guten Tag

    Ich habe leider wieder ein Problem mit unserer Vermieterin.
    Seit heute habe ich Festgestellt, das sie die Kellertür die zum Garten führt verschlossen hat und diesen Schlüssel entfernt hat. Uns ist es nicht mehr möglich von unserem Keller in den Garten zu gelangen um z.B. Wäsche auf zu hängen. Wir müssten dann wieder in unsere Wohnung um von da aus in den Garten zu kommen.
    Auch ist das mit dem Kondenztrockner nun sehr umständlich, da hinter der Kellertüre ein Abfluss war, muss ich jetzt mit dem Behälter in unsere Wohnung und ihn dort entleeren.

    Frage, darf sie einfach ohne angaben von Gründen die Außentüre vom Keller verschließen und uns den Zugang verwehren?

    Ist es nicht richtig sich zu wehren wenn man sich Vertragskonform verhält und eine Gegenseite massiv versucht es einem so schwer wie möglich zu machen?

    Wie gesagt, sind wir froh wir sie nicht mehr erdulden müssen, hätten wir eine passende Wohnung in Aussicht, wären wir schon längst aus gezogen, leider ist in unserem Kreis es mit der Wohnungssuche derzeit nicht ganz einfach das passende zu finden. Und notdürftig erst einmal wohin ist auch keine Lösung, da man ja nicht seine Freizeit damit verbringen möchte, ständig um zu ziehen, es ist nicht nur die viele Arbeit die dort dann immer drin steckt sondern in der Regel auch nicht ein unbeachtlicher Geldbetrag der dort dann immer einfließt.

    Dokumentiert ist dieses ja auch nebst Foto vom Aushang des Zettels im Hausflur mit Datum.

    Wir lassen uns derzeit so einiges Gefallen, aber Grenzen gibt es hier natürlich auch für die Vermieterin. Empfindlich werde ich, wenn gegen unsere Privatsphäre massiv verstoßen wird. Was ein aufstellen einer Kamera in unserem Umfeld klar und deutlich ist.
    Zumal das glaube ich ein Straftatbestand darstellt glaube Stgb §201a

    Das war recht unverschämt von ihr.
    Soweit ich weiß, muss sie unsere Einwilligung holen, wenn wir sagen NEIN dann NEIN und nicht einfach machen und ne Info per Formlosen Zettel im Hausflur.
    Meine Lebensgefährtin wollte ja schon gleich zur Polizei gehen, aber ich sagte nein, ich weise sie schriftlich darauf hin.
    Vielleicht bin ich einfach zu nett für diese Welt

    Wie sehen sie die Sache mit dem Schornsteinfeger mit dem Betreten der Terrasse und Einsicht in unserem Wohnzimmer?
    Ob es ein Schornsteinfeger war mag mal dahingestellt. Aber eine Info seitens unserer Vermieterin wäre toll gewesen.

    Kannste doch machen, im Geschäftsleben gibt es keine Sentimentalitäten.

    Hab ich mir gedacht, sollte sowas erst mündlich gemacht werden oder es gar lieber schriftlich?
    Mündlich wird ich bei der eh nichts erreichen.

    Seltsam wurde sie letzte Woche zudem auch noch, eine Anzeige hab ich von abgesehen.
    Sie hat einfach eine Kamera in den Garten aufgestellt und plump einen Zettel in den Hausflur gehängt mit dem vermerk "Ich vermute Waschbären im Garten und es wurde eine Kamera aufgestellt"
    Mehr stand nicht da, da waren wir richtig sauer, da wir eine Gartennutzung im Mietvertrag vereinbart haben.

    Ich habe ihr schriftlich mitgeteilt, das wir das nicht dulden im Garten gefilmt oder fotografiert zu werden, und ihr eine Frist von 24 Stunden gesetzt die Kamera zu entfernen ansonsten würde wir rechtliche Schritte einleiten.

    Denke nicht das das Falsch war, aber es gibt gewisse Dinge, die wir uns dann auch nicht mehr bieten lassen.

    Noch ein Sache
    vor paar Tagen sprang ein Mann bei uns auf der Terrasse rum, und hat dort mit dem Zollstock abgemessen, als ich den Mann drauf ansprach kam folgende Antwort "ich bin nur der Schornsteinfeger und erstelle einen Energiepass"
    Er hatte einsicht in unser Wohnzimmer, wo wir manches mal auch mal nicht ganz so bekleidet sind man ist ja schließlich zu Hause und wenn man dann mit der Frau mal alleine ist.....:-)

    Da waren wir dann auch richtig angepisst auf gut deutsch.
    Ich denke nicht, das irgend jemand einfach so auf der Vermieterins Wunsch/Auftrag, einfach auf unsere gemieteten Fläche, wozu die Terrasse nun einmal gehört laut Mietvertag, betreten darf ohne Ankündigung.

    Wir sind einfach erst einmal nur froh, wenn wir diese Person los sind, schlimmer kann es glaub nimmer kommen

    Gott bewahre, aber Euer Hund wird nicht ewig leben...
    Noch'n Hinweis: "die derzeitige Besitzerin (unsere Vermieterin)" ist Hauseigentümerin. Besitzerin ist was anderes, Vermieterin kann auch eine dritte Person sein.

    Ewig nicht aber wer tut das schon.
    Die Lebenserwartung beträgt noch 4-5 Jahre für den Hund.
    Unsere Vermieterin ist Besitzer und Eigentümer der Immobilie.

    Eine vergleichbare wenn es nur um den Wohnraum gehen würde wäre die Wohnung über uns, leider nur mit Balkon und keinen direkten Zugang zum Garten mehr (logisch)
    Wir haben uns damals diese Wohnung ausgesucht, da wir einen Schäferhund haben der halt keine Treppen mehr steigen sollte (HD an der Hüfte) und diese auch nur noch schwer hoch kommt.

    Ergo die Wohnung im 1. OG würde für uns wegen dem Hund dann auch nicht mehr in Betracht kommen.

    Wir hatten ja gestern schon einmal besuch einer Interessentin, diese machte schon gleich deutlich das sie die Erdgeschosswohnung wenn sie schon EIN Haus kaufen wolle dieses auch im EG nutzen würde und den Mieter kündigen würde.
    Weiterhin weiss ich, das die derzeitige Besitzerin (unsere Vermieterin) im 1. OG auch nicht im Haus wohnen bleiben will und ausziehen wird, nach Hausverkauf.
    Aber nach einigen Worten wurde hier schnell klar, das sie das Haus nicht kaufen wird, die die Sanitärbereiche (Gäste WC und Badezimmer) nicht mit einem Rollstuhl befahrbar sind und sie für den Preis des Hauses nicht noch großartige Umbauarbeiten ausüben lassen möchte.
    Sie seih Heilpraktikerin und ihre Patienten sind teils im Rollstuhl.

    Dieses Haus hat einen Wert von 220000/250000 Euro.

    Wie gesagt die Wohnung im 1.OG ist genau baugleich wie unsere Wohnung (ca 98m² mit zusätzlichem Balkon), die Dachgeschosswohnung ist hingegen ganz anders, beträgt nur ca 50-60m² und eignet sich durch den Schnitt eher für eine Person.

    Durch den Besuch gestern bin ich halt schon ziemlich verunsichert, denke wer ist das nicht.
    Zumal wir zum Einzug auch einiges in die Wohnung investiert haben mit Absprache der Vermieterin
    Laminat in der Wohnung zu verlegen (Leider mündlich und mit zusage mündlich der Kostenübernahme bei Auszug)
    Ich bin hingegen der Investierung ja nu auch schlauer und mache nichts mehr ohne es schriftlich zu machen.


    Eine Sperrfrist (min. 3 Jahre) für Eigenbedarfskündigungen gibt es nur wenn Wohnungen während der Mietdauer in eine ETW umgewandelt und dann verkauft wurde.
    - Dieses trifft wohl auf uns dann nicht zu, da es ein 3 Parteienhaus seit Einzug und auch vorher darstellt und keine Eigentumswohnung pro Etage.

    Sind denn Ablesegeräte an den Heizungen oder wird hier per Quadratmeter abgerechnet?
    Wenn hier keine Zählereinheiten an den Heizkörpern angebracht sind kannst du mit deinem Holzofen heizen so viel wie du willst, Zahlen musst du die Heizkosten so oder so.

    Ich meine
    - Ab 3 Parteien müssen Zähler an den Heizkörpern sein ansonsten darf man die Heizkosten um 15% in der Abrechnung mit Ankündigung senken. (ich bitte um Korrektur falls es nicht stimmen sollte)

    Moin

    Wir haben ja schon seit einiger Zeit Probleme mit unserer Vermieterin ca 2 Monate nach unserem Einzug in diese Wohnung.
    Eingezogen sind wir zum 1.4.2014, Probleme kamen dann 2 Monate später wo sie dann nicht mehr ansprechbar ist und jeglicher Versuch scheiterte mit ihr noch zu Kommunizieren.

    Es folgte reger Schriftverkehr bis hin zur Abmahnung die aber dann völlig haltlos war da wir uns Vertragskonform verhalten.

    Letztendlich kam dann ein Brief mit dem Hausverkauf, und da war uns klar warum sie die ganze Zeit versucht hat uns irgendwie aus der Wohnung zu bekommen. Die Gerüchte im hier im Ort besagte bei Einzug das sie schon das Haus verkaufen wolle was sie aber abgestritten hatte, nun gut an dieser Situation jetzt lässt sich ja derzeit nichts ändern.

    Zum Haus
    Es ist ein 3 Parteienhaus in dem wir im Erdgeschoss mit Terrasse und Gartenmitbenutzung bezogen haben. Im ersten OG wohnt die Vermieterin selbst und die Wohnung im 1. OG ist exakt so geschnitten wie unsere nur mit wenigen Dachschrägen. Das 2. OG ist nicht vermietet.
    Es sind an der Haustüre 3 Klingeln und 3 Briefkästen.

    Zu meiner eigentlichen Frage
    Was kommt nun durch den Verkauf dieses Hauses auf uns zu?
    Darf der neue Eigentümer dann uns einfach so kündigen auch als Eigenbedarf?
    Denn wir haben ja die deutlich komfortablere Wohnung mit Terrasse und direkten Zugang zum Garten von der Terrasse aus.
    Wie viel Besichtigungstermine sind denn zumutbar und müssen wir dulden?
    Denn wir sind beide Berufstätig und arbeiten beide in Schicht.

    Einen Besichtigungstermin haben wir gestern den 3.1.2015 schon gehabt nur eine Interessentin der ich die Wohnung zeigen musste da die Vermieterin sich verweigert die Wohnung zu betreten.
    Es sei angemerkt das sie jeglichen Kontakt, bis auf Schriftverkehr mit uns verweigert.
    Sind wir verpflichtet die Wohnung zu zeigen oder ist das Aufgabe der Vermieterin?
    Denn wir finden das schon Frech das wir für unsere Wohnung die Führung machen sollen.

    Wäre für eine Aufklärung und Tipps sehr dankbar damit wir wissen woran wir sind.

    Werde Montag bei meiner Versicherung anrufen und mir die Kostenübernahme für eine Beratung bestätigen lassen.

    Ich denke das ich dann vom Anwalt erklärt bekomme, was sie nun wirklich darf und was nicht. Vor allem was ich darf und was nicht.

    Ist leider schade, dass man nun diesen weg gehen muss.

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