Kaution verjährt ?

  • Hallo,

    im Mai 2010 eine Wohnung als ALG II Empfänger angemietet.
    Damals keine Ahnung von ALG II und das Wohnungsangebot abgegeben und es wurde genehmigt. Wir dachten dann wird auch die Kaution bezahlt.

    Jetzt 4 Jahre später stellt sich heraus das dies nicht so ist. Aufgefallen ist es da der Vermieter die Kaution jetzt anmahnt. Das erste mal in 4 Jahren. Hätte er vorher gemahnt wäre reagiert worden.

    Fragei: Ist die Forderung der Kaution jetzt nicht verjährt ?


  • Fragei: Ist die Forderung der Kaution jetzt nicht verjährt ?


    Korrekt! Die Kaution unterliegt den Verjährungsfristen nach § 195 BGB und ist nach 3 Jahren verjährt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Korrekt! Die Kaution unterliegt den Verjährungsfristen nach § 195 BGB und ist nach 3 Jahren verjährt.


    Genau das hatte ich auch im Netz gefunden war mir aber unsicher. Meine eigene Anwältin behauptet aber das eine Kaution nicht verjähren würde.

    2 Mal editiert, zuletzt von Svitanok (17. Juni 2014 um 16:44)

  • Ist dem nicht so das Private Forderungen nicht nach 3 Jahren verjähren und Staatliche nach 30 Jahren?
    Oder bring ich da was durcheinander?

    Was ist eine staatliche Forderung? Der Zusammenhang entgeht mir hier auch.

    Eine Verjährungsfrist von 30 Jahren würde es nur geben, wenn die Forderung mittels Vollstreckungsbescheid tituliert worden wäre.
    Hier ist aber nur von einer Mahnung die Rede.

    Hier nochmal ein Urteil zu den Verjährungsfristen bei Kautionsforderungen:
    LG Darmstadt, Urteil vom 07.03.2007 – 4 O 529/06

    Zitat

    Meine eigene Anwältin behauptet aber das eine Kaution nicht verjähren würde.

    Ein Tipp: Such Dir eine neue Anwältin. Am besten eine vom Fach und keinen Wald- und Wiesenanwalt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (17. Juni 2014 um 17:39)

  • Ist dem nicht so das Private Forderungen nicht nach 3 Jahren verjähren und Staatliche nach 30 Jahren?
    Oder bring ich da was durcheinander?

    Alle Forderungen verjähren nach 3 Jahren wenn sie nicht geltend gemacht werden.

    Amtlich titulierte Forderungen (Mahnbescheid) können 30 Jahre lang eingefordert werden. Auch noch bei den Erben des Schuldners.

  • Alle Forderungen verjähren nach 3 Jahren wenn sie nicht geltend gemacht werden.

    Amtlich titulierte Forderungen (Mahnbescheid) können 30 Jahre lang eingefordert werden. Auch noch bei den Erben des Schuldners.

    Ja das meinte ich, hab ich was nicht richtig verstanden damals :)
    Passiert deswegen kann man ja nach fragen

  • Ein Tipp: Such Dir eine neue Anwältin. Am besten eine vom Fach und keinen Wald- und Wiesenanwalt.


    Die Anwältin hat recht, denn die Kaution verjährt nicht.... höchstens die Forderung nach Zahlung einer Kaution...:cool:

  • Es gab in der ganzen Zeit auch keine Mahnung aber die hätte sowieso nicht die Verjährung gehemmt oder ?

    Nein.

    Zitat

    Die Anwältin hat recht, denn die Kaution verjährt nicht.... höchstens die Forderung nach Zahlung einer Kaution...

    klug**** ;)

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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