Mieterhöhung geplant

  • Hallo alle zusammen,
    auch für unsere Wohnung soll es ab Oktober 2014 eine Mieterhöhung von vorerst 10 % geben und an die sehr gute Lage angepasst werden. Hier wurde in den letzten 4 Jahren sehr viel neu gebaut- meist Eigentum. Unsere EGWohnung 72 qm in einem 3 Familienhaus von 1938 ist energetisch teilsaniert-hat nur teilweise Wärmedämmung,eine 8 Jahre alte Einbauküche und eine Terrasse die nicht eben ist sowie eine ungedämmte Veranda. Warmes Wasser wird durch einen elektr. Broiler erzeugt, die Heizung funktioniert über eine ältere Gasheizung. der Keller ist feucht, Schimmel im Wohnbereich wurde bereits einmal fachgerecht entfernt, Wohneinheiten haben keinen Energiepass.Für das Gebäude soll es diesen geben.
    Ich weiß nicht ob es drei vergleichbare Wohnungen mit den aufgeführten Eckdaten und Mängeln gibt und der höhere Mietpreis gerechtfertigt ist. Der Vermieter bezieht sich im Schreiben nur auf ihm vorliegende Angaben. Diese wurden uns nicht mitgeschickt. Einen Mietspiegel gibt es derzeit für das Stadtgebiet und generell für die Stadt nicht. Unsere Nachbarn haben kein Schreiben über Mieterhöhung erhalten. Haben zwar keine Einbauküche aber einen Balkon und Wohnung ist etwas größer. Wir vermuten, dass der Vermieter uns loswerden möchte, da wir öfter s mal was zu bemängeln haben uns schon unbequem sein können. Aber wir haben in 6 Jahren Miete in Höhe von ca. 35.000 € gezahlt. Leider kümmert sich der Vermieter sehr wenig um sein Eigentum, da er selbst nicht in der Stadt wohnt. Was können wir tun und wie sollen wir uns verhalten?
    Vielen Dank für eure Antworten

  • Zitat

    Ich weiß nicht ob es drei vergleichbare Wohnungen mit den aufgeführten Eckdaten und Mängeln gibt und der höhere Mietpreis gerechtfertigt ist.


    Aber diese 3 Wohnungen müsste der Vermieter in seinem Mieterhöhungsbegehren genannt haben, wenn nicht, dann ist diese Mieterhöhung nicht gültig.

    Zitat

    Aber wir haben in 6 Jahren Miete in Höhe von ca. 35.000 € gezahlt.

    Was soll das denn jetzt? Es ist üblich, dass in Deutschland für das Wohnen in einer Wohnung Miete bezahlt wird.

    Zitat

    Was können wir tun und wie sollen wir uns verhalten?

    Wenn tatsächlich keine Vergleichswohnungen exakt beschrieben sind, dann ist der Brief auch kein förmliches Mieterhöhungsverlangen und ich würde garnichts machen, denn ich muss meinen Vermieter nicht auf seine Fehler aufmerksam machen.

    http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1011/101114.htm]Berliner Mieterverein Menu Mietermagazin[/url]

  • Zitat

    Was können wir tun und wie sollen wir uns verhalten?

    Der Mieterhöhung, wenn sie denn in Haus flattert, nicht zustimmen und vom, für diesen Fall gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

    Vorausgesetzt das Mieterhöhungsverlangen ist überhaupt wirksam.

  • Was können wir tun und wie sollen wir uns verhalten?


    Wartet doch erst mal das Schreiben des Vermieters ab und meldet Euch dann hier wieder.

  • Vielen dank für die Antworten...so ähnlich habe ich es auch gelesen. Ich wohne gerne in meinem Nest und ich möchte kein dauerhaft angespanntes Verhältnis zu meinem Vermieter. Still schweigen ist auch keine Lösung. Sollte ich ihn- kulanter weise- nicht auf gravierende Formfehler in seinem Schreiben aufmerksam machen? Übrigens unsrere Nachbarn haben kein Schreiben erhalten- wären eigentlich ein gutes Gegenbeispiel- meinerseite- wenn Vermieter auf Vergleichswohnungen verweist. Wie ist denn das mit der Gleichbehandlung von Mietern? Hat eigentlich ein Energie-, Bedarfs-oder Verbrauchsausweis für eine Wohnung Einfluß auf eine Mieterhöhung?

  • P.S. Weiß das Miete ggezahlt werden muss, finde es nur sehr Schade das dieses Geld meist nicht in die Werterhaltung einer so tollen Immobilie zurückfließt und um jede notwendige Reparatur und Instandsetzung gefeilscht wird.

  • Wie ist denn das mit der Gleichbehandlung von Mietern? Hat eigentlich ein Energie-, Bedarfs-oder Verbrauchsausweis für eine Wohnung Einfluß auf eine Mieterhöhung?

    Nö, der hat nur bei Neuvermietung oder Verkauf der Wohnung einen Einfluss.

  • Hallo zurück, hatte vergessen zu erwähnen- wir sollen einen neuen Mietvertrag bekommen, da mein Lebensgefährte einzieht.( Ehemann ist vor 2 Jahren verstorben). Neuer Mietvertrag= Neuvermietung mit Energieausweis? Ich finde für eine Umschreibung/ Ergänzung des alten Mietvertrages ausreichend.

  • Hallo zurück, hatte vergessen zu erwähnen- wir sollen einen neuen Mietvertrag bekommen, da mein Lebensgefährte einzieht.( Ehemann ist vor 2 Jahren verstorben). Neuer Mietvertrag= Neuvermietung mit Energieausweis? Ich finde für eine Umschreibung/ Ergänzung des alten Mietvertrages ausreichend.


    Du sagst es.

  • hab ich geahnt: für neuen Mietvertrag auch nicht bei Mieterhöhung- besteht auf beiden Seiten kein Rechtsanspruch.
    Wenn nun doch neuer Mietvertrag dann nur mit Vorlage Verbrauchsausweis?....möchten schon ganz gerne in der Wohnung bleiben.

  • Leider spitzt sich die Lage mit dem Vermieter zu
    neben dem schriftlichen Widerspruch teilte ich dem Vermieter im persönlichen Gespräch mit, dass ich laut § 558a widerspreche. Darauf antwortete Vermieter dass er keine Vergleichswohnungen findet. Mietspiegel gibt es nicht. Stadtteil mit 91 % Wohneigentum. Was nun? Weiterhin bezieht er seinen Wunsch auf Mietanpassung auch auf die „gehobene Ausstattung“ durch die mittlerweile über 10 Jahre alte Einbauküche. Diese wurde weder mit Möbeln noch Geräten im Mietvertrag erfasst. Die Wohnung wurde aber mit kompletter Einbauküche vermietet. Wir sind bisher immer davon ausgegangen, dass diese auch so zur Wohnung gehört, ansonsten hätten wir keinen Mietvertrag geschlossen. Was sollten wir auch mit einer halben EINBAU Küche ohne Geräte anfangen?
    Waren diesbezüglich ein bissel blauäugig und nun haben wir den Salat. Grund des Problems: Vermieter lehnt die bisher 1. Reparatur der Spülmaschine ab, die Geräte seien nicht Bestandteil der Küche. Was sollten wir mit einer halben EINBAU Küche ohne Geräte anfangen?
    Im Widerspruch habe ich erst einmal aufgefordert innerhalb der Erbengemeinschaft zu klären was nun zur Küche gehört oder nicht und dieses als Nachtrag zum Mietvertrag beizufügen. Einer Mieterhöhung habe ich vorerst nicht zugestimmt. EG Wohnung im 3 Familienhaus von 1938 teilsaniert mit stark durchfeuchteten Kellerräumen, an denen natürlich ICH Schuld bin weil ICH nicht lüfte oder falsch lüfte. Haben immer wieder seit 2010 auf diesen schlechten Zustand des Untergeschosses schriftlich hingewiesen das etwas unternommen werden muss. Momentan erfolgt die Trocknung des Kellers, da Schimmel festgestellt wurde. Da weiß man doch glatt woher der Wind weht.

  • Leider spitzt sich die Lage mit dem Vermieter zu
    neben dem schriftlichen Widerspruch teilte ich dem Vermieter im persönlichen Gespräch mit, dass ich laut § 558a widerspreche. Darauf antwortete Vermieter dass er keine Vergleichswohnungen findet. Mietspiegel gibt es nicht. Stadtteil mit 91 % Wohneigentum. Was nun? Weiterhin bezieht er seinen Wunsch auf Mietanpassung auch auf die „gehobene Ausstattung“ durch die mittlerweile über 10 Jahre alte Einbauküche. Diese wurde weder mit Möbeln noch Geräten im Mietvertrag erfasst. Die Wohnung wurde aber mit kompletter Einbauküche vermietet. Wir sind bisher immer davon ausgegangen, dass diese auch so zur Wohnung gehört, ansonsten hätten wir keinen Mietvertrag geschlossen. Waren diesbezüglich ein bissel blauäugig und nun haben wir den Salat. Grund des Problems: Vermieter lehnt die bisher 1. Reparatur der Spülmaschine ab, die Geräte seien nicht Bestandteil der Küche. Was sollten wir mit einer halben EINBAU Küche ohne Geräte anfangen?
    Im Widerspruch habe ich erst einmal aufgefordert innerhalb der Erbengemeinschaft zu klären was nun zur Küche gehört oder nicht und dieses als Nachtrag zum Mietvertrag beizufügen. Einer Mieterhöhung habe ich vorerst nicht zugestimmt. EG Wohnung im 3 Familienhaus von 1938 teilsaniert mit stark durchfeuchteten Kellerräumen, an denen natürlich ich Schuld bin weil ich nicht lüfte oder falsch lüfte. Haben immer wieder seit 2010 auf diesen schlechten Zustand des Untergeschosses schriftlich hingewiesen das etwas unternommen werden muss. Momentan erfolgt die Trocknung des Kellers, da Schimmel festgestellt wurde. Da weiß man doch glatt woher der Wind weht.

  • Leider spitzt sich die Lage mit dem Vermieter zu
    neben dem schriftlichen Widerspruch teilte ich dem Vermieter im persönlichen Gespräch mit, dass ich laut § 558a widerspreche. Darauf antwortete Vermieter dass er keine Vergleichswohnungen findet. Mietspiegel gibt es nicht. Stadtteil mit 91 % Wohneigentum. Was nun?


    Nix. Wenn er solche nicht findet und kein Mietspiegel existiert, dann muss er halt ein Gutachten in Auftrag geben zur Ermittlung der Vergleichsmieten. Ist aber nicht dein Problem und du musst ihn schon gar nicht auf seine Möglichkeiten hinweisen!



    Im Widerspruch habe ich erst einmal aufgefordert innerhalb der Erbengemeinschaft zu klären was nun zur Küche gehört oder nicht und dieses als Nachtrag zum Mietvertrag beizufügen.


    Braucht es alles gar nicht.
    a) denke ich, dass wenn nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist, die Küche komplett mit Geräten mitvermietet ist
    a) ist es schwierig bis unmöglich, die Instandhaltung/Instandsetzung auf den Mieter abzuwälzen.
    Also dem Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben den Mangel mitteilen und ihn mit angemessener Fristsetzung auffordern zur Vermeidung einer Mietminderung die Spülmaschine instand zu setzen. Dabei auf BGB § 536 hinweisen.

  • So sehe ich das auch und "wie gesehen so gemietet". Werde den Vermieter schriftlich auffordern die Reparatur durchzuführen. Blöd ist man das den Vermieter immer wieder auf Rechtsvorschriften hinweisen muss. Vielen dank für die Antworten. Schön das es das Forum gibt.

  • Hallo noch einmal zusammen,
    bin mit den Nerven am Ende und scheine es nicht mit Vermietern sondern Schildbürgern zu tun haben. Die Einbauküche ist nun doch kein Bestandteil des Mietvertages weil sie nicht im Übergabeprotokoll steht. Wem gehört Sie dann?....eine Reaparatur im vorigen Jahr einer defekten Aufhängung von einem Hängeschrank hat der Vermieter bezahlt. Wer bezahlt denn nun eine mögliche Reaparatur der Geräte? Ahne woher der Wind weht, Küche ist in 4 Jahren nach 25 Jahren komplett abgeschrieben und abgenutzt und Vermieter möchte keine neue reinstellen. Das ist für mich die logischste Erklärung aus Sicht des Vermieters.?
    Was nun?
    Danke für eure Antworten

  • Das Übergabeprotokoll hält nur den Istzustand der Wohnung fest. Bestandteile der Wohnung müssen nicht im Detail aufgeführt werden.
    Dann müsste auch jeder Wasserhahn, die Kloschüssel, die Wanne und etc. aufgeführt werden.
    Wie bereits gesagt, wenn nichts anderes vereinbart gehört die Einbauküche zur Wohnung und ist instandzuhalten.
    Lassen Sie sich nicht von der Krämerseele ander Zeug einreden.

  • Dann müsste auch jeder Wasserhahn, die Kloschüssel, die Wanne und etc. aufgeführt werden.

    Genau das hat er jedoch gemacht- bis auf die Armaturen-.... sage ich doch Schildbürger.

    Für mich ist das ziemlich mies und arglistig.

    Danke.... die Antwort hat mich bestärkt......ich werde so schnell nicht klein bei geben...... Weiß bzw. bin überzeugt dass ich Recht habe und es gibt notfalls dafür sogar Zeugen. Für mich ist das ziemlich mies und arglistig.

  • Hallo liebe Forum Leser,

    hier aktuell mal ein Feedback zur geplanten Mieterhöhung. Vermieter nimmt davon Abstand. Zu klären ist derzeit nur noch der Tatbestand Einbauküche und auch da bin ich guter Dinge. Es hat sich gezeigt nicht immer dem Vermieter klein bei zu geben sondern
    auch seine Rechte als Mieter anzubringen.
    Beste Grüße

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