Hallo liebes Forum,
Ich finde die Seite sehr informativ. Schön, dass es so etwas gibt. Vieles habe ich für mich bereits gewinnen können.
Vielleicht kann mir jemand beim Lösen einer Frage behilflich sein.
Ich wohne mit meinem Schatz in einer 4 Zi. Sozialwohnung in München. Wir haben drei Kinder.
Jetzt planen wir unsere Kinder für 3 bis max. 5 Jahre im außereuropäischen Ausland auf eine deutschsprachige Schule zu schicken, die vom Kultisministerium als gleichberechtigte Schule bezüglich Sprach- und Lernniveau mit dem Bundesland Hessen anerkannt ist.
Wir Eltern bleiben in Deutschland zwecks Arbeit und werden wohl abwechselnd für jeweils max. 2 Monate im Jahr die Kinder besuchen.
Da es sich jetzt um eine Sozialwohnung handelt, ist es dem Vermieter ( Hausverwaltung) möglich, 5€ pro Monat Mietaufschlag zu verlangen, da geplant ist, dass drei Kinder raus und zwei Untermieter rein. Wie gesagt, bleiben wir Eltern auch noch in der Wohnung.
Darf der Vermieter die erhöhte Miete beibehalten, wenn meine Kinder wieder zu uns einziehen oder gilt dann die alte Miete wieder, abgesehen von etwaigen erhöhten Betriebskosten?
Hat der Vermieter überhaupt ein Recht, den Mietaufschlag vorzunehmen, wo doch mehr Personen ausziehen als einziehen und die Wohnung von Kleinkindern eher mehr beansprucht wird als von Erwachsenen?
Vielen Dank für mögliche Antworten.
Liebe Grüße
Haid