Sozialwohnung - Untermiete - Mieterhöhung

  • Hallo liebes Forum,

    Ich finde die Seite sehr informativ. Schön, dass es so etwas gibt. Vieles habe ich für mich bereits gewinnen können.
    Vielleicht kann mir jemand beim Lösen einer Frage behilflich sein.

    Ich wohne mit meinem Schatz in einer 4 Zi. Sozialwohnung in München. Wir haben drei Kinder.

    Jetzt planen wir unsere Kinder für 3 bis max. 5 Jahre im außereuropäischen Ausland auf eine deutschsprachige Schule zu schicken, die vom Kultisministerium als gleichberechtigte Schule bezüglich Sprach- und Lernniveau mit dem Bundesland Hessen anerkannt ist.
    Wir Eltern bleiben in Deutschland zwecks Arbeit und werden wohl abwechselnd für jeweils max. 2 Monate im Jahr die Kinder besuchen.

    Da es sich jetzt um eine Sozialwohnung handelt, ist es dem Vermieter ( Hausverwaltung) möglich, 5€ pro Monat Mietaufschlag zu verlangen, da geplant ist, dass drei Kinder raus und zwei Untermieter rein. Wie gesagt, bleiben wir Eltern auch noch in der Wohnung.

    Darf der Vermieter die erhöhte Miete beibehalten, wenn meine Kinder wieder zu uns einziehen oder gilt dann die alte Miete wieder, abgesehen von etwaigen erhöhten Betriebskosten?
    Hat der Vermieter überhaupt ein Recht, den Mietaufschlag vorzunehmen, wo doch mehr Personen ausziehen als einziehen und die Wohnung von Kleinkindern eher mehr beansprucht wird als von Erwachsenen?

    Vielen Dank für mögliche Antworten.

    Liebe Grüße

    Haid

  • Das hat wohl weniger mit Mietrecht zu tun. Auskunft dürfte es beim Wohnungsamt, bzw. beim Sozialamt geben. Aber wie stellt ihr euch den Wechsel der Mitbewohner vor, soll der etwa fliegend vorgenommen werden, oder wollt ihr eure Kinder in der Besenkammer unterbringen, wenn die wieder zurück kommen?

  • Das hat wohl weniger mit Mietrecht zu tun. Auskunft dürfte es beim Wohnungsamt, bzw. beim Sozialamt geben.


    ... hätte ich ebenfalls geantwortet.

  • Hallo liebes Forum,

    Ich finde die Seite sehr informativ. Schön, dass es so etwas gibt. Vieles habe ich für mich bereits gewinnen können.
    Vielleicht kann mir jemand beim Lösen einer Frage behilflich sein.

    Ich wohne mit meinem Schatz in einer 4 Zi. Sozialwohnung in München. Wir haben drei Kinder.

    Jetzt planen wir unsere Kinder für 3 bis max. 5 Jahre im außereuropäischen Ausland auf eine deutschsprachige Schule zu schicken, die vom Kultisministerium als gleichberechtigte Schule bezüglich Sprach- und Lernniveau mit dem Bundesland Hessen anerkannt ist.
    Wir Eltern bleiben in Deutschland zwecks Arbeit und werden wohl abwechselnd für jeweils max. 2 Monate im Jahr die Kinder besuchen.

    Da es sich jetzt um eine Sozialwohnung handelt, ist es dem Vermieter ( Hausverwaltung) möglich, 5€ pro Monat Mietaufschlag zu verlangen, da geplant ist, dass drei Kinder raus und zwei Untermieter rein. Wie gesagt, bleiben wir Eltern auch noch in der Wohnung.

    Darf der Vermieter die erhöhte Miete beibehalten, wenn meine Kinder wieder zu uns einziehen oder gilt dann die alte Miete wieder, abgesehen von etwaigen erhöhten Betriebskosten?
    Hat der Vermieter überhaupt ein Recht, den Mietaufschlag vorzunehmen, wo doch mehr Personen ausziehen als einziehen und die Wohnung von Kleinkindern eher mehr beansprucht wird als von Erwachsenen?

    Vielen Dank für mögliche Antworten.

    Liebe Grüße

    Haid

    Hallo,

    eine Gegenfrage, wer zahlt das alles?

    Seid ihr überhaupt berechtigt eine Sozialwohnung zu bewohnen?

    Sehr merkwürdig?

    Gruß
    BHShuber

  • Zitat

    Hat der Vermieter überhaupt ein Recht, den Mietaufschlag vorzunehmen, wo doch mehr Personen ausziehen als einziehen und die Wohnung von Kleinkindern eher mehr beansprucht wird als von Erwachsenen?

    Ja, das Recht hat der Vermieter. Dieser Untermietzuschlag ist für den sozialen Wohnungsbau - im Gegensatz zum freifinanzierten - sogar gesetzlich geregelt.
    Nach § 26 (3) NMV kann der Vermieter hier um 5 € monatlich erhöhen.

    Dort ist explizit von der Untervermietung an Dritte die Rede. Die Tatsache, dass die Kinder ausziehen und dafür andere Personen einziehen, ist irrelevant.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge.

    Leipziger82
    Darf der Vermieter die erhöhte Miete beibehalten, wenn meine Kinder wieder zu uns einziehen oder gilt dann die alte Miete wieder, abgesehen von etwaigen erhöhten BetriebskosteN?

    Haben Sie da vielleicht eine Idee?

    Vielen Dank

    Haid

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