Hallo Berry, schon..... ich bedaure nur, dass man sich dafür vor Gericht treffen musste, das weitaus andere und wichtigere Dinge zu entscheiden hat. So ist das halt mit den "Wochenendvermietern".
Beiträge von Pummel
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Hallo liebe Mierechtforum Nutzer, meine letzten Beiträge zu dem Thema stammen aus 2014. Am 21.11.15 wurde durch Gerichtsurteil entschieden, das die Einbauküche mit samt Geräten als mit vermietet gilt, auch wenn Sie nicht expliziet im Mietvertrag aufgeführt ist. Lange hat es gedauert und der Vermieter hat sich einiges einfallen lassen , erst sei die Küche unser Eigentum gewesen, dann eine kostenlose Leihe und sollte mit Frist durch Vermieter ausgebaut werden, dann hätten wir uns plötzlich mit dem Vormieter geeinigt, dass wir die Küche von ihm übernommen haben. Sogar der Vormieter musste als Zeuge vor Gericht aussagen. Nachdem der Vermieter eine gütige Einigung ausgeschlagen hat, erhält er nun 14 Monate später seine Quittung, Schadenersatz + Gerichts und Anwaltskosten sind von ihm zu tragen. er muss einen gebrauchsfähigen und gleichwertigen Geschirrspüler bereitstellen.
Vielen Dank für die Tipps und Infos an das Forum -
Was soll denn dieser Abschreibungsunsinn.
Da wird wieder mal alles durcheinander geschmissen. Die Abschreibung von Gegenständen nach einer gewissen Zeit ist ein rein steuerlicher bzw. versicherungsrechtlicher Aspekt und hat mit Mietrecht wiedert mal nichts zu tun.
Kreative TE gibts hier manchmal recihlich.Ich möchte noch einmal darauf hinweisen , das die Küche von 1994 und damit in 5 Jahre komplett wertlos ist und ich keine Kleinreparaturen mehr zahlen muss. Wie der Vermieter dann mit dem Mangel umgeht ist dann ausschließlich seine Sache.
Auszug:Mietrechtlexikon.de
Nach einer Nutzungsdauer von 25 Jahren ist eine Einbauküche jedenfalls verbraucht, so daß der Mieter bei Beschädigung oder Entfernung nicht auf Schadensersatz haftet. LG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2001 , Az: 62 S 13/01 ; Quelle: Grundeigentum 2001, 1404. Das AG Saarlouis, hatte in seinem Urteil vom 27. Oktober 1993, Az: 24b C 893/91 eine 10jährigen Nutzungsdauer der Möbel (mit Kücheneinrichtung) angenommen. Eine starre Grenze bei der Nutzungsdauer gibt es sicher nicht. Es hängt vom Einzelfall ab. Eine 5-Köpfige Familie beansprucht eine Küche sicher wesentlich stärker, als ein Single.Liebe Grüße
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nicht alles ....aber vieles...sorry ist für mich unsachlich diskutiert und hat weniger mit meinem Anliegen zu tun.
Trotzdem vielen Dank für die Anwort und liebe Grüße Pummel
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Dann wird es wohl so sein:
Der Vermieter ist natürlich verpflichtet die Küche nach 5 Jahren auszutauschen, weil sie dann abgeschrieben ist. Deshalb gibt es in Deutschlands Mietwohnungen auch keine Küchen die älter sind als 5 Jahre.Übrigens, wenn ein Haus nach 50 Jahren abgeschrieben ist, muss der Vermieter es auch abreißen und neu bauen. Deshalb gibt es auch keine alten Häuser in Deutschland.
Die Ausgaben können die Vermieter aber irgendwie steuerlich verbuchen und kriegen alles ersetzt.
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Dann wird es wohl so sein:
Der Vermieter ist natürlich verpflichtet die Küche nach 5 Jahren auszutauschen, weil sie dann abgeschrieben ist. Deshalb gibt es in Deutschlands Mietwohnungen auch keine Küchen die älter sind als 5 Jahre.das ist für mich unsachlich diskutiert und hat mit meinem Anliegen weniger zu tun.
Übrigens, wenn ein Haus nach 50 Jahren abgeschrieben ist, muss der Vermieter es auch abreißen und neu bauen. Deshalb gibt es auch keine alten Häuser in Deutschland.Die Ausgaben können die Vermieter aber irgendwie steuerlich verbuchen und kriegen alles ersetzt.
Gruss
H H -
[quote='1']Naja, wenn du dich so toll auskennst, dann hättest du hier ja gar nicht erst fragen brauchen.
Ich kenn mich nicht aus, habe mich ledeglich etwas im Mietlexikon belesen und gehofft jemanden zu finden, der ähnliche Probleme hat. Für mich ist es die einzig logische Erklärung warum der Vermieter plötzlich Tatsachen einfach verdreht.
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Hallo noch einmal zurück... kann keine Mieterhöhung geben, die ist nach meiner Rechtsauffassung Bestandteil der jetzigen Miete. Vermieter scheut einfach die Kosten...denn in 5 Jahren ist die Küche praktisch komplett abgeschrieben und er wäre verpflichtet Austausch von Geräten und Mobiliar vorzunehmen ...daher scheint der Wind zu wehen....denn es ist keine kleine Küche. Ich wohne seit 2008 in der Wohnung und es waren bisher 2 Reparaturen an der Küche notwendig... die Aufhängung und der Geschirrspüler dessen Repartur wir im Aug selbst übernommen haben um weiter Schäden zu vermeiden. Das die Kosten der Aufhängung für die Schrankteile vom Vermieter übernommen wurden spricht aus meiner Sicht dafür, dass die Küche mit vermietet wurde. Diese Ausgaben hat er sicherlich irgendwie/ irgendwo steuerlich verbucht oder ersetzt bekommen. Seit heute weiß ich schon mal, das der Vermieter die Küche vom Vormieter abgelöst hat.
Widerspricht jeder Logik mir diese dann kostenlos zur Verfügung zu stellen.?
Mieterhöhungsbegehren beinhaltete in etwa..... aufgrund der ortsüblichen Miete und der Küchennutzung beabsichtigen wir die Miete um 10 % auf.... zu erhöhen. Weder 2 ausführliche Infos zur Vergleichsmiete oder Gutachten (Mietspiegel gibt es bei uns nicht) lagen bei, deshalb habe ich widersprochen. -
danke für die Antworten, habe auch keine Rechtsauskunft erwartet....nur Meinungen.
Ich werde diesbezüglich etwas anders verfahren.... momentan sammle ich Informationen vom Vormieter und ehemaligen Hausmeister.
Werde den Vermieter noch einmal anschreiben und ihm den Sachverhalt meinerseits darlegen, ihm ankündigen bei der nächsten Reparatur den Mangel anzuzeigen mit der Bitte diesen mit Frist von 3 Wochen zu beheben. Erfolgt das nicht werde ich mit Hilfe eines Anwalts die Grundmiete prozentual kürzen. Ich weiß das ich im Recht bin, aber wie es in Deutschland meistens ist-Recht haben und Recht bekommen- sind zweierlei Maß. Ich finde das Verhalten des Vermieters schon sehr arglistig. -
Sorry, kleiner Schreibfehler im Antworttext muss natürlich heißen:........hätte das bei Einzug schriftlich festgehalten werden müssen und ich hätte auch nicht die Reparatur des Geschirrspülers verlangt.
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....was u.U. vom Vermieter zu beweisen wäre... Leider entspricht der dargestellte Sachverhalt des Vermieters schlichtweg nicht den Tatsachen. Mein verst. Mann und ich haben zuvor jeweils WG mit EBK bewohnt. Unter diesem Gesichtspunkt haben wir die gemeinsame Wohnung angemietet. Es gab keinerlei mündliche Absprachen. Uns wurde nie die Küche kostenlos überlassen oder angeboten diese zu entsorgen wenn wir sie nicht nutzen wollen. Wenn dem so wäre , hätte das bei Einzug auch in die Reparatur des Geschirrspülers, bei dem wir uns durch die Beteiligung der Kleinreparaturen mit beteiligt hätten, verlangt.
Eine Reparatur einer defekten Aufhängung eines Küchenschrankes 2013 wurde auch anstandslos vom Vermieter übernommen. Deshalb sehe ich auch nicht ein, irgendwelche Kosten durch Abnutzung und täglichen Gebrauch der Küche zu bezahlen.
Das Mieterhöhungsbegehren 05/2014 zur Anpassung auf die ortsübliche Miete bezieht sich auch auf die gehobene Ausstattung durch die besagte Küchennutzung. Mittlerweile wurde diese Mietanpassung jedoch zurückgenommen.....Bleibt mir wirklich nur der Rechtsweg?
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Hallo liebe Forennutzer,
seit einiger Zeit gibt es Streit um die vorhandene Einbauküche (1994). Ein Gerät ist defekt. Wir haben den Mangel angezeigt und uns wurde mitgeteilt, dass die Küche nicht Bestandteil Wohnung sei. Die Wohnung wurde uns aber 2008 mit eben diese Küche vermietet. Auf mein Schreiben, das Die Küche mit Unterzeichnung des Vertrages als mit vermietet gilt, egal ob Sue im Übergabeprotokoll oder Vertrag stehet, reagierte der Vermieter wie folgt:"Die Einbauküche des Vormieters ist nicht Bestandteil wurde Ihnen während des Besichtigungstermins angeboten. Als Vermieterinnen überließen wir Ihnen die Wahl: entweder wir entsorgen die Küchenzeile restlos oder Sie übernehmen sie kostenlos, womit sie kein Bestandteil des Mietvertrages ist. Somit vertreten wir weiterhin die Auffassung dass die Küche Ihr Eigentum ist und wir keinerlei Gewährleistungspflichten unterliegen. Sie können gern ein Gericht mit einer endgültigen Entscheidung beauftragen."
Was kann ich tun? Freue mich auf eure Antworten
Liebe Grüße Pummel
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Hallo liebe Forum Leser,
hier aktuell mal ein Feedback zur geplanten Mieterhöhung. Vermieter nimmt davon Abstand. Zu klären ist derzeit nur noch der Tatbestand Einbauküche und auch da bin ich guter Dinge. Es hat sich gezeigt nicht immer dem Vermieter klein bei zu geben sondern
auch seine Rechte als Mieter anzubringen.
Beste Grüße -
noch mal zur Verfeinerung...Küche steht weder im Mietvertrag noch im Übergabeprotokoll... ist das generell relevant?
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Dann müsste auch jeder Wasserhahn, die Kloschüssel, die Wanne und etc. aufgeführt werden.
Genau das hat er jedoch gemacht- bis auf die Armaturen-.... sage ich doch Schildbürger.
Für mich ist das ziemlich mies und arglistig.
Danke.... die Antwort hat mich bestärkt......ich werde so schnell nicht klein bei geben...... Weiß bzw. bin überzeugt dass ich Recht habe und es gibt notfalls dafür sogar Zeugen. Für mich ist das ziemlich mies und arglistig.
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Hallo noch einmal zusammen,
bin mit den Nerven am Ende und scheine es nicht mit Vermietern sondern Schildbürgern zu tun haben. Die Einbauküche ist nun doch kein Bestandteil des Mietvertages weil sie nicht im Übergabeprotokoll steht. Wem gehört Sie dann?....eine Reaparatur im vorigen Jahr einer defekten Aufhängung von einem Hängeschrank hat der Vermieter bezahlt. Wer bezahlt denn nun eine mögliche Reaparatur der Geräte? Ahne woher der Wind weht, Küche ist in 4 Jahren nach 25 Jahren komplett abgeschrieben und abgenutzt und Vermieter möchte keine neue reinstellen. Das ist für mich die logischste Erklärung aus Sicht des Vermieters.?
Was nun?
Danke für eure Antworten -
Hallo und Dank für die Antwort.
habe kein Problem mit dem Putzen, die Treppenreinigung erledige ich nach wie vor selbst, für alles andere müssten einfach klare Regeln mit den anderen Mietparteien her... und ich hätte gerne selbst einen Hausmeister beauftragt, der muss trotzdem vorab wissen was er zu erledigen hat. Und bis zu heutigem Zeitpunkt weiß ich das nicht.
Eine Leistungsbeschreibung habe ich schon mal angefordert, bis dahin bezahle ich auch keine Leistungen.
Mal schauen wie der reagiert.Weiß das Vermieter nicht den billigsten Anbieter nehmen muss, aber eben auch nicht den teuersten.
MFG Pummel -
Hallo liebe Forum Nutzer,
Leider komme ich bei diesem Thema an meine Grenzen, weil ich kaum Infos finde.Es gibt wieder einmal Streitigkeiten mit dem Vermieter. in Stichpunkten zähle ich einmal auf
Vermieter weist uns als einzige Mietpartei - im Haus befinden sich Mieteinheiten-für die Feuchtigkeit und Nässe in den Kelleräumen zu, welche jedoch Bauwerks - und Klima bedingt auftritt. Wir sind natürlich nicht in der Lage sorgsam mit diesen Räumen umzugehen und lüften nicht richtig. Neben erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen und Montagearbeit meines Mannes haben wir dem Vermieter mitgeteilt, keine allgemeine Reinigungsarbeiten im und ums Haus ausführen werden und erklärt prinzipiell unser Einverständnis zur Beauftragung eines Hausmeisterdienstes gegeben. Wir erhielten gestern ein Schreiben , darin steht aus rechtsungültigem Kündigungsgrund und zur Abwendung weiterer Schäden haben wir einen Hausmeister beauftragt. Die Kosten in Höhe von 36.6€ ( sicherlich pauschal berechnet 0,50€ X qm) sind ab Okt. zu den laufenden ergänzend zu zahlen. Eine Leistungsbeschreibung über Art, Umfang; Rhythmus der durchzuführenden Arbeiten wurde nicht beigefügt. Als Zusatz wurde vermerkt sollten sich die anderen Mieter dafür entscheiden auch diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, können sich die Kosten noch verändern.
Seit mehreren Jahren gibt es nämlich keine klaren Regeln welcher Mieter was, wann und wie zu reinigen hat. Das hat der Vermieter immer vernachlässigt und hingenommen.
Ich habe die Befürchtung, dass die anderen Mieter Garnichts machen werden, weil gibt ja in regelmäßigen Abständen den Hausmeister, den ich dann bezahle. Egal ob davor geputzt und gereinigt wurde.Fragen:
Muss Vermieter Leistungsbeschreibung vorlegen, ich will schon wissen welche Dienstleistung ich bezahlen soll
Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit zweifle ich an, wie kann ich das am schnellsten beweisen?
Betriebskostenspiegel gibt es nicht
Habe ich das Recht mir selbst einen Dienstleister zu suchen?
Was kann ich sonst noch tun?Vielen Dank für eure Beiträge und Antworten
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So sehe ich das auch und "wie gesehen so gemietet". Werde den Vermieter schriftlich auffordern die Reparatur durchzuführen. Blöd ist man das den Vermieter immer wieder auf Rechtsvorschriften hinweisen muss. Vielen dank für die Antworten. Schön das es das Forum gibt.
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Leider spitzt sich die Lage mit dem Vermieter zu
neben dem schriftlichen Widerspruch teilte ich dem Vermieter im persönlichen Gespräch mit, dass ich laut § 558a widerspreche. Darauf antwortete Vermieter dass er keine Vergleichswohnungen findet. Mietspiegel gibt es nicht. Stadtteil mit 91 % Wohneigentum. Was nun? Weiterhin bezieht er seinen Wunsch auf Mietanpassung auch auf die „gehobene Ausstattung“ durch die mittlerweile über 10 Jahre alte Einbauküche. Diese wurde weder mit Möbeln noch Geräten im Mietvertrag erfasst. Die Wohnung wurde aber mit kompletter Einbauküche vermietet. Wir sind bisher immer davon ausgegangen, dass diese auch so zur Wohnung gehört, ansonsten hätten wir keinen Mietvertrag geschlossen. Waren diesbezüglich ein bissel blauäugig und nun haben wir den Salat. Grund des Problems: Vermieter lehnt die bisher 1. Reparatur der Spülmaschine ab, die Geräte seien nicht Bestandteil der Küche. Was sollten wir mit einer halben EINBAU Küche ohne Geräte anfangen?
Im Widerspruch habe ich erst einmal aufgefordert innerhalb der Erbengemeinschaft zu klären was nun zur Küche gehört oder nicht und dieses als Nachtrag zum Mietvertrag beizufügen. Einer Mieterhöhung habe ich vorerst nicht zugestimmt. EG Wohnung im 3 Familienhaus von 1938 teilsaniert mit stark durchfeuchteten Kellerräumen, an denen natürlich ich Schuld bin weil ich nicht lüfte oder falsch lüfte. Haben immer wieder seit 2010 auf diesen schlechten Zustand des Untergeschosses schriftlich hingewiesen das etwas unternommen werden muss. Momentan erfolgt die Trocknung des Kellers, da Schimmel festgestellt wurde. Da weiß man doch glatt woher der Wind weht.
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