Hallo,
wir haben seit ca. 2 Jahren ein Haus mit Grundstück gemietet, auf dem sich ein Carpot befand und eine gepflasterte Hofeinfahrt. Damit wir unseren Wohnwagen mit auf dem Grundstück abstellen können, hat unser Vermieter das Carpot abgerissen. Nun steht der Wohnwagen seit über 1 1/2 Jahren auf dem ehemaligen Carpotstellplatz und unser Auto auf der Hofeinfahrt davor. Beides befindet sich auf dem Grundstück des Hauses, das wir gemietet haben. Wir sind alleinige Mieter. Der Vermieter hat sein Haus/Grundstück nebenan und auf unserem Grundstück über eine Tür in seinem Zaun einen Zugang zu seinem Gartenteich (auf unserem Grundstück). Große Blumenkübel haben diesen Bereich, den unser Vermieter nutzt abgegrenzt.
Soweit so gut. Nun hat sich der Vermieter in den Kopf gesetzt, den Teil den er nutzt großzügig einzuzäunen, was er während unserer Urlaubsabwesenheit in die Tat umgesetzt hat, obwohl wir nicht damit einverstanden waren, da hierdurch unsere Terrasse teilweise eingezäunt wird. Doch das ist nicht das Problem, zu dem komme ich jetzt.
Unser Vermieter möchte uns nun vorschreiben, dass wir den Wohnwagen nicht mehr auf unserem von uns gemieteten Stellplatz abstellen dürfen und in unserer Hofeinfahrt (auf der wir mit seinem Einverständnis das Pflaster erweitert haben) darf kein Fahrzeug mehr stehen. Wohlgemerkt, beides befindet sich auf unserem gemieteten Grundstück. (Zitat: .... zusätzlich vermietet werden Stellplatz Nr. 1..... Der Mieter ist berechtigt folgende Einrichtungen nach Maßgabe der Hausordnung mitzubenutzen: Waschküche, Garten... [hier zur Erinnerung: wir sind Alleinmieter]).
Meine Frage... Darf uns der Vermieter diese Vorschriften machen?
Mit freundlichen Grüßen
Beldaran