Beiträge von Beldaran

    Sooo.... das Ganze ist nun längst erledigt. Leider kann ich Euch nicht sagen, wie der Richter entschieden hätte (wir hatten allerdings gute Chancen) wir sind ausgezogen. Der Wohnwagen stand bis zum Auszug auf "unserem" Grundstück. Nun haben wir uns um 100 % verbessert und sind glücklich und zufrieden in unserem neuen Haus. Ich kann nur empfehlen den Weg zu gehen, der für die eigenen Nerven am Besten ist. Um die Nachbarn tut es mir/uns allerdings leid... die waren echt nett :o

    Euch allen ein gutes Wochendende...
    Lieben Gruß... Beldaran

    So... mal einen Zwischenstand... laut Fachfrau hat der Vermieter kein Recht uns vorzuschreiben, dass der Wohnwagen weg muss. Es wäre nur dann möglich, wenn es sich um ein Fahrzeug handeln würde, dass z.B. Motoröl verlieren könnte und auf einem unbefestigtem Untergrund stehen würde. Beides ist nicht der Fall und so ein Wohnwagen kann höchstens mal Speiseöl verlieren ;)
    Das Auto steht auf "unserem" Grundstück auf einem befestigtem Platz und darf insofern auch weiter stehen bleiben.
    Außerdem darf der Vermieter sich nicht einfach so auf unserem Grundstück aufhalten, das ist Hausfriedensbruch und wir könnten sogar darauf bestehen, dass der Zaun abgebaut wird.
    Eigentlich wollten wir ihn dulden, aber der Vermieter wird immer penetranter in seinen unrechten Forderungen. Insofern müssen wir ihm wohl Grenzen aufzeigen, da wir noch ein wenig dort wohnen müssen. So schnell ist uns ein Umzug nicht möglich... Leider!

    Lieben Gruß.... Beldaran

    Also nur mal zur Verdeutlichung, es handelt sich wirklich um ein abgeschlossenes Grundstück mit Häuschen darauf. Der Vermieter wohnt in seinem Häuschen am angrenzenden Grundstück, getrennt durch Zaun (mit einem Türchen in unseren Garten). Die Hofeinfahrt, um die es geht ist auf unserem Grundstück. Wir wohnen in dem Haus, in dem früher der Schwiegervater wohnte. Der Vermieter hat noch nicht verstanden, dass wir diese familiäre Nähe, die er von früher kennt nicht wünschen.

    Jedenfalls geht es jetzt erstmal zum Fachmann, und nebenbei sehen wir uns nach was Besserem um. Es taugt einfach nicht, wenn der Vermieter so nah wohnt.

    Euch auf jeden Fall danke für Bestätigungen/Hinweise/Anregungen. :)

    Hallo,
    wir haben seit ca. 2 Jahren ein Haus mit Grundstück gemietet, auf dem sich ein Carpot befand und eine gepflasterte Hofeinfahrt. Damit wir unseren Wohnwagen mit auf dem Grundstück abstellen können, hat unser Vermieter das Carpot abgerissen. Nun steht der Wohnwagen seit über 1 1/2 Jahren auf dem ehemaligen Carpotstellplatz und unser Auto auf der Hofeinfahrt davor. Beides befindet sich auf dem Grundstück des Hauses, das wir gemietet haben. Wir sind alleinige Mieter. Der Vermieter hat sein Haus/Grundstück nebenan und auf unserem Grundstück über eine Tür in seinem Zaun einen Zugang zu seinem Gartenteich (auf unserem Grundstück). Große Blumenkübel haben diesen Bereich, den unser Vermieter nutzt abgegrenzt.
    Soweit so gut. Nun hat sich der Vermieter in den Kopf gesetzt, den Teil den er nutzt großzügig einzuzäunen, was er während unserer Urlaubsabwesenheit in die Tat umgesetzt hat, obwohl wir nicht damit einverstanden waren, da hierdurch unsere Terrasse teilweise eingezäunt wird. Doch das ist nicht das Problem, zu dem komme ich jetzt.

    Unser Vermieter möchte uns nun vorschreiben, dass wir den Wohnwagen nicht mehr auf unserem von uns gemieteten Stellplatz abstellen dürfen und in unserer Hofeinfahrt (auf der wir mit seinem Einverständnis das Pflaster erweitert haben) darf kein Fahrzeug mehr stehen. Wohlgemerkt, beides befindet sich auf unserem gemieteten Grundstück. (Zitat: .... zusätzlich vermietet werden Stellplatz Nr. 1..... Der Mieter ist berechtigt folgende Einrichtungen nach Maßgabe der Hausordnung mitzubenutzen: Waschküche, Garten... [hier zur Erinnerung: wir sind Alleinmieter]).

    Meine Frage... Darf uns der Vermieter diese Vorschriften machen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Beldaran

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!