Der Vermieter hat einfach einen Standardmietvertrag genommen. Vermietet werden das nur von unserer Terrasse aus begehbare anhängende frühere Waschhäuschen, das jetzt ausschließlich von uns als "Schuppen" genutzt wird. Der Garten umschließt unser gemietetes Häuschen von 2 Seiten und liegt innerhalb "unserer" Grundstücksgrenze. Ich denke das verdeutlicht es besser.
Ich hatte das gleiche Problem und habe den kürzeren gezogen.Lese dir mal den Mietvertrag richtig durch.Bei mir stand immer eine MITBENUTZUNG drin und nicht ALLEINBENUTZUNG. Das ist der kleine unterschied.
Und dann finde ich es immer besser den Kontakt zum Vermieter zu suchen als in der Öffendlichkeit.
Überlege mal ob Du im recht bist oder nicht
Ich spreche nur aus erfahrung