Beiträge von Lieverges

    Der Vermieter hat einfach einen Standardmietvertrag genommen. Vermietet werden das nur von unserer Terrasse aus begehbare anhängende frühere Waschhäuschen, das jetzt ausschließlich von uns als "Schuppen" genutzt wird. Der Garten umschließt unser gemietetes Häuschen von 2 Seiten und liegt innerhalb "unserer" Grundstücksgrenze. Ich denke das verdeutlicht es besser.


    Ich hatte das gleiche Problem und habe den kürzeren gezogen.Lese dir mal den Mietvertrag richtig durch.Bei mir stand immer eine MITBENUTZUNG drin und nicht ALLEINBENUTZUNG. Das ist der kleine unterschied.
    Und dann finde ich es immer besser den Kontakt zum Vermieter zu suchen als in der Öffendlichkeit.
    Überlege mal ob Du im recht bist oder nicht
    Ich spreche nur aus erfahrung

    Danke für die Rückmeldung.

    Ich bin davon Überzeugt das der Vermieter weiss was er darf und was nicht. Ich würde Ihnen raten sich was neues zu suchen. Denn ich habe das gleiche hinter mir. Ich habe leider den kürzeren gezogen. Denn im Mietvertrag hieß es eine MITBENUTZUNG und nicht ALLEINBENUTZER.
    Lesen Sie sich Ihren Vertrag noch mal richtig durch bevor Sie ein Urteil fällen.Vor allem finde ich es nicht richtig sowas öffentlich zu Schreiben.Ich regele alles mit einem Persönlichen gespräch :)

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