Welche Rechte habe ich bzgl. gemietetem Haus mit Garten und Stellplatz?

  • Hallo,
    wir haben seit ca. 2 Jahren ein Haus mit Grundstück gemietet, auf dem sich ein Carpot befand und eine gepflasterte Hofeinfahrt. Damit wir unseren Wohnwagen mit auf dem Grundstück abstellen können, hat unser Vermieter das Carpot abgerissen. Nun steht der Wohnwagen seit über 1 1/2 Jahren auf dem ehemaligen Carpotstellplatz und unser Auto auf der Hofeinfahrt davor. Beides befindet sich auf dem Grundstück des Hauses, das wir gemietet haben. Wir sind alleinige Mieter. Der Vermieter hat sein Haus/Grundstück nebenan und auf unserem Grundstück über eine Tür in seinem Zaun einen Zugang zu seinem Gartenteich (auf unserem Grundstück). Große Blumenkübel haben diesen Bereich, den unser Vermieter nutzt abgegrenzt.
    Soweit so gut. Nun hat sich der Vermieter in den Kopf gesetzt, den Teil den er nutzt großzügig einzuzäunen, was er während unserer Urlaubsabwesenheit in die Tat umgesetzt hat, obwohl wir nicht damit einverstanden waren, da hierdurch unsere Terrasse teilweise eingezäunt wird. Doch das ist nicht das Problem, zu dem komme ich jetzt.

    Unser Vermieter möchte uns nun vorschreiben, dass wir den Wohnwagen nicht mehr auf unserem von uns gemieteten Stellplatz abstellen dürfen und in unserer Hofeinfahrt (auf der wir mit seinem Einverständnis das Pflaster erweitert haben) darf kein Fahrzeug mehr stehen. Wohlgemerkt, beides befindet sich auf unserem gemieteten Grundstück. (Zitat: .... zusätzlich vermietet werden Stellplatz Nr. 1..... Der Mieter ist berechtigt folgende Einrichtungen nach Maßgabe der Hausordnung mitzubenutzen: Waschküche, Garten... [hier zur Erinnerung: wir sind Alleinmieter]).

    Meine Frage... Darf uns der Vermieter diese Vorschriften machen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Beldaran

  • Nein! Er hat zwar ein Recht darauf, bauliche Veränderungen am Grundstück im zulässigen Rahmen zu untersagen. Das gilt aber nicht, wie Sie das Grundstück nutzen.

    Wenn der Garten Bestandteil des Mietvertrages ist und es keine Festlegung über eine mögliche Mitbenutzung eines Teils des Grundstückes gibt, haben Sie das alleinige Verfügungsrecht über die gemietete Sache.

    Weisen Sie den Vermieter daraufhin und machen Sie ihm klar, das das Betreten des Gartens nur mit Ihrer Erlaubnis erfolgen kann, ansonsten drohen ihm mit Anzeige wegen Hausfriedesbruch.

    Lach: Vielleicht kann er auch mal seine Wohnstube nach Ihren Wünschen einrichten

  • Anscheinend wurde hier aber nicht das komplette Haus und vielleicht auch nicht das komplette Grundstück gemietet. Warum sonst sollte z.B. die Garten- und Waschküchenmitbenutzung im Mietvertrag vereinbart sein?

    Dass es hier Einschränkungen geben könnte, wird auch nicht vom Umstand, Alleinmieter zu sein, automatisch ausgeschlossen.

  • Beides befindet sich auf dem Grundstück des Hauses, das wir gemietet haben. Wir sind alleinige Mieter.

    Mein Beitrag bezieht sich ausschliesslich auf die Angaben des Fragestellers.
    Es ist nicht meine Absicht alle möglichen Optionen hier durchzuorakeln. Ich hatte mich diesbezüglich schon mal geäußert.
    Es verwirrt nur.

  • Der Vermieter hat einfach einen Standardmietvertrag genommen. Vermietet werden das nur von unserer Terrasse aus begehbare anhängende frühere Waschhäuschen, das jetzt ausschließlich von uns als "Schuppen" genutzt wird. Der Garten umschließt unser gemietetes Häuschen von 2 Seiten und liegt innerhalb "unserer" Grundstücksgrenze. Ich denke das verdeutlicht es besser.

  • Anscheinend wurde hier aber nicht das komplette Haus und vielleicht auch nicht das komplette Grundstück gemietet. Warum sonst sollte z.B. die Garten- und Waschküchenmitbenutzung im Mietvertrag vereinbart sein?
    Dass es hier Einschränkungen geben könnte, wird auch nicht vom Umstand, Alleinmieter zu sein, automatisch ausgeschlossen.


    Genauso isses. Der Fragesteller sollte mit seinem MV, Grundstücksskizze und evtl. Fotos mal zu einem Fachanwalt gehen, welcher auch evtl. Spitzfindigkeiten entdecken könnte.

  • Mein Beitrag bezieht sich ausschliesslich auf die Angaben des Fragestellers.


    Meine Aussagen waren nicht speziell auf Dein Posting bezogen, auch wenn es mir in seiner dargelegten Deutlichkeit, dass der Vermieter nichts zu melden hat, zu diesem frühen Zeitpunkt zu gewagt erscheint.

    Und das, worauf ich mich bezog, hatte ich auch nicht in der Lotterie gewonnen, sondern es steht im Eingangsposting. ;)

    Die Möglichkeit, dass der Vermieter berechtigterweise versucht haben könnte, z.B. das Abstellen von Fahrzeugen in der Hofeinfahrt zu untersagen, ist für mich immer noch gegeben. Auch die Ergänzung des Threaderstellers gibt immer noch keinen Aufschluss darüber, ob der Vermieter noch Verfügungsgewalt z.B. über die Hofeinfahrt hat oder nicht.

    Es ist nicht meine Absicht alle möglichen Optionen hier durchzuorakeln. Ich hatte mich diesbezüglich schon mal geäußert. Es verwirrt nur.


    Offensichtliche Unklarheiten zu hinterfragen halte ich nicht für verwirrend, sondern für notwendig und der Klärung dienend (vorausgesetzt es kommen auch Antworten).

    Es ist somit sicherlich keine Orakelei, den Threadersteller auf mögliche Stolpersteine in seiner Argumentation ("ich bin doch Alleinmieter") hinzuweisen. Nichts anderes hatte ich getan.

    Aber das kann ja jeder halten wie er möchte ... :)

  • Also nur mal zur Verdeutlichung, es handelt sich wirklich um ein abgeschlossenes Grundstück mit Häuschen darauf. Der Vermieter wohnt in seinem Häuschen am angrenzenden Grundstück, getrennt durch Zaun (mit einem Türchen in unseren Garten). Die Hofeinfahrt, um die es geht ist auf unserem Grundstück. Wir wohnen in dem Haus, in dem früher der Schwiegervater wohnte. Der Vermieter hat noch nicht verstanden, dass wir diese familiäre Nähe, die er von früher kennt nicht wünschen.

    Jedenfalls geht es jetzt erstmal zum Fachmann, und nebenbei sehen wir uns nach was Besserem um. Es taugt einfach nicht, wenn der Vermieter so nah wohnt.

    Euch auf jeden Fall danke für Bestätigungen/Hinweise/Anregungen. :)

  • Beldaran:

    "Jedenfalls geht es jetzt erstmal zum Fachmann, und nebenbei sehen wir uns nach was Besserem um."
    - Über den Fortgang könntest Du uns gerne berichten.

    "Es taugt einfach nicht, wenn der Vermieter so nah wohnt."
    - Trifft wohl oftmals zu...

  • So... mal einen Zwischenstand... laut Fachfrau hat der Vermieter kein Recht uns vorzuschreiben, dass der Wohnwagen weg muss. Es wäre nur dann möglich, wenn es sich um ein Fahrzeug handeln würde, dass z.B. Motoröl verlieren könnte und auf einem unbefestigtem Untergrund stehen würde. Beides ist nicht der Fall und so ein Wohnwagen kann höchstens mal Speiseöl verlieren ;)
    Das Auto steht auf "unserem" Grundstück auf einem befestigtem Platz und darf insofern auch weiter stehen bleiben.
    Außerdem darf der Vermieter sich nicht einfach so auf unserem Grundstück aufhalten, das ist Hausfriedensbruch und wir könnten sogar darauf bestehen, dass der Zaun abgebaut wird.
    Eigentlich wollten wir ihn dulden, aber der Vermieter wird immer penetranter in seinen unrechten Forderungen. Insofern müssen wir ihm wohl Grenzen aufzeigen, da wir noch ein wenig dort wohnen müssen. So schnell ist uns ein Umzug nicht möglich... Leider!

    Lieben Gruß.... Beldaran

  • Danke für die Rückmeldung.

    Ich bin davon Überzeugt das der Vermieter weiss was er darf und was nicht. Ich würde Ihnen raten sich was neues zu suchen. Denn ich habe das gleiche hinter mir. Ich habe leider den kürzeren gezogen. Denn im Mietvertrag hieß es eine MITBENUTZUNG und nicht ALLEINBENUTZER.
    Lesen Sie sich Ihren Vertrag noch mal richtig durch bevor Sie ein Urteil fällen.Vor allem finde ich es nicht richtig sowas öffentlich zu Schreiben.Ich regele alles mit einem Persönlichen gespräch :)

  • Der Vermieter hat einfach einen Standardmietvertrag genommen. Vermietet werden das nur von unserer Terrasse aus begehbare anhängende frühere Waschhäuschen, das jetzt ausschließlich von uns als "Schuppen" genutzt wird. Der Garten umschließt unser gemietetes Häuschen von 2 Seiten und liegt innerhalb "unserer" Grundstücksgrenze. Ich denke das verdeutlicht es besser.


    Ich hatte das gleiche Problem und habe den kürzeren gezogen.Lese dir mal den Mietvertrag richtig durch.Bei mir stand immer eine MITBENUTZUNG drin und nicht ALLEINBENUTZUNG. Das ist der kleine unterschied.
    Und dann finde ich es immer besser den Kontakt zum Vermieter zu suchen als in der Öffendlichkeit.
    Überlege mal ob Du im recht bist oder nicht
    Ich spreche nur aus erfahrung

  • Sooo.... das Ganze ist nun längst erledigt. Leider kann ich Euch nicht sagen, wie der Richter entschieden hätte (wir hatten allerdings gute Chancen) wir sind ausgezogen. Der Wohnwagen stand bis zum Auszug auf "unserem" Grundstück. Nun haben wir uns um 100 % verbessert und sind glücklich und zufrieden in unserem neuen Haus. Ich kann nur empfehlen den Weg zu gehen, der für die eigenen Nerven am Besten ist. Um die Nachbarn tut es mir/uns allerdings leid... die waren echt nett :o

    Euch allen ein gutes Wochendende...
    Lieben Gruß... Beldaran

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