Hallo,
vermutlich wurde das alles schon zu Genüge behandelt, aber ich werde aus all dem nicht schlau. Daher schreibe ich nun auch noch einmal.
Wir ziehen nach genau einem Jahr und sechs-einhalb Monaten aus, die Wohnung befindet sich in einem Top-Zustand. Nun verlangt der Vermieter, dass wir entweder selbst komplett streichen oder Anteilig auf Grundlage eines Kostenvoranschlags eines Malers zahlen. Was genau darf er denn jetzt verlangen? Werde in den nächsten Tagen auch gerne mal den Mietvertrag und das Schreiben, das er uns zur Wohnungsübergabe geschickt hat, posten, habe es nur gerade nicht da.
Gruß und vielen Dank im Vorraus
Mark