Das sagen v.a. Makler und Vermieter...
Ansonsten schliesse ich mich meinen Vorbetern an.
Aja ok
aber mal ehrlich wir achten sehr auf Sauberkeit und haben den Holzdielenboden immer mit entsprechenden Mitteln behandelt etc. Ich würde selbst wieder ohne wenn und aber in die Wohnung einziehen.
Habe mich jetzt noch etwas mehr eingelesen. Verstehe ich das richtig, dass es damit ungültig wird, dass er uns feste Quoten gesetzt hat? Sprich dass er z.B. nach einem Jahr 1/5 (20%)des KVA für die Nassräume verlangt? Er beharrt nämlich immernoch darauf und will ein Gerichtsurteil von mir gezeigt bekommen...hatte mal eins, aber das finde ich jetzt nicht. Wo ich mir aber noch nicht sicher bin, ist, ob die Quoten an sich ungültig sind, oder ob das nur an dem Satz liegt, dass der Vermieter das Malerfachgeschäft auswählen darf. Da steht nämlich bei uns "unverbindlich" drin...
Gruß Mark