Kündigung wegen Eigenbedarf: Hausmeister

  • Hallo zusammen,

    mein Vermieter hat mir gekündigt weil er "die Hausmeistertätigkeit nicht mehr selbst durchführen kann. Er kündigt wegen "Eigenbedarf" da jetzt ein Hausmeister einziehen soll der das übernimmt.

    Nach meine Verständnis von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist Eigenbedarf nicht wirklich für Hausmeister da. Habe aber auch das hier gefunden:

    Zitat

    Bedarf für Hausmeister
    Ein besonders häufig vorkommender Fall des Betriebsbedarfs ist der Bedarf an einem Hausmeister für eine Hausmeisterwohnung. Dieser Betriebsbedarf kommt in Betracht, wenn es sich um eine Wohnung handelt, die aufgrund der bisherigen Nutzung und ihrer besonderen Lage eine Hausmeisterwohnung darstellt. Ist in einer Wohnanlage bereits Hausmeister und Hausmeisterwohnung vorhanden, so stellt sich die Darlegung des Betriebsbedarfs in der Regel als unproblematisch dar. Anders, falls bisher weder Hausmeister noch Hausmeisterwohnung vorhanden waren. Hier muss ein gewichtiges Interesse an der Einstellung eines Hausmeisters vorliegen. Die Einstellung eines Hausmeisters muss objektiv erforderlich sein und die Wohnung für einen Hausmeister geeignet sein.


    Source

    Ich weiß jetzt nicht ob ich in einer Hausmeisterwohnung seit 8 Jahren wohne ... aber ich nehme an der Grund "des zunehmendem Alters" des Vermieters ist dann "objektiv erforderlich"!??!


    Hat hier jemand Erfahrung oder Tipps für mich?

    Vielen Dank im Vorraus!

  • Zitat

    .. aber ich nehme an der Grund "des zunehmendem Alters" des Vermieters ist dann "objektiv erforderlich"!??!

    Nehme ich auch an.

    Die Kündigungsfrist für den VM beträgt in Deinem übrigens Fall 9 Monate. Wurde das berücksichtigt?

  • Zitat

    Die Kündigungsfrist für den VM beträgt in Deinem übrigens Fall 9 Monate.

    Wortsalat:o

    Die Kündigungsfrist für den VM beträgt in Deinem Fall übrigens 9 Monate.

  • Vielen Dank für die Antwort - habs trotz Salat verstanden. ;)

    Mich wundert nur das scheinbar das mit dem Hausmeister zieht. Die oben zitierte Stelle ist das einzige was ich finde - ansonsten wird überall nur geschrieben das es für Angehörige/Verwandte gilt.

  • Vielen Dank für die Antwort - habs trotz Salat verstanden. ;)

    Mich wundert nur das scheinbar das mit dem Hausmeister zieht. Die oben zitierte Stelle ist das einzige was ich finde - ansonsten wird überall nur geschrieben das es für Angehörige/Verwandte gilt.

    Dann hast Du den von Dir selbst angeführten § nicht richtig gelesen oder verstanden.

    Da steht:

    der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder

    Angehörige des Haushaltes kann auch Hauspersonal wie z. B. ein Hausmeister sein.

  • Hm, ok, danke.

    Das schreiben kam von einem Markler im Auftrag meines Vermieters - ich antworte aber meinem Vermieter direkt mit dem Hinweis auf die 9 Monate Kündigungsfrist und nicht dem Markler, richtig?

  • Zitat

    ich antworte aber meinem Vermieter direkt mit dem Hinweis auf die 9 Monate Kündigungsfrist und nicht dem Markler, richtig?

    Richtig. Rechtliche Grundlage für die Kündigungsfrist des VM hier Abs. 1 http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

    Zitat

    Das schreiben kam von einem Markler im Auftrag meines Vermieters

    Hat der Makler der Kündigung eine Originalvollmacht des Vermieters beigelegt?

    Wenn nicht ist die Kündigung schlicht unwirksam.

    Denn diese muß vom jeweiligen Vertragspartner original unterschrieben sein!

    Einfach i. A. des Vermieters eine Kündigung aussprechen geht nicht.

    Kannst Du die Kündigung mal als Bild hier einstellen? Wäre nicht schlecht die mal zu lesen.

    Namen und Adressen aber unkenntlich machen.

  • Das ging mir vorhin auch schon durch den Kopf aber ... gut das es jemand schreibt ;)

    Hier der "geschwärzte" Brief. Sonst war nichts dabei - nur diese eine Seite.

    Lieben Dank für die Hilfe!

    //edit
    Vielleicht hinzugesagt sei dass das "Objekt" ein 6 Parteienhaus ist - wieso man hier ein eigenen Hausmeister braucht der vielleicht einmal im Monat rasen mäht ist mir sowieso ein Rätsel.

  • Das Maklerschreiben ist wert- und wirkungslos.
    Man kann trefflich darüber diskutieren und es letzen Endes einen Richter entscheiden lassen, ob die genannte Begründung für einen Eigenbedarf herhalten kann, welches ich persönlich gefühlsmässig bezweifele.

  • Zusatz:

    Das ist keine Kündigung. Der Makler behauptet zwar im Auftrag des Vermieters zu handeln, was schließlich jeder könnte, aber rechtsgültig ist das nicht.
    Mindestens müsste eine Vollmacht im Original vorliegen. Inhaltlich habe ich nichts hinzuzufügen.

  • Das ging mir vorhin auch schon durch den Kopf aber ... gut das es jemand schreibt ;)

    Hier der "geschwärzte" Brief. Sonst war nichts dabei - nur diese eine Seite.

    Lieben Dank für die Hilfe!

    //edit
    Vielleicht hinzugesagt sei dass das "Objekt" ein 6 Parteienhaus ist - wieso man hier ein eigenen Hausmeister braucht der vielleicht einmal im Monat rasen mäht ist mir sowieso ein Rätsel.

    Wie ich schon schrieb - unwirksam.

    Da keine Originalvollmacht des VM beigelegt ist. Jedenfalls lese ich nichts davon.

    Man gewährt Dir gnädigerweise bis zum 31.12. wohnen zu bleiben:rolleyes: obwohl Deine Kündigungsfrist 9 Monate beträgt.

    Mein Rat - schweigen.

    Widerspruch würde nur dazu führen das man die Fehler korrigiert und eine formell korrekte Kündigung nachschiebt.

    Na ja, ein Hausmeister hat schon ein paar mehr Aufgaben als Rasen zu mähen.

  • Mein Rat - schweigen.
    Widerspruch würde nur dazu führen das man die Fehler korrigiert und eine formell korrekte Kündigung nachschiebt.


    Schliesse mich an.

  • Vielen Dank für Antworten - Schweigen wäre wohl das beste, allerdings ist mir, wahrscheinlich wie den meisten die noch nicht so viel Kontakt in Sachen Auseinandersetzung haben, etwas mulmig bei der Sache.

    Sage ich nichts, wird doch in nächster Zeit sowieso eine Nachfrage kommen ... oder ein Mahnung bzw. was man sonst so macht um so etwas durchzusetzen um meine Reaktion/Unterschrift zu bekommen. (Verzeiht mein Unwissen ;) )
    Hierbei sei gesagt das ich kein Rechtsschutz habe und ich mir eiiiigentlich den gang zum Antwalt, rein aus Kostengründen, sparen will.
    Ebenso wie das mit der Vollmacht - die wird wahrscheinlich falls man es bemägelt wie durch zauberhand mit dem "richtigen Datum" auftauchen ...

    Es riecht alles so ein bisschen als würde es das ganze nur herrauszögern, plus, ob ich danach überhaupt hier noch wohnen will wenn ich weiß das der VM mir jedes Bein stellt das er findet, plus, 9 Monate sollten hoffentlich genug sein ein neues Zuhause zu finden. (O-Ton: So sehr hänge ich nicht an der Wohnung)

    Was hier noch unerwähnt ist, was mir gesagt und ich gelesen habe: Sollte am Schluss der Hausmeister nicht einziehen, wäre das Täuschung.

    faz source

    Laut einer anderen Seite könnte er aber, wäre ich (in meinem Fall dann) vor Jahresende ausgezogen, den Eigenbedarf zurückziehen:

    Zitat

    Eines Hinweises an Ihren Mieter bedarf es nicht mehr, wenn dieser die Wohnung bereits geräumt hat.


    Source

    Das wäre dann aber wahrscheinlich direkt etwas für den Anwalt ;)

    Schwieriges Pflaster, gibt mir bestimmt noch ein wenig zu denken, vielen lieben Dank auf jeden Fall für die vielen Hinweise und Kommentare! :)

    //sry edit:
    Weil ich mich gerade nochmal nach Fristen umgeschaut habe. Ich lese verdächtig oft etwas in der Art

    Zitat

    [Sofern die Vollmacht fehlt] [Wenn ein Formfehler vorliegt] ... kann der Mieter die Kündigung innerhalb von 14 Tagen zurückweisen.


    Schweigen gilt also nicht wie bei AGB-Änderungen als: "Sagt nichts, also nimmt er es an"? :confused:

    Einmal editiert, zuletzt von dael (26. Mai 2014 um 20:33)

  • Schweigen gilt also nicht wie bei AGB-Änderungen als: "Sagt nichts, also nimmt er es an"? :confused:


    Njet, Du MÜSSTEST ausdrücklich schriftlich zustimmen.


  • Sage ich nichts, wird doch in nächster Zeit sowieso eine Nachfrage kommen ... oder ein Mahnung bzw. was man sonst so macht um so etwas durchzusetzen um meine Reaktion/Unterschrift zu bekommen. (Verzeiht mein Unwissen ;) )


    Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, dazu ist deine Unterschrift nicht notwendig, können sie auch nicht erzwingen. Außerdem haben sie dir ja einen (wenn auch unwirksamen) Aufhebungsvertrag angeboten, da dafür beide Seiten zustimmen müssen, brauchst du hier gar nicht drauf eingehen.


    Hierbei sei gesagt das ich kein Rechtsschutz habe und ich mir eiiiigentlich den gang zum Antwalt, rein aus Kostengründen, sparen will.
    Ebenso wie das mit der Vollmacht - die wird wahrscheinlich falls man es bemägelt wie durch zauberhand mit dem "richtigen Datum" auftauchen ...


    Und? Die müssen nachweisen, dass sie dir die Kündigung ordnungsgemäß inklusive Vollmachtzugestellt haben. Nachträglich heilen geht hier nicht.


    //sry edit:
    Weil ich mich gerade nochmal nach Fristen umgeschaut habe. Ich lese verdächtig oft etwas in der Art

    Schweigen gilt also nicht wie bei AGB-Änderungen als: "Sagt nichts, also nimmt er es an"? :confused:


    Nein, siehe oben.

  • Hi,

    kleine Rückmeldung:

    Ich habe mich noch ein wenig umgehört und mich tiefer durch den Bekanntenkreis gewühlt. Gegen manchen Meinungen hier wurde mir der Eigenbedarf mit einem Hausmeister als "Das hab ich ja noch nie gehört... Unsinn." abgetan (Quellen haben 40 und 25 Jahre Immobilien Erfahrung).

    Schlussendlich habe ich einen Brief geschrieben in dem ich der Kündigung widerspreche mit den Gründen das aus meine Rechtsauffassung ein Hausmeister nicht zu dem Personenkreis des Eigenbedarfs gehört. Zusätzlich das die Hausmeistertätigkeiten sehr wohl eine Servicefirma erledigen könnte und das beide Kündigungsfristen falsch sind.

    Da sich aber vermutlich das Verhältnis in Zukunft zu meinem Vermieter nicht bessern wird und ich nicht auf einen Rechtsstreit aus bin (was das Verhältnis selbst bei einem Erfolg auch nicht bessert) habe ich eine gütliche Einigung vorgeschlagen die meine Kündigungsfrist aufhebt, die Wohnung nur besenrein übergeben und die Kaution vollständig zurücküberwiesen wird. Dafür bin ich spätestens ende meiner 9 Monate Frist weg. Und das wurde akzeptiert.

    Ich danke nochmals für die vielen Tipps und die Hilfe hier - beim nächsten Problem werde ich bestimmt nochmals ein abstecher hier rein machen!

    LG

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