Hallo zusammen,
mein Vermieter hat mir gekündigt weil er "die Hausmeistertätigkeit nicht mehr selbst durchführen kann. Er kündigt wegen "Eigenbedarf" da jetzt ein Hausmeister einziehen soll der das übernimmt.
Nach meine Verständnis von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist Eigenbedarf nicht wirklich für Hausmeister da. Habe aber auch das hier gefunden:
ZitatBedarf für Hausmeister
Ein besonders häufig vorkommender Fall des Betriebsbedarfs ist der Bedarf an einem Hausmeister für eine Hausmeisterwohnung. Dieser Betriebsbedarf kommt in Betracht, wenn es sich um eine Wohnung handelt, die aufgrund der bisherigen Nutzung und ihrer besonderen Lage eine Hausmeisterwohnung darstellt. Ist in einer Wohnanlage bereits Hausmeister und Hausmeisterwohnung vorhanden, so stellt sich die Darlegung des Betriebsbedarfs in der Regel als unproblematisch dar. Anders, falls bisher weder Hausmeister noch Hausmeisterwohnung vorhanden waren. Hier muss ein gewichtiges Interesse an der Einstellung eines Hausmeisters vorliegen. Die Einstellung eines Hausmeisters muss objektiv erforderlich sein und die Wohnung für einen Hausmeister geeignet sein.
Ich weiß jetzt nicht ob ich in einer Hausmeisterwohnung seit 8 Jahren wohne ... aber ich nehme an der Grund "des zunehmendem Alters" des Vermieters ist dann "objektiv erforderlich"!??!
Hat hier jemand Erfahrung oder Tipps für mich?
Vielen Dank im Vorraus!