Beiträge von dael

    Hi,

    kleine Rückmeldung:

    Ich habe mich noch ein wenig umgehört und mich tiefer durch den Bekanntenkreis gewühlt. Gegen manchen Meinungen hier wurde mir der Eigenbedarf mit einem Hausmeister als "Das hab ich ja noch nie gehört... Unsinn." abgetan (Quellen haben 40 und 25 Jahre Immobilien Erfahrung).

    Schlussendlich habe ich einen Brief geschrieben in dem ich der Kündigung widerspreche mit den Gründen das aus meine Rechtsauffassung ein Hausmeister nicht zu dem Personenkreis des Eigenbedarfs gehört. Zusätzlich das die Hausmeistertätigkeiten sehr wohl eine Servicefirma erledigen könnte und das beide Kündigungsfristen falsch sind.

    Da sich aber vermutlich das Verhältnis in Zukunft zu meinem Vermieter nicht bessern wird und ich nicht auf einen Rechtsstreit aus bin (was das Verhältnis selbst bei einem Erfolg auch nicht bessert) habe ich eine gütliche Einigung vorgeschlagen die meine Kündigungsfrist aufhebt, die Wohnung nur besenrein übergeben und die Kaution vollständig zurücküberwiesen wird. Dafür bin ich spätestens ende meiner 9 Monate Frist weg. Und das wurde akzeptiert.

    Ich danke nochmals für die vielen Tipps und die Hilfe hier - beim nächsten Problem werde ich bestimmt nochmals ein abstecher hier rein machen!

    LG

    Vielen Dank für Antworten - Schweigen wäre wohl das beste, allerdings ist mir, wahrscheinlich wie den meisten die noch nicht so viel Kontakt in Sachen Auseinandersetzung haben, etwas mulmig bei der Sache.

    Sage ich nichts, wird doch in nächster Zeit sowieso eine Nachfrage kommen ... oder ein Mahnung bzw. was man sonst so macht um so etwas durchzusetzen um meine Reaktion/Unterschrift zu bekommen. (Verzeiht mein Unwissen ;) )
    Hierbei sei gesagt das ich kein Rechtsschutz habe und ich mir eiiiigentlich den gang zum Antwalt, rein aus Kostengründen, sparen will.
    Ebenso wie das mit der Vollmacht - die wird wahrscheinlich falls man es bemägelt wie durch zauberhand mit dem "richtigen Datum" auftauchen ...

    Es riecht alles so ein bisschen als würde es das ganze nur herrauszögern, plus, ob ich danach überhaupt hier noch wohnen will wenn ich weiß das der VM mir jedes Bein stellt das er findet, plus, 9 Monate sollten hoffentlich genug sein ein neues Zuhause zu finden. (O-Ton: So sehr hänge ich nicht an der Wohnung)

    Was hier noch unerwähnt ist, was mir gesagt und ich gelesen habe: Sollte am Schluss der Hausmeister nicht einziehen, wäre das Täuschung.

    faz source

    Laut einer anderen Seite könnte er aber, wäre ich (in meinem Fall dann) vor Jahresende ausgezogen, den Eigenbedarf zurückziehen:

    Zitat

    Eines Hinweises an Ihren Mieter bedarf es nicht mehr, wenn dieser die Wohnung bereits geräumt hat.


    Source

    Das wäre dann aber wahrscheinlich direkt etwas für den Anwalt ;)

    Schwieriges Pflaster, gibt mir bestimmt noch ein wenig zu denken, vielen lieben Dank auf jeden Fall für die vielen Hinweise und Kommentare! :)

    //sry edit:
    Weil ich mich gerade nochmal nach Fristen umgeschaut habe. Ich lese verdächtig oft etwas in der Art

    Zitat

    [Sofern die Vollmacht fehlt] [Wenn ein Formfehler vorliegt] ... kann der Mieter die Kündigung innerhalb von 14 Tagen zurückweisen.


    Schweigen gilt also nicht wie bei AGB-Änderungen als: "Sagt nichts, also nimmt er es an"? :confused:

    Das ging mir vorhin auch schon durch den Kopf aber ... gut das es jemand schreibt ;)

    Hier der "geschwärzte" Brief. Sonst war nichts dabei - nur diese eine Seite.

    Lieben Dank für die Hilfe!

    //edit
    Vielleicht hinzugesagt sei dass das "Objekt" ein 6 Parteienhaus ist - wieso man hier ein eigenen Hausmeister braucht der vielleicht einmal im Monat rasen mäht ist mir sowieso ein Rätsel.

    Hallo zusammen,

    ich suche ein wenig Hilfe bei Rechtsproblemen (in München) - die meisten sagen "Geh doch zu einem Mietverrein!" ... von den zwei Mieterverein München e.V. und MHM liest man aber erschreckend schlechtes im Netz. :(

    Hat jemand Erfahrungen gemacht mit Mietvereinen/verbänden oder kann Empfehlungen geben?


    Lieben Dank!

    Hallo zusammen,

    mein Vermieter hat mir gekündigt weil er "die Hausmeistertätigkeit nicht mehr selbst durchführen kann. Er kündigt wegen "Eigenbedarf" da jetzt ein Hausmeister einziehen soll der das übernimmt.

    Nach meine Verständnis von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist Eigenbedarf nicht wirklich für Hausmeister da. Habe aber auch das hier gefunden:

    Zitat

    Bedarf für Hausmeister
    Ein besonders häufig vorkommender Fall des Betriebsbedarfs ist der Bedarf an einem Hausmeister für eine Hausmeisterwohnung. Dieser Betriebsbedarf kommt in Betracht, wenn es sich um eine Wohnung handelt, die aufgrund der bisherigen Nutzung und ihrer besonderen Lage eine Hausmeisterwohnung darstellt. Ist in einer Wohnanlage bereits Hausmeister und Hausmeisterwohnung vorhanden, so stellt sich die Darlegung des Betriebsbedarfs in der Regel als unproblematisch dar. Anders, falls bisher weder Hausmeister noch Hausmeisterwohnung vorhanden waren. Hier muss ein gewichtiges Interesse an der Einstellung eines Hausmeisters vorliegen. Die Einstellung eines Hausmeisters muss objektiv erforderlich sein und die Wohnung für einen Hausmeister geeignet sein.


    Source

    Ich weiß jetzt nicht ob ich in einer Hausmeisterwohnung seit 8 Jahren wohne ... aber ich nehme an der Grund "des zunehmendem Alters" des Vermieters ist dann "objektiv erforderlich"!??!


    Hat hier jemand Erfahrung oder Tipps für mich?

    Vielen Dank im Vorraus!

    Danke auch hier für die Antwort.

    Tatsache - auf der extrigen Heiz- und Warmwasserkosten Rechnung ist bei der Heizung 145€ "Betriebsstrom" drauf. Das hätte ich übersehen. Damit fällt der Winter wohl noch mehr flach.

    Vielen Dank für die Ratschläge - dann sehe ich das zumindest nicht völlig falsch. Ich werde mal mit den anderen Mietern reden.

    Zum Schluss vielleicht noch: Erfahrungen mit Mietvereinen gemacht?

    Vielen Dank für die Antwort.

    Ich denke mal, normal geht man davon aus das der Vermieter das entsprechend raus-/abrechnet und es nicht einfach auf die Mietgemeinschaft umlegt.

    "Fakten" kann ich natürlich in dem Sinn nicht liefern, als das ich beweißen könnte wieviel Strom dort extra gezogen wurde. Außer dem Verhältnismäßigen viel zu hohen Kosten wenn man die letzten Jahre vergleicht. Gilt überaus deutliche Unverhältnismäßigkeit nicht als Grund?

    Hallo zusammen :)

    wir hatten hier im Haus die letzten Jahre (seit 2009) ein Durchschnitt von ca. 140€ jährlich für den Hausstrom - letzte Abrechnung nur 112,89€. In der aktuellen Rechnung beläuft er sich auf 594,73€ !

    Da da etwas nicht ganz stimmen kann ist klar. Es war eine zeitlang 2013 ein Kellereil für einen Imbiss vermietet und man hat dort (war verschlossen) zumindest einige Kühlschränke surren hören. Außerdem lief ein paar Wochenlang ein Heiz/Entfeuchtungsgerät in der Waschküche da im 1. Stock irgendwo ein Rohrbruch war.

    Müssen das die Mieter mitzahlen? Ansonsten wurde nichts die letzten Jahr im Hausgang oder an der Gas-Heizung verändert das solch hohe Kosten erzeugen könnte. Am Telefon hat er mich abgewimmelt das der Winter ja so lang und kalt war. Naaaja.

    Weiter wäre interessant: Was folgt jetzt? Ein Widerspruch, ohne Zahlung erstmal, bis der Vermieter darauf reagiert? Darf man diesen als Hausgemeinschaft abschicken mit den entsprechenden einzelnen Unterschriften oder muss das jeder einzeln machen? Gibts für laien ein art Muster dafür?


    Fragen über Fragen, vielen Dank schonmal für die Hilfe! :)


    lg,
    Tobi

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