Renovierung bei Auszug

  • Guten Tag,

    ich habe eine Frage bezüglich Renovierungsarbeiten beim Auszug.
    Im Mietvertrag steht: "bei Vertragsende wird von Vermieter XY das Appartment auf Kosten des Bewohners nach Bestimmungen gem. §12, IV. dieses Vertrages fachgerecht renoviert und gereinigt. Die anfallenden Kosten werden mit der zurückzuzahlenden Kaution verrechnet"

    Ist das rechtmäßig? Wir haben einen sehr hohen Kostenvoranschlag einer Malerfirma erhalten, den ich unterzeichnen soll, damit die Arbeiten veranlasst werden.
    Ich meine gelesen zu haben, dass wenn in Mietvertrag dem Mieter nicht die Möglichkeit gegeben wird die Renovierung selbst zu durchzuführen, diese Klausel unwirksam ist.

    Desweiteren steht, " Der Bewohner ist verpflichtet dem Vermieter die Ausführung dieser Arbeiten rechtzeitig (mindestens 15 Arbeitstage vor Vertragsende) zu ermöglichen.
    Ein Monat hat ca. 20 Arbeitstage, sodass man quasi einen Monat umsonst zahlen muss?

    Vielen Dank für Ihre Antworten.

    Beste Grüße

  • Jetzt kommt die Frage der Fragen:
    Wurde die Durchführung der Schönheitsreparaturen im Vertrag vereinbart?
    Dann sind beide Klauseln unwirksam (Summierungseffekt).

    Diese Klausel scheint für sich allein schon ein Problem zu haben: Es wird nicht auf den allgemeinen Zustand der Wohnung eingegangen. Es wird so oder so renoviert, laut Klausel. Das wäre nicht rechtens, auch das führt zu einer Unwirksamkeit.

    Und das der Mieter nicht selbstständig renovieren darf, ist auch nicht rechtens.

    Meiner Meinung nach ist die Klausel unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt.

  • Hallo Wutä,
    beide Klauseln sind ungültig. Es genügt, wenn Du die Mietsache am letzten Tag des Monats besenrein und ohne Beschädigungen dem VM zurückgibst.

  • Guten Tag Andreas,

    vielen Dank für die sehr schnelle und ausführliche Antwort.
    Weiter oben im Vertrag steht:
    "Zum Vertragsende lässt der Bewohner im Appartment sämtliche Schönheitsreparaturen durch Fachunternehmen durchführen und das Appartment gründlich reinigen,so daß es ohne weitere Maßnahmen dem nachfolgenden Bewohner übergeben werden kann."

    Wenn das tatsächlich unwirksam ist, wie gehe ich am besten dagegen vor?

    Für Ihre Hilfe bin ich sehr dankbar.

    Beste Grüße

  • Hallo Berny,

    was genau versteht man unter Beschädigungen? Das die Wohnung Betonwände hat, sind für Bilder oder ähnliche Aufhängungen Löcher in der Wand, die im oben erwähnten Kostenvoranschlag äußerst teuer in der Renovierung sind.

    Vielen Dank.

    Beste Grüße

  • Hallo Wutä,

    also, wenn das in MEINEM Mietvertrag stehen würde, und ich vorhätte auszuziehen, würde ich dem Vermieter in Briefform ansprechen und schreiben:
    a) dass die Endrenovierungsklausel wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters ungültig ist und die Wohnung im besenreinen Zustand zu übergeben ist.
    b) würde ich einen Termin am letzten Tag des Monats zu geschäftsüblichen Zeiten des Vermieters als Übergabetermin vorschlagen, da ich die Wohnung bis zum letzten Tag nutzen darf und ihn nicht vorher reinlassen muss.
    c) Sofern ich keine Mietschulden habe: ich erwarte die Abrechnung und Auszahlung der Kaution ohne Abzug wegen Schönheitsreparaturen innerhalb von 6 Monaten, abzühlich eines angemessenen Sicherheitseinbehalts für ausstehende Betriebskostenabrechnungen (Je Abrechnung die noch aussteht, also 2014 und ggf. 2013, falls die noch nicht gekommen ist, ca. 20 % der Kautionssumme.)

    Aber ich würde auch, wenn ich mich mit Mietrecht nicht soooo gut auskennen würde, mich nicht auf das Geschreibsel von ein paar Chaoten in einem Forum verlassen, sondern ein paar Kröten für eine Rechtsberatung eines Anwalts investieren... ca. 80 Euronen.

    Viele Grüße

  • Hallo Berny,

    was genau versteht man unter Beschädigungen? Das die Wohnung Betonwände hat, sind für Bilder oder ähnliche Aufhängungen Löcher in der Wand, die im oben erwähnten Kostenvoranschlag äußerst teuer in der Renovierung sind.

    Vielen Dank.

    Beste Grüße

    Wenn die Renovierungsklausel tatsächlich unwirksam ist, musst du NUR die Dübel, Nägel, Schrauben ziehen, musst die Löcher aber nicht schließen, weil das Andübeln zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört.
    Ausnahme: Du hast zu viele Dübel und Nägel in die Wand gebracht... dann ist selbst eine unwirksame Klausel egal, dann ist es Sachbeschädigung.

    Mal ganz ehrlich: Ich bin noch nie dabei gestorben, Nägel und Dübel zu ziehen und mit Gips die Löcher zu schließen... auch wenn man zweimal drüber gehen muss, weil der Gips sich beim trocknen zusammenzieht und eine unschöne Kuhle entsteht. Das kostet vielleicht ein paar Euro Gips, ein wenig Zeit, ersparrt aber Stress mit dem Vermieter.

    Was interessant ist: Hast Du Deine Wände irgendwie malermäßig bearbeitet? Irgendwelche stylische Elemente (Striche, Vierecke, Streifen, Wandtatoos, Bordüren...) angebracht? Das muss ein Vermieter so oder so nicht hinnehmen. Da solltest Du malern. Eine Fachfirma darf dir niemand vorschreiben, aber Du musst dennoch fachmännisch nach mittlerer Art und Güte arbeiten. Wolkige Wandfarbe etc. vom zu schlechten ungleichmäßigen Streichen muss der Vermieter auch nicht hinnehmen.

  • Zitat

    mich nicht auf das Geschreibsel von ein paar Chaoten in einem Forum verlassen,


    Und du bist der Meinung, dass sich deine Antworten wohltuend von denen der anderen Beantworter abheben? Bedenke, auch du gehörst zu den Chaoten!

  • Und du bist der Meinung, dass sich deine Antworten wohltuend von denen der anderen Beantworter abheben? Bedenke, auch du gehörst zu den Chaoten!

    ich hab mich da nicht ausgenommen...
    Humor und Selbstironie wird hier offenbar nicht verstanden...

  • Wenn das tatsächlich unwirksam ist, wie gehe ich am besten dagegen vor?


    Entweder nichts unternehmen oder dem Wunschdenken des VM schriftlich widersprechen, da rechtswidrig.
    Oder sind die "Regelungen" womöglich im MV individuell eingetragen und ausdrücklich von Dir anerkannt worden?

  • Also es sind in der Tat schon einige Dübel und Schrauben, aber die Wand sieht nicht aus wie ein schweizer Käse. Die Wohnung ist offiziell zum 30.4. gekündigt worden und der Vermieter wollte letzte Woche nochmal vor Ort durchgehen, was gemacht werden muss. Jetzt habe ich den Kostenvoranschlag dafür erhalten.
    Dübel und Schrauben sind noch in der Wand und ich habe jetzt auch keinen Zugang mehr zu der Wohnung. Diese war am 22.4. komplett geräumt.
    Am besten werde ich mich dann an einen Anwalt wenden.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  • Zitat

    ich hab mich da nicht ausgenommen...


    Nee, nee du hast dich davon ausgenommen, denn das stammt von dir: wenn ich mich mit Mietrecht nicht soooo gut auskennen würde,

  • Entweder nichts unternehmen oder dem Wunschdenken des VM schriftlich widersprechen, da rechtswidrig.
    Oder sind die "Regelungen" womöglich im MV individuell eingetragen und ausdrücklich von Dir anerkannt worden?

    Ich benötige ja noch die Kaution zurück.
    Es wurde nichts ausdrücklich vereinbart außer, dass der Mietvertrag unterschrieben worden ist.
    Ich hätte wohl möglich auch bezahlt, allerdings war der Kostenvoranschlag zum Haare raufen, sodass ich mich etwas schlau machen wollten.
    Wie oben geschrieben, nehme ich zur Sicherheit einen Anwalt. Günstiger als die Renovierung wird es dann alle Mal.

    Besten Dank!

  • Nee, nee du hast dich davon ausgenommen, denn das stammt von dir: wenn ich mich mit Mietrecht nicht soooo gut auskennen würde,

    sag mal, merkst Du noch was? Der ganze Absatz war geschrieben, als wäre ich er. Was ich tun würde, wenn ich er wäre - und da er kein Immok oder Immoö ist sondern nur Laie, kennt er sich nicht sooooo gut aus. Ich habe weder dich, die anderen oder sonst wen schlecht gemacht, noch mich in den Himmel gehoben.

    Lern lesen und lass mich in Ruhe.

  • Wutä:

    "es sind in der Tat schon einige Dübel und Schrauben,"
    - welche Du tunlichst hättest entfernen sollen.

    "die Wand sieht nicht aus wie ein schweizer Käse."
    - Dagegen gibt es ab und an bei Discountern,ständig jedoch bei Kodi oder im Baumarkt, Paste in Tuben zum Verschliessen von Löchern und Rissen.

    "Die Wohnung ist offiziell zum 30.4. gekündigt worden und der Vermieter wollte letzte Woche nochmal vor Ort durchgehen, was gemacht werden muss."
    - Das wäre am 30.04. fällig gewesen.

    "Jetzt habe ich den Kostenvoranschlag dafür erhalten."
    - Wen wundert's...

    "Dübel und Schrauben sind noch in der Wand und ich habe jetzt auch keinen Zugang mehr zu der Wohnung. Diese war am 22.4. komplett geräumt. [und Du hättest noch prima Zeit bis zum 30.04 gehabt] Am besten werde ich mich dann an einen Anwalt wenden."
    - Richtig, denn Du hattest "geschlafen"...

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