Beiträge von Wutä

    Entweder nichts unternehmen oder dem Wunschdenken des VM schriftlich widersprechen, da rechtswidrig.
    Oder sind die "Regelungen" womöglich im MV individuell eingetragen und ausdrücklich von Dir anerkannt worden?

    Ich benötige ja noch die Kaution zurück.
    Es wurde nichts ausdrücklich vereinbart außer, dass der Mietvertrag unterschrieben worden ist.
    Ich hätte wohl möglich auch bezahlt, allerdings war der Kostenvoranschlag zum Haare raufen, sodass ich mich etwas schlau machen wollten.
    Wie oben geschrieben, nehme ich zur Sicherheit einen Anwalt. Günstiger als die Renovierung wird es dann alle Mal.

    Besten Dank!

    Also es sind in der Tat schon einige Dübel und Schrauben, aber die Wand sieht nicht aus wie ein schweizer Käse. Die Wohnung ist offiziell zum 30.4. gekündigt worden und der Vermieter wollte letzte Woche nochmal vor Ort durchgehen, was gemacht werden muss. Jetzt habe ich den Kostenvoranschlag dafür erhalten.
    Dübel und Schrauben sind noch in der Wand und ich habe jetzt auch keinen Zugang mehr zu der Wohnung. Diese war am 22.4. komplett geräumt.
    Am besten werde ich mich dann an einen Anwalt wenden.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Hallo Berny,

    was genau versteht man unter Beschädigungen? Das die Wohnung Betonwände hat, sind für Bilder oder ähnliche Aufhängungen Löcher in der Wand, die im oben erwähnten Kostenvoranschlag äußerst teuer in der Renovierung sind.

    Vielen Dank.

    Beste Grüße

    Guten Tag Andreas,

    vielen Dank für die sehr schnelle und ausführliche Antwort.
    Weiter oben im Vertrag steht:
    "Zum Vertragsende lässt der Bewohner im Appartment sämtliche Schönheitsreparaturen durch Fachunternehmen durchführen und das Appartment gründlich reinigen,so daß es ohne weitere Maßnahmen dem nachfolgenden Bewohner übergeben werden kann."

    Wenn das tatsächlich unwirksam ist, wie gehe ich am besten dagegen vor?

    Für Ihre Hilfe bin ich sehr dankbar.

    Beste Grüße

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage bezüglich Renovierungsarbeiten beim Auszug.
    Im Mietvertrag steht: "bei Vertragsende wird von Vermieter XY das Appartment auf Kosten des Bewohners nach Bestimmungen gem. §12, IV. dieses Vertrages fachgerecht renoviert und gereinigt. Die anfallenden Kosten werden mit der zurückzuzahlenden Kaution verrechnet"

    Ist das rechtmäßig? Wir haben einen sehr hohen Kostenvoranschlag einer Malerfirma erhalten, den ich unterzeichnen soll, damit die Arbeiten veranlasst werden.
    Ich meine gelesen zu haben, dass wenn in Mietvertrag dem Mieter nicht die Möglichkeit gegeben wird die Renovierung selbst zu durchzuführen, diese Klausel unwirksam ist.

    Desweiteren steht, " Der Bewohner ist verpflichtet dem Vermieter die Ausführung dieser Arbeiten rechtzeitig (mindestens 15 Arbeitstage vor Vertragsende) zu ermöglichen.
    Ein Monat hat ca. 20 Arbeitstage, sodass man quasi einen Monat umsonst zahlen muss?

    Vielen Dank für Ihre Antworten.

    Beste Grüße

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