Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich Renovierungsarbeiten beim Auszug.
Im Mietvertrag steht: "bei Vertragsende wird von Vermieter XY das Appartment auf Kosten des Bewohners nach Bestimmungen gem. §12, IV. dieses Vertrages fachgerecht renoviert und gereinigt. Die anfallenden Kosten werden mit der zurückzuzahlenden Kaution verrechnet"
Ist das rechtmäßig? Wir haben einen sehr hohen Kostenvoranschlag einer Malerfirma erhalten, den ich unterzeichnen soll, damit die Arbeiten veranlasst werden.
Ich meine gelesen zu haben, dass wenn in Mietvertrag dem Mieter nicht die Möglichkeit gegeben wird die Renovierung selbst zu durchzuführen, diese Klausel unwirksam ist.
Desweiteren steht, " Der Bewohner ist verpflichtet dem Vermieter die Ausführung dieser Arbeiten rechtzeitig (mindestens 15 Arbeitstage vor Vertragsende) zu ermöglichen.
Ein Monat hat ca. 20 Arbeitstage, sodass man quasi einen Monat umsonst zahlen muss?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Beste Grüße