Hallo,
unser Vermieter hat in den Schlafzimmern jeder Wohnung die Heizung so eingestellt, daß, wenn die Zimmertemperatur unter 10° fällt, die Heizung anspringt, weil er Angst hat, daß jemand nicht heizt und er dann Schimmel bekommt!
Normal wirds da so kalt nicht, aber jedes mal, wenn ich morgens um 6.00 vor der Arbeit mein Bettzeug am Fenster lüfte, springt die an, manchmal ist sie richtig heiß. Ich stell sie eh morgens auf 1, bevor ich geh, im Wohnzimmer genauso.
Die Quittung für mein braves lüften hab ich nun bekommen! Im Schlafzimmer doppelten Verbrauch wie Wohnzimmer, obwohl ich Schlaf-wie Wohnzimmer gleiche Einstellung hatte, durchgängig auf kleinster Stufe.
Darf mein Vermieter den Frostschutz auf 10° stellen?
LG Wuschel.