2 x Nebenkostenabrechnung auf einmal?

  • Hallo Forengemeinde.

    Wir ziehen dem nächst aus der jetzigen Wohnung aus. Nebenkostenabrechnungen hab ich die letzte 2011 -2012 erst im März dieses Jahres bekommen (siehe beitrag "Nebenkostenabrechnung 2012 noch gültig")
    Meine Frage ist nun. Kann der Vermieter die Nebenkostenabrechnungen 2012-2013 und 2013 -2014 zusammen abrechnen? und bis wann muß ich dann zahlen?


    Gruß

    Christian

  • Nebenkostenabrechnungen hab ich die letzte 2011 -2012 erst im März dieses Jahres bekommen (siehe beitrag "Nebenkostenabrechnung 2012 noch gültig")
    Meine Frage ist nun. Kann der Vermieter die Nebenkostenabrechnungen 2012-2013 und 2013 -2014 zusammen abrechnen? und bis wann muß ich dann zahlen?


    Hallo Christian,
    bitte GENAUE Zeitangaben: TT.MM.JJJJ.

  • Hallo Christian,
    bitte GENAUE Zeitangaben: TT.MM.JJJJ.


    Also.ausziehen werden wir Mitte Mai. Der Vertrag läuft bis zum 31.5.2014
    Die Nebenkostenabrechnungen wurden immer bisher zum 30.6. gemacht.
    Die letzte Abrechnung war vom 1.7.2011 - 30.6.2012.
    Nun kam der Vermieter erst zum 6.3.2014 mit dieser Abrechnung daher.Er meinte er hätte es mir gesagt,dass es "etwas" lánger dauert. Er habe so viel Stress. Da er aber im Haus wohnt.weiß ich,das er Zeit hat habt hätte. Denn als ich ihm dies schriftliche Kündigung gab,dauerten es Grad mal 3 Tage bis er die 2011/12 er Abrechnung fertig hatte.
    Ich hab ihm gefragt,ob er wisse,dass diese Abrechnung von vor 2 Jahren ist.Er meinte in einem lauten Ton,daß ich ja meinen Verbrauch nicht zahlen müsste und schon sehen was ich davon hab. Er lief davon ohne sich mit mir darüber zu reden unterhalten.
    Uns kommt es so vor,dass er Psychischen drück auf uns ausüben möchte.Meine Frau ist schon mit den Nerven fertig. Er hat auch schon Pläne was e er die Wohnung umbaut und es ihm recht ist, das wir vor n uns aus ausziehen


  • Die letzte Abrechnung war vom 1.7.2011 - 30.6.2012.
    Nun kam der Vermieter erst zum 6.3.2014 mit dieser Abrechnung daher.Er meinte er hätte es mir gesagt,dass es "etwas" lánger dauert. Er habe so viel Stress. Da er aber im Haus wohnt.weiß ich,das er Zeit hat habt hätte.


    Die Abrechnung hätte Ihnen spätestens am 30.6.2013 zugehen müssen.
    Wenn Sie eine Nachzahlung haben, müssen Sie diese nicht erfüllen. Schlamperei, etwas anderes ist es nicht, müssen Sie nicht dulden.

  • Nein darf er nicht.

    Immer nur über maximal einen Zeitraum von 12 Monaten.

    Abrechnungszeitraum, schreibst Du, ist der 1.7. - 30.6. des Folgejahres.

    Dann ist die Abrechnung 2012-13 spätestens am 30.6.14 und die für 2013-14 spätestens am 30.6.15 fällig, wenn denn der VM eine Nachzahlung geltend machen will.

    Aber Achtung! Evtl. Guthaben verfristet nicht bei evtl. späterem Zugang der Abrechnung/en.

    Die Abrechnung für 1.7.11 - 30.6.12, da deutlich später zugegangen, verfristet. Sprich eine Nachzahlung nicht mehr zu zahlen.

    Die Begründung des VM für die Verspätung ist schlicht eine faule Ausrede.

    Fällig wäre eine Nachzahlung binnen 30 Tage nach Zugang, falls der Mieter sie prüft bzw. prüfen läßt.

  • Familienpapi:

    "ausziehen werden wir Mitte Mai. Der Vertrag läuft bis zum 31.5.2014"
    - Dann seht zu, dass die Mietsache bis zum 31.5. in vertragsgerechtem Zustand zurückgegeben wird, dass er Euch nicht anschliessend noch an's finanzielle Bein pinkeln kann.

    "Die letzte Abrechnung war vom 1.7.2011 - 30.6.2012."
    - Falls Ihr nachzahlen sollt, kann er sich den Wunschgedanken von der Backe putzen.

    "Er lief davon ohne sich mit mir darüber zu reden unterhalten. Uns kommt es so vor,dass er Psychischen drück auf uns ausüben möchte.Meine Frau ist schon mit den Nerven fertig. Er hat auch schon Pläne was e er die Wohnung umbaut und es ihm recht ist, das wir von uns aus ausziehen"
    - Lasst Euch von letzterem nicht irritieren, die Mietsache trotz seiner angeblichen Umbaupläne in vertragsgerechtem Zustand zurückzugeben. Ihr solltet unbedingt eine Vorabnahme machen und schriftlich festhalten, was noch bis zum Übergabetermin von Euch noch zu machen ist.

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