Hohe Nebenkostenvorauszahlung

  • Hallo,

    ich habe ein Problem mit der Nebenkostenabrechnung vom Jahr 2015 bzw. mit der dort neu festgelegten Vorauszahlung. Der Sachverhalt sieht so aus:

    58m² Wohnung, Baujahr ca. 1960, Hochparterre.

    Einzug: 01.12.2015
    -> Abrechnungszeitraum 01.12.2015 - 31.12.2015

    zum damaligen Zeitpunkt, waren 61€/Monat für Heizkosten veranschlagt. Die Heizkostenabrechnung kam am 31.08.15 - mit der Bitte 114€ (!) für den Dezember 2015 nachzuzahlen und einer neu festgesetzten Vorauszahlung von 177€/Monat - nur für die Heizkosten.

    Gestern kam dann endlich eine Reaktion auf meinen "Einspruch" (bzw. die Bitte, die Heizkostenabrechnung noch einmal zu überprüfen), aber mein Einspruch sei nicht hinreichend begründet. Nun ja, ich dachte eigentlich, dass es jedem auf den ersten Blick ersichtlich sein dürfte, dass fast 2200€/Heizkosten pro Jahr für eine 58m² Wohnung zu hoch sein dürften. Ist aber scheinbar nicht so.

    Nun frage ich mich: Wie begründe ich diesen Einspruch?
    Mir wurde geraten, doch einfach bis zur nächsten Heizkostenabrechnung abzuwarten, dann würde man mir den "Überschuss" wieder auszahlen und die monatlichen Heizkosten neu festlegen. Der Vermieter hat für das Jahr 2016 Zeit mit der Abrechnung bis Dez. 2017, richtig? Kann ich die Abrechnung eher erbitten/verlangen?

    Fall noch Angaben fehlen: Entschuldigung. Ich habe keine Ahnung.

    LG

    Kleeblatt

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