Da ich im Moment völlig ratlos u. verzweifelt bin, und ich auch irgendwie keine wirkliche eindeutige Aussage erhalte/finde, hoffe ich, das vielleicht hier mir irgendwer weiterhelfen kann.
Folgender Fall:
Ein Wasserschaden hat sich ereignet in meiner Wohnung in der ich als Mieterin viele Jahre wohne.
Die Einbauküche gehört dem Vermieter und er hat diese mir kostenlos ohne Mietzins dafür zu erheben zur Verfügung gestellt. In einem Formularmietvertrag hat er folgendes Handschriftlich ergänzt:
für die vorhandene Einbauküche mit allen Geräten und Möbelteilen wird kein Mietzins erhoben. Defekte behebt der Mieter auf eigene Kosten.
Zusätzlich hat er unter $13 - Punkt 7 Ferner vereinbaren die Parteien, folgendes auch handschriftlich hinzugefügt:
Alle mechanischen und elektrischen zur Wohnung gehörenden Einrichtungen müssen funktionsfähig und frei von Fehlern und Defekten sein bei Mietbeendigung.
Die Zuleitung des Wasserhahnes der Küchenspüle ist undicht geworden und es kam zu einem Wasserschaden. Der Schaden wurde sofort gemeldet.
Ich habe vorher niemals an diesem Wasserhahn oder irgendwelchen Schläuchen selbstständig Änderungen vorgenommen. Der Schaden war von außen nicht zu erkennen.
Ein Austausch der defekten Armaturen hat noch nicht stattgefunden. Ich bin ohne fließendes Wasser in der Küche. Er sagt, ich müsste alle Zuleitungen erneuern lassen auf meine Kosten und wenn ich einen neuen Wasserhahn möchte auch diesen selbst bezahlen und verweist auf den Mietvertrag. Desweiteren falls die Gebäuderversicherung nicht für den Schaden auf kommt mich für alles Haftbar machen...Trocknung...neuen Laminat etc. Tapeten und und und....
Ich wäre zur Instandhaltung bez. Wartung der Armaturen der Küche - Wasserhahn/Einbauküche verpflichtet gewesen. Er nur für Eckventile an Küchenwand zuständig. Nun will er mir wenn die Gebäudeversicherung den Schaden nicht beheben wird alle Kosten und Folgeschädenkosten die entstanden sind und entstehen werden/können aufbürden und mich haftbar machen. Auch überlegt er überhaupt die Gebäudeversicherung einzuschalten sondern meine Haftpflicht in Anspruch zu nehmen. Da die Gebäudeversicherung schon zwei andere Wasserschäden bei anderen Mietern im Gebäude reguliert hätte. Ich zahle in den Mietnebenkosten bereits (anteilig) Kosten für die Gebäudeversicherung mit.
Die vorhandene Einbauküche war schon beim Einzug mindestens 10 Jahre alt.
Vorher war nie etwas undicht oder für mich als Laie erkennbar an Defekten an diesen Zuleitungen.
Ich konnte nichts für diesen Wasseraustritt:-(
Ich bin wirklich verzweifelt...wenn ich jetzt für alles haften soll und dann auch vielleicht bei Auszug noch für Folgeschäden aufkommen soll.
Was kann ich tun, bin ich durch diese Vereinbarung im Mietvertrag was die kostenlose Benutzung der Einbauküche anbelangt und ich für alle Defekte und Reparaturen daran verpflichtet bin...auf ewig jetzt der Dumme??????