Wasserschaden - Einbauküche

  • Da ich im Moment völlig ratlos u. verzweifelt bin, und ich auch irgendwie keine wirkliche eindeutige Aussage erhalte/finde, hoffe ich, das vielleicht hier mir irgendwer weiterhelfen kann.

    Folgender Fall:

    Ein Wasserschaden hat sich ereignet in meiner Wohnung in der ich als Mieterin viele Jahre wohne.
    Die Einbauküche gehört dem Vermieter und er hat diese mir kostenlos ohne Mietzins dafür zu erheben zur Verfügung gestellt. In einem Formularmietvertrag hat er folgendes Handschriftlich ergänzt:
    für die vorhandene Einbauküche mit allen Geräten und Möbelteilen wird kein Mietzins erhoben. Defekte behebt der Mieter auf eigene Kosten.
    Zusätzlich hat er unter $13 - Punkt 7 Ferner vereinbaren die Parteien, folgendes auch handschriftlich hinzugefügt:
    Alle mechanischen und elektrischen zur Wohnung gehörenden Einrichtungen müssen funktionsfähig und frei von Fehlern und Defekten sein bei Mietbeendigung.

    Die Zuleitung des Wasserhahnes der Küchenspüle ist undicht geworden und es kam zu einem Wasserschaden. Der Schaden wurde sofort gemeldet.

    Ich habe vorher niemals an diesem Wasserhahn oder irgendwelchen Schläuchen selbstständig Änderungen vorgenommen. Der Schaden war von außen nicht zu erkennen.

    Ein Austausch der defekten Armaturen hat noch nicht stattgefunden. Ich bin ohne fließendes Wasser in der Küche. Er sagt, ich müsste alle Zuleitungen erneuern lassen auf meine Kosten und wenn ich einen neuen Wasserhahn möchte auch diesen selbst bezahlen und verweist auf den Mietvertrag. Desweiteren falls die Gebäuderversicherung nicht für den Schaden auf kommt mich für alles Haftbar machen...Trocknung...neuen Laminat etc. Tapeten und und und....
    Ich wäre zur Instandhaltung bez. Wartung der Armaturen der Küche - Wasserhahn/Einbauküche verpflichtet gewesen. Er nur für Eckventile an Küchenwand zuständig. Nun will er mir wenn die Gebäudeversicherung den Schaden nicht beheben wird alle Kosten und Folgeschädenkosten die entstanden sind und entstehen werden/können aufbürden und mich haftbar machen. Auch überlegt er überhaupt die Gebäudeversicherung einzuschalten sondern meine Haftpflicht in Anspruch zu nehmen. Da die Gebäudeversicherung schon zwei andere Wasserschäden bei anderen Mietern im Gebäude reguliert hätte. Ich zahle in den Mietnebenkosten bereits (anteilig) Kosten für die Gebäudeversicherung mit.
    Die vorhandene Einbauküche war schon beim Einzug mindestens 10 Jahre alt.
    Vorher war nie etwas undicht oder für mich als Laie erkennbar an Defekten an diesen Zuleitungen.
    Ich konnte nichts für diesen Wasseraustritt:-(

    Ich bin wirklich verzweifelt...wenn ich jetzt für alles haften soll und dann auch vielleicht bei Auszug noch für Folgeschäden aufkommen soll.

    Was kann ich tun, bin ich durch diese Vereinbarung im Mietvertrag was die kostenlose Benutzung der Einbauküche anbelangt und ich für alle Defekte und Reparaturen daran verpflichtet bin...auf ewig jetzt der Dumme??????

  • Für defekte Zuleitungen sind Sie nicht verantwortlich. Diese gehören zur Bausubstanz des Hauses und werden auch durch den Mietvertrag nicht berührt.

  • Sheenja:

    "für die vorhandene Einbauküche mit allen Geräten und Möbelteilen wird kein Mietzins erhoben. Defekte behebt der Mieter auf eigene Kosten."
    - Ob mit dieser Individualvereinbarung der § 535 BGB ausgehebelt werden kann, bin ich mir nicht sicher. Es wurde nämlich noch nicht mal vereinbart, dass der 535 nicht anzuwenden ist.

    "Zusätzlich hat er unter $13 - Punkt 7 Ferner vereinbaren die Parteien, folgendes auch handschriftlich hinzugefügt:
    Alle mechanischen und elektrischen zur Wohnung gehörenden Einrichtungen müssen funktionsfähig und frei von Fehlern und Defekten sein bei Mietbeendigung."
    - Dürfte mit dem aktuellen Schadensfall nichts zu tun zu haben.

    "Die Zuleitung des Wasserhahnes der Küchenspüle ist undicht geworden und es kam zu einem Wasserschaden.
    ... Da die Gebäudeversicherung schon zwei andere Wasserschäden bei anderen Mietern im Gebäude reguliert hätte."
    - Sehr geehrter Herr Vermieter, um weitere Schäden am Gebäude und den Mietsachen zu vermeiden, sollten Sie dringend von einem Fachunternehmen die Installationen überprüfen und e.F. austauschen lassen und nicht versuchen, diese Arbeiten und Kosten auf die Mieter abzuwälzen. Ich empfehle Ihnen ausserdem die Lektüre des § 535 BGB. MfG.

  • Sheenja:

    "für die vorhandene Einbauküche mit allen Geräten und Möbelteilen wird kein Mietzins erhoben. Defekte behebt der Mieter auf eigene Kosten."
    - Ob mit dieser Individualvereinbarung der § 535 BGB ausgehebelt werden kann, bin ich mir nicht sicher. Es wurde nämlich noch nicht mal vereinbart, dass der 535 nicht anzuwenden ist.

    "Zusätzlich hat er unter $13 - Punkt 7 Ferner vereinbaren die Parteien, folgendes auch handschriftlich hinzugefügt:
    Alle mechanischen und elektrischen zur Wohnung gehörenden Einrichtungen müssen funktionsfähig und frei von Fehlern und Defekten sein bei Mietbeendigung."
    - Dürfte mit dem aktuellen Schadensfall nichts zu tun zu haben.

    "Die Zuleitung des Wasserhahnes der Küchenspüle ist undicht geworden und es kam zu einem Wasserschaden.
    ... Da die Gebäudeversicherung schon zwei andere Wasserschäden bei anderen Mietern im Gebäude reguliert hätte."
    - Sehr geehrter Herr Vermieter, um weitere Schäden am Gebäude und den Mietsachen zu vermeiden, sollten Sie dringend von einem Fachunternehmen die Installationen überprüfen und e.F. austauschen lassen und nicht versuchen, diese Arbeiten und Kosten auf die Mieter abzuwälzen. Ich empfehle Ihnen ausserdem die Lektüre des § 535 BGB. MfG.

    Nochmalige Aussage d. Vermieters an mich: Sie müssen die Wasseranschlüsse mit den Flexschläuchen zum Wasserhahn auf ihre Kosten fachgerecht erneuern, bei Mietwohnungen ohne Kücheneinrichtung befinden sich lediglich Warm- und Kaltwasseranschlüsse mit Eckventilen an der Wand.

  • Zitat

    Für defekte Zuleitungen sind Sie nicht verantwortlich.


    Hier irrt Kolinum, denn das gilt nur für in der Wand verlegte Leitungen, nicht für Flexanschlüsse, die zwischen Eckventil und Wasserhahn liegen.

  • Hier irrt Kolinum, denn das gilt nur für in der Wand verlegte Leitungen, nicht für Flexanschlüsse, die zwischen Eckventil und Wasserhahn liegen.

    Sehe ich nicht so, wenn diese Zuleitungen mitvermietet sind. Dann ist dafür auch der Vermieter zuständig. Und es ist wohl unbestritten, dass die Flexschläuche nicht im ständigen Zugriff des Mieters sind. Insofern ist überhaupt schon fraglich. ob solche Kosten überhaupt auf den Mieter abgewälzt werden können.
    Da die Küche mietvermietet wurde (halt ohne zusätzlichen Mietzins), wurden auch die Zuleitungen mitvermietet - vollumfängliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsverantwortung des Vermieters. Wenn er das so nicht hätte haben wollen, dann hätte er die Küche dem Mieter übereignen müssen.

  • Nochmalige Aussage d. Vermieters an mich: Sie müssen die Wasseranschlüsse mit den Flexschläuchen zum Wasserhahn auf ihre Kosten fachgerecht erneuern, bei Mietwohnungen ohne Kücheneinrichtung befinden sich lediglich Warm- und Kaltwasseranschlüsse mit Eckventilen an der Wand.

    Meiner Meinung nach ist das Quatsch, weil immer nur das konkrete Mietverhältnis zählt. In deinem Fall ist die Küche vorhanden und mitvermietet, also ist meiner Meinung nach der Vermieter vollumfänglich für die Instandhaltung und Instandsetzung verantwortlich. Er könnte die Kosten dafür noch nicht einmal per Kleinreparaturklausel auf dich abwälzen, weil die Flexschläuche nicht in deinem häufigen Zugriff sind. (siehe auch #6)

    Am besten wird sein, zu einem Anwalt oder zum Mieterverein zu gehen, bei den Kosten, die hier im Raum stehen.

  • Zitat

    In deinem Fall ist die Küche vorhanden und mitvermietet,


    Falsch! Die Küche ist nicht mitvermietet, sondern geliehen. Aber egal, für die offenen Anschlüsse ist der Mieter verantwortlich, also auch für Undichtigkeiten an diesen Leitungen.

  • Falsch! Die Küche ist nicht mitvermietet, sondern geliehen. Aber egal, für die offenen Anschlüsse ist der Mieter verantwortlich, also auch für Undichtigkeiten an diesen Leitungen.

    Nö, nicht egal. Die Küche ist Bestandteil der Wohnung, sogar im Mietvertrag aufgeführt, also mitvermietet, halt ohne zusätzlichen Mietzins, ergo, Mietzins dafür in der Kaltmiete enthalten.
    Die einzige Möglichkeit, die Verantwortung für eine Küche und deren Instandhaltung auf den Mieter abzuwälzen ist, ihm die Küche zu übereignen. Wenn du mir nicht glaubst, dann lies unter Immobilien, Mieter, Vermieter - Forum, dort schreiben vor allem Vermieter, die das Problem bzgl. Küche schon durchexerziert haben.
    Siehe auch hier: Mietrecht: Einbauk

  • Nö, nicht egal. Die Küche ist Bestandteil der Wohnung, sogar im Mietvertrag aufgeführt, also mitvermietet,
    ...


    Danke für die Recherche, welche meine Meinung bestätigt: Ist also VM-Angelegenheit.

  • Zitat

    welche meine Meinung bestätigt: Ist also VM-Angelegenheit.


    Das ist aber ganz und garnicht sicher. Ihr überseht voll und ganz, dass es hier um eine Leihe geht, denn eine Mitvermietung der Küche wurde per Individualvereinbarung ausgeschlossen: Dieser Satz: "für die vorhandene Einbauküche mit allen Geräten und Möbelteilen wird kein Mietzins erhoben. Defekte behebt der Mieter auf eigene Kosten" spricht gegen eine Vermietung.

    In einem ähnlichen Fall kam ein Anwalt zu dem gleichen Ergebnis: [url=http://www.frag-einen-anwalt.de/Kueche-im-Miet…g---f42079.html]Küche im Mietvertrag kostenlos überlassen, verglangt "Neuwertig Zustand" bei Auszug[/url]

  • Auch würde ich der Meinung von Mainschwimmer etwas abgewinnen können, das es sich hier eindeutig um eine Individualvereinbarung handelt. Solche VereinbArungen sind nach wie vor erlaubt; es sei den im Gesetz ist nicht eine Nachteiligkeit für den Mieter zu erkennen.

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